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Ein Arbeitgeber darf eine schwangere Frau keine Tätigkeiten ausüben lassen und sie keinen Arbeitsbedingungen aussetzen, bei denen sie körperlichen Belastungen oder mechanischen Einwirkungen in einem Maß ausgesetzt ist oder sein kann, dass dies für sie oder für ihr Kind eine unverantwortbare Gefährdung darstellt. Der Arbeitgeber darf eine schwangere Frau insbesondere keine Tätigkeiten ausüben lasse ...
Stand: 27.02.2024
Dialog: 43906
Auch bei Förderungsmaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit sind die Beschäftigungsverbote und -beschränkungen des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) vom jeweiligen Arbeitgeber zu beachten. Umfangreiche Informationen zu der Thematik finden Sie im Arbeitgeberleitfaden zum Mutterschutz des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.Die Gewerbeaufsicht Niedersachsen hat speziell für den Mut ...
Stand: 29.08.2018
Dialog: 6394
Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) schützt die Gesundheit der Frau und ihres Kindes am Arbeits-, Ausbildungs- und Studienplatz während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit.Die für den Weg von der Wohnung zur Arbeitsstätte und zurück aufgewendete Zeit ist nach allgemeinen arbeitsrechtlichen Grundsätzen keine Arbeitszeit. Das Pendeln zwischen Wohnort und Arbeitsplatz ...
Stand: 11.03.2020
Dialog: 43085
ist.Bezogen auf die schulische oder hochschulische Ausbildung sieht § 3 Abs. 3 MuSchG eine Ausnahme dahingehend vor, dass "die Ausbildungsstelle ... eine Frau im Sinne von § 1 Absatz 2 Satz 2 Nummer 8 bereits in der Schutzfrist nach der Entbindung im Rahmen der schulischen oder hochschulischen Ausbildung tätig werden lassen darf, wenn die Frau dies ausdrücklich gegenüber ihrer Ausbildungsstelle verlangt ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 4815
Nach § 3 Mutterschutzgesetz( MuschG-2018) gilt für Frauen nach der Geburt ein zeitlich befristetes Beschäftigungsverbot für die Dauer von 8 bzw. 12 Wochen.Nach § 3 Abs. 3 MuSchG gilt für Auszubildende:"(3) Die Ausbildungsstelle darf eine Frau im Sinne von § 1 Absatz 2 Satz 2 Nummer 8 bereits in der Schutzfrist nach der Entbindung im Rahmen der schulischen oder hochschulischen Ausbildung tätig ...
Stand: 20.12.2018
Dialog: 7569
Aus mutterschutzrechtlicher Sicht bestehen keine Bedenken, eine schwangere Frau mit Tätigkeiten am NIR-Spektrometer zu beschäftigen. Voraussetzung ist, dass die Mitarbeiterin aufgrund ihrer Ausbildung und Berufspraxis die möglichen Gefahren, die beim Betrieb entstehen können, kennt und in der Funktion und Bedienungsanweisung vertraut ist. Die Betriebsanweisung und die allgemeinen ...
Stand: 03.12.2020
Dialog: 43353
Eine unverantwortbare Gefährdung im Vorgriff auf eine eventuell entstehende Schwangerschaft kann im Sinne des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) nicht vorliegen, da das Mutterschutzgesetz die Gesundheit der Frau und ihres Kindes am Arbeits-, Ausbildungs- und Studienplatz während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit schützt.Der aktuelle biologische Grenzwert für Blei im Blut ...
Stand: 24.10.2024
Dialog: 44014
Nein, ein solches Verbot wäre gegenüber einer werdenden Mutter unzulässig.Durch das Mutterschutzgesetz - MuSchG wird die Gesundheit der Frau und ihres Kindes am Arbeits-, Ausbildungs- und Studienplatz während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit geschützt. Im § 9 Abs.3 MuSchG wird gefordert: "Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die schwangere oder stillende Frau ...
Stand: 06.06.2018
Dialog: 5518
Entsprechend dem Geltungsbereich des Mutterschutzgesetzes (§ 1 MuSchG) gelten die gesetzlichen Mutterschutzvorschriften auch für Studentinnen im Studium, soweit die Ausbildungsstelle Ort, Zeit und Ablauf der Ausbildungsveranstaltung verpflichtend vorgibt oder die ein im Rahmen der schulischen oder hochschulischen Ausbildung verpflichtend vorgegebenes Praktikum ableisten, jedoch mit der Maßgabe ...
Stand: 25.11.2019
Dialog: 18850
Praktikantinnen im Sinne von § 26 des Berufsbildungsgesetzes unterliegen dem Schutz des Mutterschutzgesetzes (MuSchG). Der Arbeitgeber ist verpflichtet, sofort nach Bekanntgabe der Schwangerschaft die geeigneten Schutzmaßnahmen, die im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung gemäß § 10 Abs. 1 MuSchG i.V.m. § 5 ArbSchG ermittelt wurden, umzusetzen.§§ 11, 12 MuSchG normiert die betrieblichen Beschäftigung ...
Stand: 16.03.2023
Dialog: 5261
Das Mutterschutzgesetz - MuSchG gilt auch für Studentinnen, soweit die Ausbildungsstelle Ort, Zeit und Ablauf der Ausbildungsveranstaltung verpflichtend vorgibt oder sie ein im Rahmen der schulischen oder hochschulischen Ausbildung verpflichtend vorgegebenes Praktikum ableisten.Es gilt wie bei Arbeitnehmerinnen, dass bei Bekanntgabe der Schwangerschaft die erforderlichen Schutzmaßnahen zu treffen ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 12869
:"Dieses Gesetz schützt die Gesundheit der Frau und ihres Kindes am Arbeits-, Ausbildungs- und Studienplatz während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit. Das Gesetz ermöglicht es der Frau, ihre Beschäftigung oder sonstige Tätigkeit in dieser Zeit ohne Gefährdung ihrer Gesundheit oder der ihres Kindes fortzusetzen und wirkt Benachteiligungen während der Schwangerschaft ...
Stand: 16.09.2024
Dialog: 43998
Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, dass Gefährdungen einer schwangeren oder stillenden Frau oder ihres Kindes möglichst vermieden werden und eine unverantwortbare Gefährdung ausgeschlossen wird. Erfasst werden die Gefährdungen, die bei der Arbeit bzw. im Rahmen beruflich bedingter Tätigkeiten oder bei der Ausbildung entstehen und das allgemeine Lebensrisiko übersteigen (Nr. 3 Abs. 2 AfMu ...
Stand: 30.04.2024
Dialog: 43938
, Defekte der Hautbarriere)?werden Tätigkeiten durchgeführt und in welcher Intensität (Anzahl / Patienten / Tag), welche die Übertragung von MRSA begünstigen (z.B. Häufigkeit und Intensität von Hand-/Körperkontakten im Rahmen intensiver pflegerischer Versorgung oder gemeinsame Nutzung von Räumen und Therapiegeräten)?Im Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium ...
Stand: 08.01.2018
Dialog: 30886