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zu beachten: Die tägliche Arbeitszeit darf 8 Stunden nicht überschreiten.Nach Beendigung der Arbeitszeit dürfen Jugendliche nicht vor Ablauf einer ununterbrochenen Freizeit von mindestens 12 Stunden beschäftigt werden. Ein Schulbeginn vor Ende dieser Zeitspanne ist hiervon nicht betroffen.Den Jugendlichen müssen im Voraus feststehende Ruhepausen von angemessener Dauer gewährt werden. Die Pausen ...
Stand: 18.11.2022
Dialog: 42755
in der WocheWie sind die Pausen geregelt? Spätestens nach 4,5 Stunden Arbeitszeit muss eine Pause gemacht werden von• 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 4,5 bis 6 Stunden• 60 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 StundenDie Pausen von 30 bzw. 60 Minuten können in Arbeitsunterbrechungen von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden.Was ist verboten? • Arbeitsschicht (Arbeitszeit und Pause ...
Stand: 24.06.2024
Dialog: 531
mindestens 30 min Pause und bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden mindestens 45 min Pause zu gewähren. Im Hinblick auf die Arbeitszeitgestaltung hat der Arbeitgeber grundsätzlich ein sog. Direktionsrecht. Hierzu führt der Kommentar zum Arbeitszeitgesetz von Zmarzlik/Anzinger (Verlag Recht und Wirtschaft, 1995) unter Rd.Nr. 20 zu §1 folgendes aus:"Haben die Vertragsparteien (Arbeitgeber ...
Stand: 01.09.2023
Dialog: 1073
Der Ausbildende hat den Auszubildenden für die Teilnahme am Berufsschulunterricht freizustellen (§ 15 Berufsbildungsgesetz/BBiG).Die Unterrichtszeit einschließlich der Pausen wird auf die wöchentliche Arbeitszeit angerechnet.Die Anrechnung erfolgt jedoch nicht auf die betriebsübliche, sondern auf die gesetzliche Höchstarbeitszeit von 48 Wochenstunden. Nach dem Unterricht ist eine Ausbildung ...
Stand: 20.05.2019
Dialog: 9207
40 Std. betragen. Es dürfen nicht mehr als 5 Tage in der Woche sein. Nach 4,5 Std. Arbeitszeit muss eine Pause von mind. 15 Min. gewährt werden. Nach 4,5 - 6 Std. Arbeitszeit beträgt die Gesamtpausenzeit 30 Min. Bei mehr als 6 Std. Arbeitszeit beträgt die Gesamtpausenzeit 60 Min. ...
Stand: 09.04.2025
Dialog: 709
Eine Bewilligung nach § 6 Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG ist immer dann notwendig, wenn eine Beschäftigung vorliegt. Eine Beschäftigung definiert sich über die Vermarktung des Films, eine Bezahlung für den Darsteller oder eine Weisungsgebundenheit.Das heißt, wenn dem Kind Anweisungen gegeben werden oder aber wenn es sich z.B. zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort einfinden muss ...
Stand: 09.07.2019
Dialog: 14413
Jugendliche dürfen grundsätzlich nicht in der Zeit von 20.00 - 6.00 Uhr beschäftigt werden (§ 14 Abs. 1 Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG).Ausnahmen ( § 14 Abs. 2 JArbSchG):Schülerinnen und Schüler über 16 Jahren dürfen 1. im Gaststätten- und Schaustellergewerbe bis 22 Uhr, 2. in mehrschichtigen Betrieben bis 23 Uhr, 3. in der Landwirtschaft ab 5 Uhr oder bis 21 Uhr, 4. in Bäckereien ...
Stand: 17.11.2023
Dialog: 15307
Jugendlicher im Sinne des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) ist, wer 15, aber noch nicht 18 Jahre alt ist. Auf Jugendliche, die der Vollzeitschulpflicht unterliegen, finden die für Kinder geltenden Vorschriften Anwendung.Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (§ 14 Abs.1) dürfen Jugendliche nur in der Zeit von 6.00 Uhr bis 20.00 Uhr beschäftigt werden. Es gibt aber Ausnahmen ...
Stand: 04.10.2023
Dialog: 1910
werden. Dabei ist zu beachten, dass er nur mit den im § 16 und § 17 JArbschG genannten Arbeiten und nur zu den benannten Zeiten beschäftigt werden darf.Schüler (nicht Berufsschüler!), die der Vollzeitschulpflicht nicht mehr unterliegen, dürfen ebenfalls an fünf Tagen arbeiten. Sie dürfen z. B. von Mittwoch bis Sonntag arbeiten. Sie dürfen aber auch fünf Tage zur Schule gehen und dann nur Samstags ...
Stand: 10.07.2019
Dialog: 22208
werden. Nach § 14 JArbSchG dürfen Jugendliche nur in der Zeit von 6 bis 20 Uhr beschäftigt werden, Jugendliche über 16 Jahren dürfen in Gaststätten bis 22 Uhr arbeiten.Umfangreiche Informationen zum Jugendarbeitsschutz finden Sie z.B. beim MAGS NRW. ...
Stand: 10.01.2025
Dialog: 19047
daran, was der Jugendliche/die Jugendliche in dieser Zeit lernen soll. Dieses sogenannte Ausbildungsziel ist abhängig von der Art des FSJ und orientiert sich an der Zielsetzung und Aufgabe der Beschäftigungsstelle.Dabei ist aber auch zu beachten, dass die Tätigkeiten den Jugendlichen/die Jugendliche weder physisch noch psychisch überfordern dürfen (§ 22 Abs. 1 Nr. 1 JArbSchG). Im Rahmen ...
Stand: 09.07.2019
Dialog: 19615
im Rahmen des Betriebspraktikums finden die § 7 Satz 1 Nr.2 und die §§ 9 bis 46 JArbSchG entsprechend Anwendung. Sie dürfen nur mit leichten und für sie geeigneten Tätigkeiten bis zu 7 Stunden täglich und 35 Stunden wöchentlich beschäftigt werden. Es gibt Regelungen zu Pausen, täglicher Freizeit, Nachtruhe, Unterweisung, etc., siehe JArbSchG.Sie dürfen nicht mit gefährlichen Arbeiten (§ 22 ...
Stand: 11.11.2024
Dialog: 42234
Jugendliche dürfen nur an fünf Tagen in der Woche beschäftigt werden. Die beiden wöchentlichen Ruhetage sollen nach Möglichkeit aufeinander folgen.Die Beschäftigung Jugendlicher an Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist ausschließlich in den im Jugendarbeitsschutzgesetz genannten Branchen möglich.Für die zulässige Beschäftigung an Samstagen gilt: Mindestens zwei Samstage im Monat sollen beschäftigung ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 42531
ArbZG weisen wir hin.Bei jugendlichen Auszubildenden sind die gesetzlich zulässigen Arbeitszeiten im Jugendarbeitsschutzgesetz festgelegt.Jugendliche dürfen nicht mehr als acht Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich beschäftigt werden.Grundsätzlich dürfen Jugendliche nur in der Zeit von 6 bis 20 Uhr beschäftigt werden. Davon gibt es aber einige Ausnahmen, die unter § 14 JArbSchG ...
Stand: 07.03.2024
Dialog: 4795
. mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist, 3. mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist. Jugendliche, die im Bergbau unter Tage beschäftigt werden, erhalten in jeder Altersgruppe einen zusätzlichen Urlaub von drei Werktagen. (3) Der Urlaub soll Berufsschülern in der Zeit ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 12775
und vollzeitpflichtige Jugendliche psychisch und physisch nicht überfordern oder mit Unfallgefahren verbunden sein. Nach § 5 Abs. 3 JArbSchG ist eine Beschäftigung nur an Werktagen von Montag - Freitag und nicht vor oder während des Schulunterrichts, in der Zeit zwischen 08.00 und 18.00 Uhr bis zu zwei Stunden, in landwirtschaftlichen Familienbetrieben bis zu drei Stunden täglich zulässig.Weitere ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 4801