Ergebnisse 1 bis 16 von 16 Treffern
" der GefStoffV zu entnehmen.Der § 8 der GefStoffV regelt auch die erforderlichen Randbedingungen für eine sichere Lagerung giftiger Gefahrstoffe. Mit T+ und T gekennzeichnete Stoffe und Zubereitungen sind unter Verschluss oder so aufzubewahren oder zu lagern, dass nur fachkundige Personen Zugang haben. Die Zugangsregelung kann für den Arbeitsraum getroffen werden, so dass ggf. auf einen Gefahrstoffschrank ...
Stand: 17.11.2020
Dialog: 3767
In der TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" ist in Anlage 1 "Lagerung entzündbarer Flüssigkeiten in Sicherheitsschränken" Folgendes zur Lüftung nachzulesen:"A.1.3 Lüftung von SicherheitsschränkenA.1.3.1 Sicherheitsschränke mit technischer Lüftung(1) Die technische Lüftung von Sicherheitsschränken verhindert im Normalbetrieb das Auftreten einer gefährlichen ...
Stand: 29.04.2025
Dialog: 43768
) und auf die TRGS 510 (Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern) hin. Normen können beim Beuth-Verlag erworben oder in den sog. Normauslegestellen (z.B. IHK, Universitäten) eingesehen werden. ...
Stand: 10.03.2020
Dialog: 43076
Die Frage kann nicht konkret beantwortet werden, ohne die örtlichen Gegebenheiten und weitere Detailkenntnisse zu kennen, wie z. B. handelt es sich um Grobstaub oder Feinstaub, Technische Angaben (z. B. Sicherheitsdatenblatt) des Herstellers über das Produkt, ggf. schon durchgeführte Gefahrstoffmessungen usw.Grundsätzlich hat der Arbeitgeber für jeden Arbeitsplatz in seinem Betrieb eine Gefährdung ...
Stand: 29.07.2024
Dialog: 25658
Die technischen Regel TRGS 526 „Laboratorien“ gibt vor, dass in Laboratorien Körper- und Augennotduschen die notwendige Wassermenge sofort zur Verfügung stellen müssen, und gibt die jeweils erforderliche Wassermenge pro Minute an (Körpernotduschen: mindestens 30 l Wasser pro Minute; Augennotduschen: mindestens 6 l Wasser pro Minute an jeder Auslassöffnung).Das in der technischen Regel vorgegebene ...
Stand: 14.01.2021
Dialog: 42181
Körpernotduschen am Ausgang installiert sein. Sie sollen alle Körperzonen sofort mit ausreichenden Wassermengen überfluten können. Hierfür sind mindestens 30 l Wasser pro Minute erforderlich. (2) Der Standort von Körpernotduschen muss durch das Rettungszeichen „Notdusche“ gekennzeichnet sein. Der Zugang ist ständig freizuhalten." In der DGUV Information 213-850 "Sichere Arbeiten in Laboratorien" finden ...
Stand: 30.01.2025
Dialog: 26662
. An jeder Auslassöffnung einer Augennotdusche müssen mindestens 6 l Wasser pro Minute austreten."Weiterführende Informationen:Auf die Hilfestellungen der DGUV Information 213-850 "Sicheres Arbeiten in Laboratorien" weisen wir hin.Hier ist unter der Nummer 6.6.2 u. a. noch folgendes nachzulesen:"Trinkwasser ist auch nach Führung über einen Rohrtrenner oder freien Auslauf (siehe DIN EN 1717 „Schutz des Trinkwassers ...
Stand: 16.12.2020
Dialog: 17417
und Nr. 3 der TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern") beurteilt werden, ob es bei einem möglichen Ausfall der Lüftung zu Gefährdungen von Beschäftigten oder zu Brand- und Explosionsgefährdungen kommen kann. Wenn es zu diesen Gefährdungen kommen kann, muss die Lüftung überwacht werden. In der TRGS 510, Nr. 4.3.1, Abs. 5 steht:"Im Lager muss eine ausreichende Belüftung (siehe ...
Stand: 18.12.2020
Dialog: 42468
sein. Sie sollen alle Körperzonen sofort mit ausreichenden Wassermengen überfluten können. Hierfür sind mindestens 30 l Wasser pro Minute erforderlich. (2) Der Standort von Körpernotduschen muss durch das Rettungszeichen "Notdusche" gekennzeichnet sein. Der Zugang ist ständig freizuhalten. 6.6.2 Augennotduschen (1) In Laboratorien müssen - möglichst im Bereich der Körperdusche oder am Ausgussbecken - mit Wasser ...
Stand: 17.12.2024
Dialog: 44059
Die grundsätzlichen Anforderungen zur Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern finden Sie in dem Technischen Regelwerk für Gefahrstoffe- TRGS 510- "Neufassung" vom 16.02.2021. Die Lagerung in Sicherheitsschränken wird in Anhang 1 der TRGS 510 näher beschrieben. Hier wird u.a. auch auf die sicherheitstechnischen Anforderungen an die Beschaffenheit von Sicherheitsschränken ...
Stand: 16.03.2023
Dialog: 43526
sein. Sie sollen alle Körperzonen sofort mit ausreichenden Wassermengen überfluten können. Hierfür sind mindestens 30 l Wasser pro Minute erforderlich, siehe TRGS 526 Laboratorien Abschnitt 6.6, Notduschen.Von jedem Ort des Labors sollte eine Körpernotdusche innerhalb von höchstens 5 Sekunden zu erreichen sein. Auf die Ausführungen der DGUV Information 213-850 "Sichere Arbeiten in Laboratorien" unter dem Punkt 6.6 ...
Stand: 04.07.2024
Dialog: 43966
. Augenspülflaschen mit steriler Spülflüssigkeit sind zulässig, wenn kein fließendes Trinkwasser zur Verfügung steht. An jeder Auslassöffnung einer Augennotdusche müssen mindestens 6 l Wasser pro Minute austreten. (2) Der Standort von Augennotduschen muss durch das Rettungszeichen „Augenspüleinrichtung“ gekennzeichnet sein. Der Zugang ist ständig freizuhalten."Weitere Informationen finden Sie in der DGUV ...
Stand: 18.12.2020
Dialog: 42616
einer Augennotdusche müssen mindestens 6 l Wasser pro Minute austreten.(2) Der Standort von Augennotduschen muss durch das Rettungszeichen „Augenspüleinrichtung“ gekennzeichnet sein. Der Zugang ist ständig freizuhalten."In der DGUV Information 213-850 "Sichere Arbeiten in Laboratorien" finden sich unter Punkt 6.6.2 folgende Informationen:"6.6.2.1 Allgemeine Anforderungen Anforderungen, feste und bewegliche ...
Stand: 29.04.2021
Dialog: 29771
Ob Tätigkeiten unter einem Laborabzug durchzuführen sind, muss grundsätzlich, auch beim Umgang mit relativ geringen Mengen an Gefahrstoffen, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 6 "Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung" der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ermittelt werden. Dabei kann sich der Arbeitgeber von der Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsärztin/ dem Betri ...
Stand: 24.03.2021
Dialog: 11740
zu betätigen sein. Ventile dürfen, einmal geöffnet, nicht selbsttätig schließen. Abweichend sind als Augennotduschen auch bewegliche Augennotduschen mit am Griff angebrachten selbsttätig schließenden Ventilen zulässig. Augenspülflaschen mit steriler Spülflüssigkeit sind zulässig, wenn kein fließendes Trinkwasser zur Verfügung steht. An jeder Auslassöffnung einer Augennotdusche müssen mindestens 6 l Wasser ...
Stand: 05.02.2021
Dialog: 18045
sind mindestens 30 l Wasser pro Minute erforderlich. (2) Der Standort von Körpernotduschen muss durch das Rettungszeichen "Notdusche" gekennzeichnet sein. Der Zugang ist ständig freizuhalten." Die Gefahrstoffverordnung verpflichtet den Arbeitgeber, die nach der Gefahrstoffverordnung erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Dabei hat er die nach § 20 "Ausschuss für Gefahrstoffe" Absatz 4 der GefStoffV bekannt ...
Stand: 21.01.2021
Dialog: 15956