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Natriumkaliumsalze der Fettsäuren C12 – C18 sind formal separate Stoffe, die einzeln registriert werden müssen. Eine Registrierung von Stoffgruppen mit unterschiedlicher chemischer Identität ist in REACH nicht vorgesehen. Bestimmte Daten zu dem Natrium- bzw. Kaliumsalz können jedoch wahrscheinlich für die unterschiedlichen Registrierungen genutzt werden. ...
Stand: 20.07.2016
Dialog: 4849
Nach der REACH-Verordnung vom 18. Dezember 2006 müssen alle in der EU hergestellten oder importierten Stoffe registriert werden, unabhängig davon, ob sie als gefährlich eingestuft sind oder nicht. Es gibt Ausnahmen in den Anhängen IV oder V oder Ausnahmeregelungen in Artikel 2. Um genauere Angaben zu evtl. Ausnahmetatbeständen zu bestimmten Stoffen machen zu können, ist die genaue Stoffidentität ...
Stand: 20.07.2016
Dialog: 4824
, durch Dampfdestillation oder durch Erhitzung zum Wasserentzug verarbeitet oder durch beliebige Mittel aus der Luft entnommen werden. Werden z.B. zur Extraktion des ätherischen Öls andere Lösungsmittel als Wasser verwendet, ist es kein Naturstoff mehr und wäre damit registrierungspflichtig. Des weiteren regelt Anhang V Abs. 7 und 8 der REACH-Verordnung die Ausnahmen von der Registrierungspflicht bezüglich Naturstoffen ...
Stand: 08.07.2016
Dialog: 4850
auch eines zulassungspflichtigen Stoffes nichts im Wege. Sollte der Stoff z. B. Bestandteil von Testkits zur Abgabe an Dritte werden, müssen diese als nachgeschaltete Anwender ebenfalls eine Erklärung über die Verwendung von besonders besorgniserregenden Stoffen aus Anhang XIV der REACH-Verordnung abgeben. Dabei können sie sich vermutlich ebenfalls auf die hier besprochene Ausnahme berufen. Die Dokumentation ...
Stand: 18.06.2021
Dialog: 43548
Anhang V der REACH-Verordnung listet Stoffe auf, welche nach Art. 2 Abs. 7 b von der Registrierungspflicht ausgenommen sind. Unter Nr. 4 dieses Anhangs heißt es:„4. Stoffe, die nicht als solche hergestellt, eingeführt oder in Verkehr gebracht werden und die durch eine chemische Reaktion entstanden sind, zu der es in folgenden Fällen gekommen ist:a) Ein (…) pH-Neutralisierungsmittel (…) erfüllt ...
Stand: 25.07.2019
Dialog: 42786
Alle Stoffe als solche oder in einer oder mehreren Zubereitungen, die Sie in Mengen von 1 Tonne oder mehr pro Kalenderjahr (Dreijahresdurchschnitt, vgl.: Artikel 3 (30) der REACH-Verordnung 1907/2006) importieren oder herstellen, müssen Sie registrieren lassen. Das bedeutet: Der Hersteller bzw. der Importeur eines Stoffes sowie der Importeur von Zubereitungen (wenn für die Einzelstoffe ...
Stand: 22.06.2016
Dialog: 4827
sind, ist nicht von einer Registrierpflicht auszugehen. Nicht eindeutig abgeklärt ist jedoch die Frage, ob und inwieweit Naturprodukte, die sich aus gefährlichen Monomeren zusammensetzen evt. einer Registrierpflicht im Hinblick auf diese Monomeren unterliegen. Die Zielsetzung der Ausnahme für Naturstoffe ist jedoch als übergreifend auf die Spezialregelungen der Monomeren in Polymeren zu erachten. Daher wäre auch unter diesem Aspekt ...
Stand: 30.06.2016
Dialog: 4869
REACH ist eine Verordnung, die sich auf Stoffe bezieht. Somit ist eine Formulierung, also eine Zubereitung aus verschiedenen Stoffen oder Zubereitungen, als solche nicht registrierpflichtig. Die Stoffe der Formulierung selber sind jedoch vom Hersteller/Importeur zu registrieren, wenn der betreffende Stoff die Mengengrenze von 1 t/a (Dreijahresdurchschnitt, vgl.: Artikel 3 (30) der REACH ...
Stand: 21.07.2016
Dialog: 4826
Die REACH-Verordnung definiert Verpflichtungen für die Hersteller, Importeure und nachgeschalteten Anwender von chemischen Stoffen und Zubereitungen. Da also die Herstellung/Produktion eines Stoffes gemeint ist, gelten die Pflichten unter REACH für den Betreiber einer Produktionsanlage, aber nicht für den Anlagen-Hersteller oder den Anlagen-Händler. In Anhang VII der REACH-Verordnung ...
Stand: 05.08.2016
Dialog: 5629
Der Import von >1 t Reineisen innerhalb eines Jahres ist registrierungspflichtig.Wenn Sie selbst importieren wollen, müssen Sie vorher eine REACH-Registrierung vornehmen. Ausnahme: Ihr Lieferant (außerhalb der EU) hat einen Alleinvertreter bestellt, der seinerseits die entsprechende Registrierung vorgenommen hat. Das müsste Ihnen Ihr Lieferant ausdrücklich bestätigen – unter Nennung ...
Stand: 13.11.2020
Dialog: 43334
Ja, dieser Stoff muss unter REACH registriert werden, wenn er für andere Zwecke und nicht als Lebensmittelzusatzstoff, z. B. für die chemische Industrie verwendet wird und die Herstellungs-/Importmenge für diese anderen Zwecke 1 t/a überschreitet. (Dreijahresdurchschnitt, vgl.: Artikel 3 (30) der REACH-Verordnung 1907/2006) ...
Stand: 20.07.2016
Dialog: 4889
. Bei Phase-in-Stoffen ist dann zu registrieren, wenn die 1. Mengenschwelle (Dreijahresdurchschnitt, vgl.: Artikel 3 (30) der REACH-Verordnung 1907/2006) des Stoffes eines Konsortialmitgliedes erreicht ist. Beispiel: Wenn Sie selbst einen Stoff in Mengen von mehr als 100 t/a herstellen, aber an dem Konsortium mindestens ein Hersteller beteiligt ist, der über 1000 t/a des Stoffes produziert, so gilt ...
Stand: 23.06.2016
Dialog: 4864
Die Registrierung eines Stoffes kann nur durch eine innerhalb der EU ansässige natürliche oder juristische Person erfolgen. Im Falle der von Ihnen beschriebenen Herstellung von Stoffen im außereuropäischen Raum und dem Export aus der Schweiz in die EU ist also Ihr Abnehmer der Importeur im Sinne der REACH-Verordnung, somit registrierungspflichtig. Wollen Sie die Registrierung selbst durchführen ...
Stand: 08.07.2016
Dialog: 4909
die Registrierung von Stoffen, nicht von Zubereitungen (in diesem Fall Compounds). Als Hersteller/Importeur einer Zubereitung sind Sie für die Registrierung der (Inhalts-)stoffe der von Ihnen hergestellten/importierten Zubereitungen verantwortlich, wenn der jeweilige Stoff die Mengenschwelle von 1 t/a(Dreijahresdurchschnitt, vgl.: Artikel 3 (30) der REACH-Verordnung 1907/2006) überschreitet. Polymere sind (noch ...
Stand: 24.06.2016
Dialog: 4866