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Ist beim Umgang mit Lebensmitteln, die einen gefährlichen Stoff enthalten, die Erstellung und Weitergabe eines Sicherheitsdatenblattes zum Arbeitnehmerschutz erforderlich?

Der Titel IV der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-VO) regelt Informationen in der Lieferkette - insbesondere die Erstellung und Weitergabe von Sicherheitsdatenblättern. Wenn ein Stoff oder ein Gemisch u.a. die Kriterien für die Einstufung als gefährlich gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-VO) erfüllt, sind Sicherheitsdatenblätter zur Verfügung zu stellen und in der Lieferkette ...

Stand: 13.11.2023

Dialog: 43848

Müssen Sicherheitsdatenblätter für Stoffgemische erstellt werden, die von einem Forschungsunternehmen hergestellt und durch einen Dienstleister an Dritte versandt werden?

Für Forschungsunternehmen gelten - bezogen auf das Sicherheitsdatenblatt - dieselben Regelungen wie für jedes andere Unternehmen.Gemäß Art. 31 Abs. 1 lit. a der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-VO) stellt der Lieferant eines Stoffes oder Gemisches dem Abnehmer des Stoffes oder des Gemisches ein Sicherheitsdatenblatt nach Anhang II der REACH-VO zur Verfügung, wenn der Stoff oder das Gemisch ...

Stand: 17.12.2024

Dialog: 44060

Ist es zulässig, dass bei Sicherheitsdatenblättern von Gemischen unter Abschnitt 3.2 bei der chemischen Bezeichnung lediglich die Aussage " Patentrechtlich geschützt" angegeben wird?

Gemäß Art. 31 Abs. 1 i.V.m. Anhang II Nr. 3.2 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-VO) sind in einem Sicherheitsdatenblatt unter dem Abschnitt 3.2 "Gemische" der Produktidentifikator, die Konzentration bzw. die Konzentrationsbereiche sowie die Einstufungen zumindest für alle unter Anhang II Nr. 3.2.1 bzw. Nr. 3.2.2 der REACH-VO genannten Stoffe anzugeben.Der Produktidentifikator ...

Stand: 29.04.2025

Dialog: 44113

Ist der Lieferant mit Sitz außerhalb der EU verpflichtet, das Sicherheitsdatenblatt für ein Stoffgemisch in deutscher Sprache zur Verfügung zu stellen?

Gemäß Art. 31 Abs. 1 lit. a der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-VO) stellt der Lieferant eines Stoffes oder Gemisches dem Abnehmer des Stoffes oder des Gemisches ein Sicherheitsdatenblatt nach Anhang II der REACH-VO zur Verfügung, wenn der Stoff oder das Gemisch die Kriterien für die Einstufung als gefährlich gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-VO) erfüllt.Der Lieferant ...

Stand: 06.12.2023

Dialog: 43861

Ist ein Lieferant bei einem Zwei-Komponenten-Gefahrstoff dazu verpflichtet, neben den Sicherheitsdatenblättern der Einzelkomponenten auch ein Sicherheitsdatenblatt für das Gemisch zu erstellen?

Gemäß Artikel 31 Abs. 1 lit. a der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-VO) stellt der Lieferant eines Stoffes oder eines Gemisches dem Abnehmer ein Sicherheitsdatenblatt nach Anhang II der REACH-VO zur Verfügung, wenn der Stoff oder das Gemisch nach der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-VO) als gefährlich einzustufen ist. Artikel 31 Abs. 1 lit. b und c REACH-VO geben weitere Kriterien ...

Stand: 03.09.2024

Dialog: 44008

Welche Stoffe eines Gemisches sind im Sicherheitsdatenblatt anzugeben?

Die Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter werden in Art. 31 in Verbindung mit Anhang II der REACH-VO (EG) Nr. 1907/2006 definiert.Die beschriebenen Plastisolen sind augenscheinlich Gemische im Sinne der REACH-VO.Wann ein Stoff in Abschnitt 3.2 des SDB für ein Gemisch anzugeben ist, regelt Abschnitt 3.2 Anhang II der REACH-VO. Gefährliche Stoffe, die über einem hier genannten ...

Stand: 08.07.2020

Dialog: 43212

Muss die Registrierungsnummer für die Registrierung als on-site intermediate auf dem Kunden SDB angegeben werden, wenn die Substanz ausschließlich als API verkauft wird?

Nein, das muss sie nicht, und es wäre auch unangebracht. Stoffe, die in Human- oder Tierarzneimitteln verwendet werden, unterliegen nicht der Registrierungspflicht (REACH-VO, Art. 2 Abs. 5 a)). Insofern entfällt auf dem Sicherheitsdatenblatt die Nennung einer Registriernummer, da der Stoff ja nicht registrierungspflichtig ist (REACH-VO, Anh. II Nr. 1.1). Die Nennung der Ihnen erteilten ...

Stand: 18.09.2017

Dialog: 30281

Müssen am 1. Juni 2015 die alten (ansonsten korrekten) Sicherheitsdatenblätter aktualisiert und den Kunden zugesandt werden?

werden müssen, dass das Sicherheitsdatenblatt nicht vor dem 1. Juni 2017 durch ein Sicherheitsdatenblatt ersetzt werden muss, das dem Anhang II der vorliegenden Verordnung entspricht. Das heißt in Ihrem Falle: Solange Ihr SDB mit Anhang I der VO (EU) 453/2010 konform ist (dies ist seit dem 01.12.2012 zwingend erforderlich, siehe Artikel 2 (7) VO (EU) 453/2010), brauchen Sie es ihren Kunden der letzten 12 Monate nicht in aktualisierter Form ...

Stand: 22.01.2015

Dialog: 22905

Gibt es eine legale Möglichkeit, in einem Sicherheitsdatenblatt statt der CAS-Nummer und des spezifischen Stoffnamens für einen Inhaltsstoff einen allgemeinen Namen zu verwenden?

Nein, es gibt in diesem Fall keine Möglichkeit, eine alternative chemische Bezeichnung für den genannten Stoff zu beantragen. Dies geht ausschließlich unter den in Artikel 24 der Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP-VO) genannten Bedingungen. Aufgrund der Einstufung des beschriebenen Stoffes als reizend, potentiell karzinogen und (sehr) giftig ist eine Ausnahme nicht möglich. ...

Stand: 31.03.2016

Dialog: 19332

Inwiefern ist der asiatische Hersteller in der Pflicht uns aktuelle MSDS zur Verfuegung zu stellen?

/die Importeure derselben Lieferkette davon in Kenntnis. Für die Zwecke dieser Verordnung gelten diese Importeure als nachgeschaltete Anwender."Kurz:Der Alleinvertreter ist verpflichtet, die importierten Stoffe zu registrieren (Art. 8 Abs. 1 REACH-VO), aber auch alle anderen Pflichten von Importeuren, die sich aus der REACH-VO ergeben zu erfüllen. In diesem Zusammenhang wird ausdrücklich ...

Stand: 10.10.2018

Dialog: 42474

Fragen zu Angaben im Sicherheitsdatenblatt.

Zitronensäure steht im Abschnitt 3 wieder 10-90 %. Ist das korrekt?Die kurze Antwort auf Ihre Frage lautet "nein".Aus folgenden Gründen:Grundsätzlich ist es Lieferanten erlaubt, unter bestimmten Voraussetzungen die Sicherheitsdatenblätter (SDB) zu vereinfachen, bzw. ein SDB für unterschiedliche Gemische zu verwenden. Selbstverständlich gelten dabei aber immer die Vorgaben aus dem Anhang II der REACH-VO ...

Stand: 25.08.2019

Dialog: 42822

Woraus ergibt sich, dass die Expositionsszenarien und das Sicherheitsdatenblatt in der Sprache des Landes erstellt werden müssen, in dem der Stoff in Verkehr gebracht wird?

Nach Artikel 31 Absatz 5 der REACH-Verordnung (VO (EG) Nr. 1907/2006) wird das Sicherheitsdatenblatt in der Amtssprache des Mitgliedstaates vorgelegt, in dem der Stoff oder das Gemisch in Verkehr gebracht wird, es sei denn, der betreffende Mitgliedstaat bestimmt etwas anderes.Die Expositionsszenarien sind nach Artikel 31 Absatz 7 der REACH-Verordnung Teil des Sicherheitsdatenblattes.Da ...

Stand: 15.11.2023

Dialog: 43849

In wie weit müssen die Produktidentifikatoren im Sicherheitsdatenblatt mit denen einer gelieferten Substanz übereinstimmen?

Gemäß Artikel 31 Absatz 1 in Verbindung mit Anhang II Teil A Nummer 3.1 der REACH-Verordnung (VO (EG) Nr. 1907/2006) sind in dem Sicherheitsdatenblatt eines Stoffes die chemische Identität des Hauptbestandteils des Stoffes anzugeben.Sollten von einem Stoff mehrere Formen bekannt sein, bspw. bei Isomeren oder bei unterschiedlichen Salz-Formen, so ist der Stoff anzugeben ...

Stand: 19.03.2019

Dialog: 42619

Darf ein im Abschnitt 3 eines Sicherheitsdatenblattes aufgeführter Inhaltsstoff eines Gemisches wiederum aus verschiedenen Inhaltsstoffen bestehen, ohne diese im einzelnen aufzulisten?

ein Endprodukt, dass nicht weiter verarbeitet werden kann, handelt. Darüber hinaus ist es möglich, dass der Hersteller für den "Inhaltsstoff" eine alternative chemische Bezeichnung bei der Europäischen Chemikalienagentur ECHA beantragt hat (s. Artikel 24, CLP-VO). Normalerweise ist dies aber nur für Reinstoffe möglich. Da das Vorgehen des Herstellers in diesem Fall kritisch zu betrachten ...

Stand: 14.08.2018

Dialog: 42408

Wie muss eine Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung aussehen?

der Gefährdungsbeurteilung langfristig7 aufzubewahren. Bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden oder keimzellmutagen Gefahrstoffen der Kategorien 1A und 1B nach CLP-VO müssen Aufzeichnungen über Dauer und Höhe der Exposition, der die Beschäftigten bei Tätigkeiten mit diesen Stoffen ausgesetzt waren, 40 Jahre aufbewahrt werden (§ 14 Absatz 3 Nr. 4 GefStoffV). " ...

Stand: 25.04.2025

Dialog: 3894