Ergebnisse 21 bis 36 von 36 Treffern
und Verpackungsmaschine als separate Maschinen zu beurteilen sind oder als eine Gesamtheit von Maschinen (als einzelne Maschine) gemäß Artikel 2 a) vierter Spiegelstrich der Richtlinie 2006/42 gelten. Auch hier bietet das frei erhältliche Interpretationspapier des BMAS zum Thema "Gesamtheit von Maschinen" Hilfestellung. Hätte die Förderanlage seinerzeit überhaupt ohne CE-Erklärung geliefert werden dürfen? Die EG ...
Stand: 18.01.2021
Dialog: 43444
Mit der CE-Kennzeichnung erklärt der Hersteller, dass er bzw. sein Produkt alle zum Zeitpunkt des erstmaligen Inverkehrbringens für das Produkt in Europa geltenden Anforderungen aus den zutreffenden Richtlinien erfüllt. Das heißt, der spätere Betreiber ist hier (noch) nicht gefordert. Ersatzweise kann diese Aufgabe dem späteren Betreiber zufallen, wenn er die Maschine außerhalb der EU einkauft und ...
Stand: 26.07.2018
Dialog: 42367
aus dem Maschinenrecht für dieses Produkt erfüllt hat, bevor er sein Produkt in den Verkehr bringt.Im Anhang II der RL 2006/42/EG ist festgelegt, dass für die Abfassung der Konformitätserklärung sowie der Übersetzungen die gleichen Bedingungen gelten wie für die Betriebsanleitung einer Maschine (siehe Anhang I Nummer 1.7.4.1 Buchstaben a und b). Somit hat der Hersteller dieses Lastaufnahmemittels dafür zu sorgen ...
Stand: 15.01.2020
Dialog: 42999
Nach Anhang II Teil 1 Abschnitt A Nummer 2 der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) gilt:"Die EG-Konformitätserklärung muss folgende Angaben enthalten:...10.Angaben zur Person, die zur Ausstellung dieser Erklärung im Namen des Herstellers oder seines Bevollmächtigten bevollmächtigt ist, sowie Unterschrift dieser Person...."Weitere Erläuterungen finden sich in § 383 Ziffer 10 des "Leitfaden ...
Stand: 13.02.2025
Dialog: 3403
Sie stellen aus einer unvollständigen Maschine eine vollständige Maschine her. Das heißt, für die neue vollständige Maschine gilt Anhang I der Maschinenrichtlinie inkl. des Konformitätsbewertungsverfahrens für vollständige Maschinen vollumfänglich. Das heißt, es muss auch eine Risikobeurteilung und eine Betriebsanleitung angefertigt werden. Es ist eine Konformitätserklärung erforderlich ...
Stand: 13.09.2021
Dialog: 43580
Der Hersteller muss vor dem Inverkehrbringen und/oder der Inbetriebnahme einer Maschine sicherstellen, dass die EG-Konformitätserklärung gemäß Anhang II Teil 1 Abschnitt A der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) ausgestellt wurde.Das Maschinenrecht sieht nicht vor, dass die EG-Konformitätserklärung nach dem Inverkehrbringen und/oder der Inbetriebnahme einer Maschine, z. B. auf Grund ...
Stand: 25.04.2022
Dialog: 43552
1) Der Anhang V der Maschinenrichtlinie RL 2006/42/EG bezeichnet beispielhaft Sicherheitsbauteile im Sinne Art. 2 c) der RL 2006/42/EG. Hierbei handelt es sich um Sicherheitsbauteile die gesondert, also ohne die Werkzeugmaschine, in den Verkehr gebracht werden.Bei den unter Nr. 6 Anhang V genannten Systemen handelt es sich um Geräte, die die von einer Maschine oder der von ihr verwendeten ...
Stand: 19.06.2012
Dialog: 12432
der Technik entsprochen hat. Theoretisch gilt eine Konformitätserklärung somit unbegrenzt.Rein rechtlich betrachtet ist, da es sich um das erstmalige Inverkehrbringen der Maschine handelt, das Produktsicherheitsgesetz - ProdSG i.V.m. der 9. ProdSV maßgebend. Die Konformitätserklärung muss dementsprechend Anhang II Teil 1 Abschnitt A der Richtlinie 2006/42/EG entsprechen. ...
Stand: 22.06.2015
Dialog: 24121
Entsprechend der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie), Anhang I Nr. 1 ist der Hersteller verpflichtet eine Risikobeurteilung durchzuführen. Hierbei hat er die Grenzen der Maschine zu bestimmen, wobei die bestimmungsgemäße Verwendung und jede vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendung zu berücksichtigen sind, die Gefährdungen , die von der Maschine ausgehen können und die damit ...
Stand: 15.10.2015
Dialog: 25000
werden darf, wenn sie den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen des Anhangs I der Richtlinie 2006/42/EG entspricht und die Konformität mit der Richtlinie 2006/42/EG mit einer Konformitätserklärung und die Anbringung einer CE-Kennzeichnung an der Anlage nachgewiesen wurde.Diese Rechtslage ist nicht neu, diese Anforderungen sind auch nach der derzeit geltenden Betriebssicherheitsverordnung ...
Stand: 04.05.2015
Dialog: 23764
Frage 1:Zur Beantwortung der Frage wird § 35 des Leitfadens zur aktuellen Maschinenrichtlinie herangezogen. Dort heißt es u. a.:"…Die beweglichen Teile von Maschinen, die in den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie fallen, müssen von einer anderen Energiequelle als der unmittelbar eingesetzten menschlichen oder tierischen Kraft angetrieben werden. Maschinen, die von der unmittelbar eingesetzt ...
Stand: 29.06.2015
Dialog: 24183
zu machen, dass eine Behörde entsprechende Unterlagen zur Einsicht anfordert. Aufgrund möglicher Veränderungen der innerbetrieblichen Strukturen zu einem späteren Zeitpunkt, also nach Abgabe der Konformitätserklärung durch den Hersteller, könnte sich eine konkretisierte Angabe auf der Konformitätserklärung vom ursprünglich gesehen Vorteil ins Gegenteil umkehren. Anders ist es bei der Anforderung gemäß dem Anhang II Teil 1 ...
Stand: 27.05.2014
Dialog: 21199
Konformitätserklärung ist u.a. eine wichtige Herstellerinformation, die Grundlage der Gefährdungsbeurteilung im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes und der Betriebssicherheitsverordnung ist. Sie dient hier als Nachweis darüber, dass die Voraussetzungen für das Bereitstellen dieses Arbeitsmittels nach § 7 der Betriebssicherheitsverordnung berücksichtigt wurden.Im übrigen muss nach Anhang I, Nr. 1.7.4.2 c ...
Stand: 18.06.2021
Dialog: 12896
herstellt bzw. entwickeln oder herstellen lässt und sie unter ihrem Namen oder ihrer Marke vermarktet."Daher ist bei der genannten Warnweste darauf zu achten, dass der Hersteller noch eindeutig dem Produkt zugewiesen werden kann.Im Anhang V der Verordnung (EU) 2016/425 ist geregelt, dass der Hersteller eine Baumusterprüfung bei einer notifizierten Stelle beantragt. Dieses mach auch Sinn, da i. d. R. nur ...
Stand: 21.03.2019
Dialog: 42632
Aufgrund der Fragestellung wird davon ausgegangen, dass Sie Hersteller einer "Gesamtheit von Maschinen" im Sinne Art. 2 a) vierter Spiegelstrich der RL 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) sind. Als Hersteller einer Maschine sind Sie verpflichtet ein Konformitätsbewertungsverfahren nach Art. 12 der RL 2006/42/EG für die gesamte Maschine durchzuführen. Im Rahmen der nach Anhang I RL 2006/42/EG ...
Stand: 09.04.2014
Dialog: 20858
Die Sprachfassung und die Kennzeichnung der Konformitätserklärung folgt grundsätzlich den gleichen Anforderungen, die an die Betriebsanleitung gestellt werden. Hiernach muss eindeutig erkennbar sein, welche Fassung das Original ist und welche Fassungen die Übersetzungen sind, um z. B. in Zweifelsfällen ggf. Übertragungs- und Übersetzungsfehler etc. erkennen zu können. Ergibt sich nicht eindeutig u ...
Stand: 07.09.2015
Dialog: 24704