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von Baustellen im Hoch- und Tiefbau, oder im Zusammenhang mit Messungen, Reparatur- und Wartungsarbeiten in Mengen, die 450 Liter je Verpackung, einschließlich Großpackmittel (IBC) und Großverpackungen, und die Höchstmengen gemäß Unterabschnitt 1.1.3.6 nicht überschreiten. Es sind Maßnahmen zu treffen, die unter normalen Beförderungsbedingungen ein Freiwerden des Inhalts verhindern. Diese Freistellungen gelten ...
Stand: 12.08.2024
Dialog: 16348
Die sogenannte Handwerkerregelung gilt nur für den jeweiligen Handwerker zur Beförderung zum Einsatz-Arbeitsort zur unmittelbaren Verwendung. Also ist die Handwerkerregelung hier nur anwendbar, wenn der Handwerker (Monteur) selbst diese Sauerstoffflasche vom Händler zum Einsatz-/Arbeitsort transportiert, um diese Sauerstoffflasche dort zur unmittelbaren Ausübung seiner Tätigkeit zu verwenden ...
Stand: 19.08.2017
Dialog: 3431
nach Unterabschnitt 1.1.3.1 Buchstabe c) (sogenannte Handwerkerregelung) in Anspruch genommen werden. Hier heißt es:"Die Vorschriften des ADR gelten nicht für:c) Beförderungen, die von Unternehmen in Verbindung mit ihrer Haupttätigkeit durchgeführt werden, wie Lieferungen für oder Rücklieferungen von Baustellen im Hoch- und Tiefbau, oder im Zusammenhang mit Messungen, Reparatur- und Wartungsarbeiten in Mengen ...
Stand: 08.02.2023
Dialog: 43467
Grundsätzlich gelten die Regelungen des ADR in allen ADR-Vertragsstaaten. Zur Zeit sind dies 47 Staaten, zu denen u. a. auch die Schweiz und die Niederlande zählen. Eine Übersicht der Vertragsstaaten findet sich in der RSEB unter dem Punkt 70.1. Dies bedeutet bezogen auf Ihre Frage, dass die Freistellungen des Unterabschnitt 1.1.3.1 c auch in der Schweiz und den Niederlanden in Anspruch genommen w ...
Stand: 15.01.2015
Dialog: 22886
Der Transport einzelner voller oder leerer Druckgasflaschen unterliegt der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt -GGVSEB-. Der Transport in Lkw fällt genauso unter diese Vorschriften wie die Beförderung in Kleintransportern, Pkw und der Eisenbahn. Für Handwerker, Kleinbetriebe und Privatleute gibt es sinnvolle Ausnahmeregeln, die sich aus der Praxis entwickelt haben. Diese ...
Stand: 20.08.2014
Dialog: 12018
Für den Transport ungereinigter leerer Verpackungen können, bei Einhaltung der dort genannten Kriterien, die Freistellungen nach Unterabschnitt 1.1.3.5 des ADR in Anspruch genommen werden.Dort heißt es:"Ungereinigte leere Verpackungen, einschliesslich Grosspackmittel (IBC) und Grossverpackungen, die Stoffe der Klassen 2, 3, 4.1, 5.1, 6.1, 8 und 9 enthalten haben, unterliegen nicht den Vorschriften ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 20503
Beförderungen die von Mitarbeitern durchgeführt werden, die Gefahrgut als Werkzeug oder als Arbeitsmittel zu Baustellen mitführen, unterliegen unter bestimmten Randbedingungen nicht dem ADR.In den allgemeinen Vorschriften des ADR findet man im Kapitel 1.1 - Geltungsbereich und Anwendbarkeit - im Unterabschnitt 1.1.3.1, die Freistellungen in Zusammenhang mit der Art der Beförderungsdurchführung.Im ...
Stand: 29.04.2019
Dialog: 17967
des ADR gelten nicht für: ... c) Beförderungen, die von Unternehmen in Verbindung mit ihrer Haupttätigkeit durchgeführt werden, wie Lieferungen für oder Rücklieferungen von Baustellen im Hoch- und Tiefbau, oder im Zusammenhang mit Messungen, Reparatur- und Wartungsarbeiten in Mengen, die 450 Liter je Verpackung und die Höchstmengen gemäß Unterabschnitt 1.1.3.6 nicht überschreiten. Es sind Maßnahmen ...
Stand: 19.03.2023
Dialog: 6760
Es spricht nichts gegen den Transport von je einer Flasche Acetylen-, Sauerstoff- und Propan Gas. Beim Transport ist auf eine geeignete Ladungssicherung zu achten (§ 22 "Ladung" der StVO): "Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, ...
Stand: 20.08.2014
Dialog: 6674
Die Freistellung nach Unterabschnitt 1.1.3.3 ADR kann ausschließlich für die Betankung des Fahrzeug oder zum Betrieb einer ihrer Einrichtungen genutzt werden. Der Transport zur Auftankung eines Aggregats auf der Baustelle ist unter dieser Freistellung nicht zulässig. Es ist zu prüfen ob die Freistellung nach Unterabschnitt 1.1.3.1 Buchstabe c) ADR (sogenannte Handwerkerregelung) in Anspruch ...
Stand: 08.01.2024
Dialog: 43133
Ja, hier sind die Regelungen für den Transport gefährlicher Güter auf der Straße ADR heranzuziehen. Nach dem Unterabschnitt 1.1.3.1 c) der sogenannten "Handwerkerregelung" gelten die Vorschriften des ADR nicht für Beförderungen, die von Unternehmen in Verbindung mit ihrer Haupttätigkeit durchgeführt werden, wie Lieferungen für oder Rücklieferungen von Baustellen im Hoch- und Tiefbau ...
Stand: 17.11.2014
Dialog: 22279
Laut Kapitel 1.1.3.1 Buchstabe c) die Vorschriften des ADR/RID gelten nicht für:Beförderungen, die von Unternehmen in Verbindung mit ihrer Haupttätigkeit durchgeführt werden, wie Lieferungen für oder Rücklieferungen von Baustellen im Hoch- und Tiefbau, oder im Zusammenhang mit Messungen, Reparatur- und Wartungsarbeiten in Mengen, die 450 Liter je Verpackung und die Höchstmengen gemäß ...
Stand: 23.07.2023
Dialog: 18430
Die von Ihnen durchgeführten Transporte fallen nicht unter die „Handwerkerreglung“, unabhängig davon wie häufig sie durchgeführt werden. In Unterabschnitt 1.1.3.1 c) des ADR heißt es, dass die Vorschriften des ADR/RID nicht gelten für Beförderungen, die von Unternehmen in Verbindung mit ihrer Haupttätigkeit durchgeführt werden, wie Lieferungen für oder Rücklieferungen von Baustellen im Hoch ...
Stand: 20.08.2014
Dialog: 13497
Für den Transport von gefährlichen Gütern im öffentlichen Verkehrsraum auf der Straße ist das ADR anzuwenden.Ob eine maximale Verwendungsdauer vorgeschrieben ist, hängt davon ab, aus welchem Werkstoff das Gebinde ist. Für Gebinde aus Kunststoff gelten die Vorgaben des Unterabschnitts 4.1.1.15."Sofern von der zuständigen Behörde nicht etwas anderes festgelegt wurde, beträgt die zulässige Verwendung ...
Stand: 30.04.2024
Dialog: 18726
Nein, für die beschriebenen Tanks können die Freistellungen des Unterabschnitt 1.1.3.5 ADR nicht in Anspruch genommen werden, da es sich weder um ein Grosspackmittel (IBC) noch um eine Grossverpackung handelt.Für den Tank gelten die Vorgaben des ADR, insbesonders Kapitel 4.3 mit dem Unterabschnitt 4.3.2.4 "Ungereinigte leere Tanks, Batterie-Fahrzeuge und MEGC". Dies bedeutet, der Transport des ung ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 20955