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Sofern Transportmittel ausschließlich innerbetrieblich eingesetzt werden, unterliegen sie auch der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 ArbStättV). Gemäß Arbeitsstättenverordnung, Anhang Ziffer 3.4 (6) sind Beleuchtungsanlagen so auszuwählen, dass sich dadurch keine Unfall- und Gesundheitsgefahrfen ergeben.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV ...
Stand: 10.04.2017
Dialog: 7130
mit dem Handy ohne Einschränkung erlaubt."§ 23 "Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers" StVO (1) Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. ......... (1a) Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon ...
Stand: 10.04.2022
Dialog: 3573
Grundsätzliche Anforderungen an eine Arbeitsstätte sind in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) zu finden. Nach § 1 Absatz Ziffer 2 gelten für folgende Arbeitsstätten nur der § 5 und der Anhang Nummer 1.3 der ArbStättV:"2. Transportmittel, die im öffentlichen Verkehr eingesetzt werden"Somit fällt der LKW zum Großteil nicht in den Anwendungsbereich der ArbStättV und der konkretisierenden ...
Stand: 26.06.2018
Dialog: 42337
Die Beantwortung der Anfrage muss auf Grund der Komplexität in mehreren Einzelschritten erfolgen.Frage 1: Ist ein Übergang von einem sicheren schwimmenden Ponton, gehalten zwischen Dalben, über eine an einer Dalbe befestigten Steigleiter auf ein Binnenschiff zulässig?Vorab ist zu der o.g. Frage zwischen einem Neubau und einer bestehenden Anlage zu unterscheiden.Für Neubauten ist eine Treppe ...
Stand: 13.03.2021
Dialog: 43335
übersteigen, 3. auf Puffern, Endtritten oder Ladegut von Schienenfahrzeugen mitfahren, 4. sich in Öffnungen nicht festgelegter Außentüren von Schienenfahrzeugen aufhalten, falls mit deren Bewegung eine Gefährdung verbunden ist, 5. sich unnötig oder weit hinausbeugen, 6. bei Vorbeifahrt an Einrichtungen gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 sich auf Endtritten oder in geöffneten Seitentüren von Schienenfahrzeugen ...
Stand: 09.04.2017
Dialog: 5550
Eine pauschale Aussage ist uns vom Schreibtisch aus leider nicht möglich. Zunächst einmal handelt es sich bei dem beschriebenen Fahrzeug um ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Hier ist insbesondere die Nummer 1 "Besondere Vorschriften für die Verwendung von mobilen, selbstfahrenden oder nicht selbstfahrenden, Arbeitsmitteln" des Anhang 1 zu beachten ...
Stand: 11.12.2018
Dialog: 42528
Ein Fahrzeug gilt keinesfalls als Baustelle. Mehr noch, die Vorschriften der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), die auch für Baustellen gelten, gelten ausdrücklich (§ 1 Absatz 2 Ziffer 2) nicht in Transportmitteln, sofern diese im öffentlichen Verkehr eingesetzt werden. Ihr Arbeitsplatz auf dem Fahrzeug muss deshalb ausschließlich nach dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung [§ 5 ...
Stand: 10.04.2017
Dialog: 6800
Aus dem staatlichen Arbeitsschutzrecht ist uns keine Regelung bekannt, zumal die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hier nicht anzuwenden ist.Die DGUV Vorschrift 70 "Fahrzeuge" geht in § 8 näher auf Plätze für Fahrzeugführer, Beifahrer und Mitfahrer; Sicherheitsgurte ein. Besonders möchten wir Absatz 7 hervorheben:"Plätze für Fahrzeugführer, Beifahrer und Mitfahrer müssen ausreichenden ...
Stand: 20.09.2021
Dialog: 43583
Transportmittel, die im öffentlichen Verkehr eingesetzt werden, sind - mit Ausnahme des Nichtraucherschutzes und der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung- vom Anwendungsbereich der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ausgenommen (§ 1 Abs. 2 ArbStättV). Bei der weitgehenden Ausklammerung von Transportmitteln im öffentlichen Verkehr ist der Verordnungsgeber davon ausgegangen ...
Stand: 10.04.2017
Dialog: 14468
Bei dem beschriebenen Fahrzeug handelt es sich um ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Hier ist insbesondere die Nummer 1 "Besondere Vorschriften für die Verwendung von mobilen, selbstfahrenden oder nicht selbstfahrenden, Arbeitsmitteln" des Anhang 1 zu beachten. Nach Nummer 1.5 Buchstabe b) des Anhang 1 hat der Arbeitgeber vor der ersten Verwendung ...
Stand: 11.03.2020
Dialog: 43075
Nach § 1 Absatz 2 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gelten für folgende Arbeitsstätten nur § 5 und der Anhang Nummer 1.3:1.Arbeitsstätten im Reisegewerbe und im Marktverkehr,2.Transportmittel, die im öffentlichen Verkehr eingesetzt werden,3.Felder, Wälder und sonstige Flächen, die zu einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb gehören, aber außerhalb der von ihm bebauten Fläche liegen. D.h ...
Stand: 03.01.2019
Dialog: 9040
Nach der Nummer 4.2 Absatz 1 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist ein Pausenraum zur Verfügung zu stellen, wenn mehr als zehn Beschäftigte beschäftigt werden oder gesundheitliche Gründe oder die Art der ausgeübten Tätigkeit dies erfordert. Konkrete Aussagen zu Anforderungen an Pausenräume für Busfahrer werden hier nicht aufgeführt. Wobei zu beachten ...
Stand: 21.12.2022
Dialog: 3705
mit den entsprechenden Blättern (Anhängen) 1 bis 17 zu nennen (siehe auch § 22 StVO : Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik ...
Stand: 10.04.2017
Dialog: 6194
In der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" ist in § 23 zu den Maßnahmen gegen Einflüsse des Wettergeschehens Folgendes nachzulesen:"Beschäftigt der Unternehmer Versicherte im Freien und bestehen infolge des Wettergeschehens Unfall- und Gesundheitsgefahren, so hat er geeignete Maßnahmen am Arbeitsplatz vorzusehen, geeignete organisatorische Schutzmaßnahmen zu treffen ...
Stand: 14.08.2024
Dialog: 43825
aus der Gefährdungsbeurteilung ergeben. Bei der Verkehrsteilnahme sehen verkehrsrechtliche Vorschriften am Ende die Fahrenden in der Verantwortung. Arbeitsschutzvorschriften verpflichten den Unternehmer, die Fahrenden durch geeignete Maßnahmen dabei zu unterstützen, ihre Arbeitsaufgabe, sicher und ohne Dritte zu gefährden, täglich wiederkehrend ausüben zu können. Auf die DGUV Regel 114-601 – Branche Abfallwirtschaft Teil 1 ...
Stand: 30.09.2021
Dialog: 1023