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zur Zeit der Kündigung die Schwangerschaft oder Entbindung bekannt war oder innerhalb zweier Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt (widersprochen) wird; das Überschreiten dieser Frist ist unschädlich, wenn es auf einem von der werdenden Mutter nicht zu vertretenden Grund beruht und die Mitteilung unverzüglich nachgeholt wird.In Ausnahmefällen, z.B. bei Insolvenz des Betriebes, ist nach vorheriger ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 4822
) zu Fristbeginn und Fristende herangezogen.§ 187 Abs.1 BGB: "Ist für den Anfang einer Frist ein Ereignis oder ein in den Lauf eines Tages fallender Zeitpunkt maßgebend, so wird bei der Berechnung der Frist der Tag nicht mitgerechnet, in welchen das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt."§ 188 Abs.2 BGB: " Eine Frist, die nach Wochen, nach Monaten oder nach einem mehrere Monate umfassenden Zeitraum - Jahr, halbes ...
Stand: 15.04.2019
Dialog: 4244
-Frist nicht. Das Klagerecht kann jedoch verwirken, wenn die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer längere Zeit untätig bleibt. Deshalb sollte auch in diesem Fall innerhalb der Drei-Wochen-Frist Klage erhoben werden.Über die Zulässigkeit der Kündigung während der Elternzeit entscheiden die zuständigen Arbeitsschutzbehörden.Weitere Informationen bietet die vom Bundesfamilienministerium veröffentlichte ...
Stand: 28.12.2018
Dialog: 5049
sind, die Zwölf-Wochen-Frist aus Satz 2 (als "normale" Frist bei Frühgeburten); in letzterem Fall zusätzlich erweitert um den Zeitraum der Schutzfrist nach § 3 Abs. 1 (Schutzfrist vor der Entbindung), der nicht in Anspruch genommen werden konnte.Von dieser grundsätzlichen Regelung kann allerdings auf ausdrückliches Verlangen der Frau nach § 3 Abs. 4 MuSchG abgewichen werden. Ausnahmsweise ist dann ...
Stand: 30.01.2023
Dialog: 2552
beim Arbeitgeber verlangen (schriftlich und unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen gemäß § 16 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG).Wird Elternzeit verlangt, besteht auch Kündigungssschutz gemäß § 18 BEGG, der gleichermaßen auch für Adoptivväter gilt. ...
Stand: 02.01.2019
Dialog: 4017
Wochenstunden) angekündigt. In diesem Fall müssen Modalitäten geklärt werden., die hier nicht abgearbeitet werden können. Sie haben die Möglichkeit Nachfragen zu stellen.Ein weiteres Problem kann sich ergeben, wenn die Arbeitnehmerin Fristen nicht eingehalten hat.Hinweise:Manchmal gibt es Missverständnisse zwischen Arbeitgebern und Müttern. Es könnte deshalb sinnvoll sein, in der Personalabteilung Ihrer Firma ...
Stand: 03.01.2018
Dialog: 28201
dass die arbeitsvertraglich vereinbarte längere Frist nicht gilt. Umgekehrt ist auch für den Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin eine kürzere Kündigungsfrist als 3 Monate nicht möglich.Weitere Informationen zur Elternzeit bietet die Broschüre Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit des Bundesfamilienministeriums an. ...
Stand: 19.10.2018
Dialog: 23849
Ihnen geben:Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) gilt für Frauen in einer Beschäftigung im Sinne von § 7 Absatz 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (§ 1 Abs. 2 MuSchG). Es gilt vom ersten Tag der Berufstätigkeit an.Die weitreichenden Kündigungsschutzrechte des Mutterschutzgesetzes gelten daher erst ab Beginn der Beschäftigung.Das Mutterschutzgesetz schreibt keine Frist vor, innerhalb derer ...
Stand: 07.03.2019
Dialog: 42623
dieser Frist ist unschädlich, wenn es auf einem von der Frau nicht zu vertretenden Grund beruht und die Mitteilung unverzüglich nachgeholt wird.Ob die Abwicklungsvereinbarung unter Berücksichtigung der zum Zeitpunkt der Kündigung bestehenden Schwangerschaft rechtlich haltbar ist, kann von hier aus nicht beurteilt werden. Das Mutterschutzgesetz lässt es grundsätzlich zu, dass eine werdende Mutter während ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 4461
für das Bestehen vom (Änderungs-)Kündigungsschutz ist, dass dem Arbeitgeber die Schwangerschaft bekannt ist oder innerhalb zweier Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird. Sofern der Arbeitgeber eine (Änderungs-)Kündigung beabsichtigt, ist zu empfehlen, dass die werdende Mutter den Arbeitgeber möglichst nachweislich schriftlich innerhalb der v. g. Frist über das Bestehen der Schwangerschaft informiert.Ob ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 16132
, dass sie nach Genehmigung durch diese Behörde anschließend kündigen darf. Dabei sind die Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Kündigungsschutz bei Erziehungsurlaub zu beachten. Die Behörde hat den betroffenen Eltern Gelegenheit zu geben, sich zu diesem Antrag der Arbeitgeberseite zu äußern.Da Fragen des Kündigungsschutzes den Bereich des Arbeitsrechtes betreffen und um die genannten Fristen nicht zu versäumen ...
Stand: 28.12.2018
Dialog: 4521
die Schwangerschaft, die Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche oder die Entbindung bekannt ist oder wenn sie ihm innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird. Das Überschreiten dieser Frist ist unschädlich, wenn die Überschreitung auf einem von der Frau nicht zu vertretenden Grund beruht und die Mitteilung unverzüglich nachgeholt wird. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend ...
Stand: 06.06.2025
Dialog: 3038
Die Antwort auf Ihre Frage ergibt sich aus § 3 Abs.2 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG):"Der Arbeitgeber darf eine Frau bis zum Ablauf von acht Wochen nach der Entbindung nicht beschäftigen (Schutzfrist nach der Entbindung). Die Schutzfrist nach der Entbindung verlängert sich auf zwölf Wochenbei Frühgeburten,bei Mehrlingsgeburten und,wenn vor Ablauf von acht Wochen nach der Entbindung bei dem Kind ...
Stand: 03.07.2020
Dialog: 43151
einen langandauernden Auslandsaufenthalt vorsieht. Stimmt der Arbeitgeber innerhalb einer Frist von vier Wochen schriftlich der Verringerung nicht zu, so bleibt Ihnen nur die Klage vor dem Arbeitsgericht.Zudem besteht die Möglichkeit, Arbeitslosengeld während der Elternzeit zu beziehen. Informieren Sie sich hierüber bitte frühzeitig, z.B. bei Ihrer Arbeitsagentur.Der Kündigungsschutz ist im § 17 MuSchG ...
Stand: 28.12.2018
Dialog: 18711
nicht oder nicht vollständig erhalten, so kann sie nach Ablauf der Fristen den Resturlaub im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr beanspruchen.Nehmen Sie nach der Geburt Elternzeit, so gilt nach dem Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit - BEEG (§ 17 Abs. 2 u. 3) folgendes:(2) Hat der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin den ihm oder ihr zustehenden Urlaub vor dem Beginn der Elternzeit nicht oder nicht vollständig ...
Stand: 07.05.2018
Dialog: 4229