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Wärmebelastung wie beispielsweise bei einem Saunaaufguss, Kontrollgängen, Probenahmen."Punkt 4.1 Absatz 2 führt dazu aus, dass der Arbeitgeber zu prüfen hat, ob eine Wunschvorsorge in Betracht kommt, wenn keine extreme Hitzebelastung vorliegt.Zur weiteren Klärung der Fragestellung hat auch die DGUV eine Studie zu Gefahrstoffexposition und Hitzebelastung bei der Durchführung von Saunaaufgüssen durchgeführt ...
Stand: 11.06.2025
Dialog: 23847
stattgefunden haben, das heißt abschließend arbeitsmedizinisch beurteilt worden sind. Da der oder die Beschäftigte das Recht hat, körperliche oder klinische Untersuchungen abzulehnen, darf die Ausstellung der Vorsorgebescheinigung nicht von der Teilnahme an körperlichen oder klinischen Untersuchungen abhängig gemacht werden. ...
Stand: 14.02.2023
Dialog: 43746
Im Arbeitsschutzgesetz ist festgelegt, dass Kosten für (Arbeitsschutz-)Maßnahmen nach diesem Gesetz der Arbeitgeber nicht den Beschäftigten auferlegen darf (§ 3 Abs. 3 ArbSchG).Entscheidend für die Klärung der Kostenfrage ist also, ob es sich bei der angesprochenen Untersuchung bei der Taxischeinverlängerung tatsächlich um eine arbeitsschutzrechtliche/arbeitsmedizinische Untersuchung handelt ...
Stand: 11.11.2022
Dialog: 13572
Untersuchungen stattgefunden haben, das heißt abschließend arbeitsmedizinisch beurteilt worden sind. Da der oder die Beschäftigte das Recht hat, körperliche oder klinische Untersuchungen abzulehnen, darf die Ausstellung der Vorsorgebescheinigung nicht von der Teilnahme an körperlichen oder klinischen Untersuchungen abhängig gemacht werden."Somit wird die Vorsorgebescheinigung auch ausgestellt ...
Stand: 26.02.2025
Dialog: 20633
“ oder die Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ zu führen. Er oder sie darf selbst keine Arbeitgeberfunktion gegenüber dem oder der Beschäftigten ausüben. Verfügt der Arzt oder die Ärztin nach Satz 1 für bestimmte Untersuchungsmethoden nicht über die erforderlichen Fachkenntnisse oder die speziellen Anerkennungen oder Ausrüstungen, so hat er oder sie Ärzte oder Ärztinnen hinzuzuziehen, die diese Anforderungen erfüllen. (2 ...
Stand: 07.06.2017
Dialog: 18306
den Arbeitgeber als auch die Krankenschwestern über mögliche Gefährdungen unterweisen. Wer welche Maßnahmen trifft, müssen beide Krankenhäuser untereinander abstimmen und koordinieren.Keinesfalls darf stillschweigend davon ausgegangen werden, dass die Krankenschwestern in Belangen des Arbeitsschutzes ausreichende arbeitsmedizinische Vorsorge erhalten haben und unterwiesen oder informiert sind. ...
Stand: 13.03.2024
Dialog: 10469
Die Regelungen zur Arbeitsmedizinische Vorsorge finden sich in § 3 Absatz 2 der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV):„Dem Arzt oder der Ärztin sind alle erforderlichen Auskünfte über die Arbeitsplatzverhältnisse, insbesondere über den Anlass der arbeitsmedizinischen Vorsorge und die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung, zu erteilen und die Begehung des Arbeitsplatzes zu ermögli ...
Stand: 13.06.2025
Dialog: 21389
nicht von der Verpflichtung, weiter regelmäßig Ange-botsvorsorge anzubieten. Die Arbeitsmedizinische Regel (AMR) 5.1 zeigt einen Weg der Angebotsunterbreitung auf. Nach § 5 Absatz 2 ArbMedVV hat der Arbeitgeber zudem unverzüglich die Vorsorge anzubieten, wenn eine Gesundheitsstörung auftritt, bei der die Möglichkeit eines ursächlichen Zusammenhangs mit der Tätigkeit besteht. Dies gilt auch für Beschäftigte ...
Stand: 14.12.2022
Dialog: 43740
und anschließend in regelmäßigen Abständen veranlasst werden. (2) Der Arbeitgeber darf eine Tätigkeit nur ausüben lassen, wenn der oder die Beschäftigte an der Pflichtvorsorge teilgenommen hat. (3) (weggefallen)§ 5 Angebotsvorsorge (1) Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten Angebotsvorsorge nach Maßgabe des Anhangs anzubieten. Angebotsvorsorge muss vor Aufnahme der Tätigkeit und anschließend in regelmäßigen ...
Stand: 05.09.2023
Dialog: 43813
zu können, müsste der Arbeitgeber die Grenzwerte technisch einhalten. Und selbst wenn er dies schafft, dann darf der Staub keine krebserzeugende oder mutagene Wirkung ausüben. ...
Stand: 11.06.2025
Dialog: 42471
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) stehen Studierende und sonstige, insbesondere an wissenschaftlichen Einrichtungen tätige Personen, die Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausüben, Beschäftigten gleich. In § 7 GefStoffV "Grundpflichten" wird weiterhin ausgeführt, dass der Arbeitgeber Beschäftigten, also auch Studierenden, eine Tätigkeit mit Gefahrstoffen erst aufnehmen lassen darf, nachdem eine Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 26.11.2019
Dialog: 42939
in regelmäßigen Abständen veranlasst werden.(2) Der Arbeitgeber darf eine Tätigkeit nur ausüben lassen, wenn der oder die Beschäftigte an der Pflichtvorsorge teilgenommen hat.(3) (weggefallen)"Zu der Angebotsvorsorge wird in § 5 der ArbMedVV ausgeführt:"(1) Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten Angebotsvorsorge nach Maßgabe des Anhangs anzubieten. Angebotsvorsorge muss vor Aufnahme der Tätigkeit ...
Stand: 09.01.2023
Dialog: 43725
wieder durchgeführt werden soll. Der Arzt/die Ärztin berät den Beschäftigten oder die Beschäftigte zum Ergebnis der Vorsorge sowie den erhobenen Befunden, auf seinen/ihren Wunsch hin erhält er/sie das Ergebnis der Vorsorge (§ 6 Abs.3 ArbMedVV).Eine gesundheitliche (Un-)bedenklichkeit wird nicht bescheinigt. Im Falle einer sog. Pflichtvorsorge darf der Arbeitgeber eine Tätigkeit nur ausüben lassen ...
Stand: 26.11.2013
Dialog: 19872
Rechtliche Grundlage zur Durchführung der Arbeitsmedizinischen Vorsorge ist die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Hier sind auch die Pflicht bzw. das Angebot zur arbeitsmedizinischen Vorsorge bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen geregelt.§ 4 bzw. § 5 ArbMedVV legen fest, dass nach Maßgabe des Anhangs zur ArbMedVV Pflicht- bzw. Angebotsvorsorge vor Aufnahme der Tät ...
Stand: 10.03.2025
Dialog: 44083
selbstredend ausschlagen oder eben um Wunschvorsorge. Es handelt sich nicht um Pflichtvorsorge, die dadurch gekennzeichnet ist, dass der Arbeitgeber nach § 4 (2) ArbMedVV eine Tätigkeit nur ausüben lassen darf, wenn der oder die Beschäftigte an der Pflichtvorsorge teilgenommen hat.Eine Pflichtvorsorge im Bereich der Nacht- und Schichtarbeit existiert weder nach Maßgabe des Anhangs der ArbMedVV noch ...
Stand: 25.01.2024
Dialog: 43287
zu veranlassen. Die arbeitmedizinische Vorsorge muss vor Aufnahme der Tätigkeit und anschließend in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Der Arbeitgeber darf eine Tätigkeit nur ausüben lassen, wenn der/die Beschäftigte an der Vorsorge teilgenommen hat. Nähere Ausführungen werden in der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) nicht gemacht. Einheitliche Vorgaben, für welche Länder ...
Stand: 15.10.2020
Dialog: 43298
) Der Arbeitgeber darf eine Tätigkeit nur ausüben lassen, wenn der oder die Beschäftigte an der Pflichtvorsorge teilgenommen hat.“.Rechtliche Grundlage für die Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge ist die ArbMedVV, welche zwischen Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge unterscheidet und diese auch definiert (§§ 4, 5, 5a).In § 6 Abs.1 ArbMedVV heißt es zur Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge ...
Stand: 16.01.2023
Dialog: 25931