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der durchgeführten Vorsorge (Vorsorgebescheinigung mit Unterschrift des Arztes). Die Vorsorgebescheinigung enthält auch Angaben darüber, wann eine weitere arbeitsmedizinische Vorsorge aus Sicht des durchführenden Arztes angezeigt ist. Diese Inhalte sind rechtlich verbindlich und müssen erfasst werden.In Nr. 1 (1) der AMR 6.3 wird ausgeführt: "Die Vorsorgebescheinigung enthält alle erforderlichen Angaben ...
Stand: 23.09.2024
Dialog: 23366
der Tätigkeit und anschließend in regelmäßigen Abständen veranlasst bzw. angeboten werden muss.Nach § 6 Abs. 2 ArbMedVV sind Impfungen Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge und den Beschäftigten anzubieten, soweit das Risiko einer Infektion tätigkeitsbedingt und im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung erhöht ist. Dies gilt nicht, wenn der oder die Beschäftigte bereits über einen ausreichenden ...
Stand: 10.03.2025
Dialog: 44083
.dem oder der Beschäftigten auf seinen oder ihren Wunsch hin das Ergebnis zur Verfügung zu stellen sowie3.der oder dem Beschäftigten und dem Arbeitgeber eine Vorsorgebescheinigung darüber auszustellen, dass, wann und aus welchem Anlass ein arbeitsmedizinischer Vorsorgetermin stattgefunden hat; die Vorsorgebescheinigung enthält auch die Angabe, wann eine weitere arbeitsmedizinische Vorsorge aus ärztlicher Sicht angezeigt ...
Stand: 14.02.2023
Dialog: 43746
festgelegte Frist für das erneute Angebot maßgeblich (vgl. Absatz 8).(10) Die Angabe, wann eine erneute arbeitsmedizinische Vorsorge aus ärztlicher Sicht angezeigt ist, ist Bestandteil der Vorsorgebescheinigung im Sinne des § 6 Absatz 3 Nummer 3 ArbMedVV (siehe AMR 6.3), die dem Arbeitgeber und dem oder der Beschäftigten ausgestellt wird.(...)" ...
Stand: 11.06.2025
Dialog: 42362
den Arbeitgeber als auch die Krankenschwestern über mögliche Gefährdungen unterweisen. Wer welche Maßnahmen trifft, müssen beide Krankenhäuser untereinander abstimmen und koordinieren.Keinesfalls darf stillschweigend davon ausgegangen werden, dass die Krankenschwestern in Belangen des Arbeitsschutzes ausreichende arbeitsmedizinische Vorsorge erhalten haben und unterwiesen oder informiert sind. ...
Stand: 13.03.2024
Dialog: 10469
, wann eine weitere arbeitsmedizinische Vorsorge aus ärztlicher Sicht angezeigt ist."Das Weitergeben von Befunden einer im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge durchgeführten Blutuntersuchung an eine Beschäftigte des Betriebes verletzt die ärztliche Schweigepflicht. Dies wäre nur dann statthaft, wenn der Arzt sich eine entsprechende Entbindung von der Schweigepflicht zuvor von den betreffenden Beschäftigten eingeholt hat.Und ...
Stand: 11.06.2025
Dialog: 22694
- und Fernbereich. Der schmälere Mitteldistanzbereich ist aus ergonomischer Sicht für längere Bildschirmarbeit dagegen ungeeignet." "Häufig ist die normale Brille auch für die Sehanforderungen am Bildschirm geeignet. Gleiches gilt im übrigen für Kontaktlinsen. Das Auge eines jungen Menschen stellt sich leicht auf unterschiedliche Entfernungen ein. Ab etwa vierzig Jahren vermindert sich aber diese Fähigkeit ...
Stand: 17.01.2019
Dialog: 12782
festgelegten Fristen sind Maximalfristen, d.h. diese Fristen dürfen nicht überschritten werden. Zulässig sind allein kürzere Fristen. Die Fristen sind zu verkürzen, wenn dies vom Arzt oder der Ärztin im Sinne des § 7 ArbMedVV aus arbeitsmedizinischer Sicht für notwendig gehalten wird." ...
Stand: 10.09.2019
Dialog: 42835
Der Arbeitgeber hat auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung für eine angemessene arbeitsmedizinische Vorsorge zu sorgen.Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ist, unter Beteiligung der Betriebsärztin bzw. des Betriebsarztes, zu prüfen, welche arbeitsmedizinische Vorsorge, gemäß der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) und ihrem Anhang, notwendig ist.Zu den Ihrerseits genannt ...
Stand: 19.08.2021
Dialog: 43555
Eine Stellungnahme/Fehlanzeige der Beschäftigten zur Nichtannahme des Vorsorgeangebots wird weder in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) noch in der AMR Nr. 2.1 "Fristen für die Veranlassung/das Angebot arbeitsmedizinischer Vorsorge" oder der AMR Nr. 5.1 "Anforderungen an das Angebot von arbeitsmedizinischer Vorsorge" gefordert.Unter der Nummer 1 Vorbemerkungen und Zielsetz ...
Stand: 18.07.2024
Dialog: 43983
. bestehende Risiken der Untersuchungen auf und führt diese durch, sofern der/die Beschäftigte sie nicht ablehnt. Nach Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge erhalten der/die Beschäftigte und der Arbeitgeber eine Vorsorgebescheinigung. Diese gibt Auskunft darüber, dass, wann und aus welchem Anlass eine arbeitsmedizinische Vorsorge stattgefunden hat und wann sie aus ärztlicher Sicht ...
Stand: 26.11.2013
Dialog: 19872
Die Regelungen zur Arbeitsmedizinische Vorsorge finden sich in § 3 Absatz 2 der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV):„Dem Arzt oder der Ärztin sind alle erforderlichen Auskünfte über die Arbeitsplatzverhältnisse, insbesondere über den Anlass der arbeitsmedizinischen Vorsorge und die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung, zu erteilen und die Begehung des Arbeitsplatzes zu ermögli ...
Stand: 13.06.2025
Dialog: 21389
nicht, wenn der oder die Beschäftigte bereits über einen ausreichenden Immunschutz verfügt. [...]"Dahingehend führt die ArbMedVV in ihrem Anhang Teil 2 Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen einschließlich gentechnischen Arbeiten mit humanpathogenen Organismen auf, bei denen eine Pflicht- oder Angebotsvorsorge zu veranlassen ist. Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbMedVV u.a. in der Arbeitsmedizinischen Regel ...
Stand: 12.03.2024
Dialog: 9237
hat.Auch Impfungen sind Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge und den Beschäftigten anzubieten, soweit das Risiko einer Infektion tätigkeitsbedingt und im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung erhöht ist. Dies gilt nicht, wenn der oder die Beschäftigte bereits über einen ausreichenden Immunschutz verfügt. Diese Fragestellungen müssten im Rahmen einer entsprechenden arbeitsmedizinischen Vorsorge ...
Stand: 13.06.2025
Dialog: 21374
Nein, es ist nicht ausreichend, nur die jeweils aktuelle arbeitsmedizinische Vorsorge in der Vorsorgekartei zu dokumentieren.Die Pflicht zum Führen einer Vorsorgekartei ergibt sich aus § 3 Abs.4 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV):"Der Arbeitgeber hat eine Vorsorgekartei zu führen mit Angaben, dass, wann und aus welchen Anlässen arbeitsmedizinische Vorsorge stattgefunden ...
Stand: 08.09.2020
Dialog: 43279
daher auch keine Aussage zur gesundheitlichen Eignung der Beschäftigten. Den Beschäftigten und dem Arbeitgeber ist lediglich eine Vorsorgebescheinigung darüber auszustellen, dass, wann und aus welchem Anlass ein arbeitsmedizinischer Vorsorgetermin stattgefunden hat sowie die Angabe, wann eine weitere arbeitsmedizinische Vorsorge aus ärztlicher Sicht angezeigt ist (§6 Abs.3 Nr.3 ArbMedVV).§ 6 Abs. 4 ArbMedVV ...
Stand: 16.01.2023
Dialog: 25931
der arbeitsmedizinischen Vorsorge ausreichend sein.Sollte im Rahmen der orts- und tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilung die Feststellung getroffen werden, dass unter Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse am Einsatzort und ggf. auch durch die im Einzelfall ausgeübte Tätigkeit in einem solchen Corona-Risikogebiet eine besondere Infektionsgefährdung vorliegt, kann ggf. auch im Einzelfall Pflichtvorsorge ...
Stand: 15.10.2020
Dialog: 43298