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Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber Sicherheitseinrichtungen zur Verhütung oder Beseitigung von Gefahren, insbesondere Sicherheitsbeleuchtungen, Feuerlöscheinrichtungen, Signalanlagen, Notaggregate und Notschalter sowie raumlufttechnische Anlagen, in regelmäßigen Abständen sachgerecht warten und auf ihre Funktionsfähigkeit prüfen zu lassen.Eine konkretere Regelung ist in der ASR A2.2 "Maßnahmen ...
Stand: 05.03.2021
Dialog: 43481
sein. (3) Selbsttätig wirkende Feuerlöscheinrichtungen müssen mit Warneinrichtungen ausgerüstet sein, wenn bei ihrem Einsatz Gefahren für die Beschäftigten auftreten können.Im arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften- und Regelwerk wird die Forderung nach Brandmeldern nicht näher konkretisiert. Sofern sich nicht aus Bau- oder Sonderbauvorschriften konkretisierende Anforderungen an Brandmelder ergeben, muss ...
Stand: 19.12.2016
Dialog: 28096
Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation, die Funktions- und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen, die Gefahren durch Brände sowie über das Verhalten im Brandfall.Zu einer fachkundigen Unterweisung der Brandschutzhelfer gehören auch praktische Übungen (Löschübungen) im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen.Auf die DGUV Information 205-001 - Brandschutz in der Praxis weisen wir. Darüber ...
Stand: 02.04.2025
Dialog: 42569
nicht durch technische oder organisatorische Maßnahmen vermieden oder ausreichend begrenzt werden können. Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung und die Maßnahmen nach § 3 Absatz 1 sind dabei zu berücksichtigen.(2) Die Kennzeichnung ist nach der Art der Gefährdung dauerhaft oder vorübergehend nach den Vorgaben der Richtlinie 92/58/EWG des Rates vom 24. Juni 1992 über Mindestvorschriften für die Sicherheits ...
Stand: 03.03.2021
Dialog: 43293
mit einem Potentialausgleich versehen werden, sondern auch die Gefäße, in die abgefüllt wird. (TRGS 526, Nr. 4.12.2 Zündgefahren durch elektrostatische Aufladung) Ist beim Abfüllen von Flüssigkeiten mit einer Gefährdung zu rechnen, sind Korbbrillen zu tragen. Besteht beim Öffnen von Gebinden die Gefahr, dass Verätzungen durch den Inhalt auftreten, sind zusätzlich zur Schutzbrille auch Gesichtsschutzschirm und Handschutz ...
Stand: 23.10.2014
Dialog: 22142
und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der nach Satz 1 benannten Beschäftigten müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten und zu den bestehenden besonderen Gefahren stehen. Vor der Benennung hat der Arbeitgeber den Betriebs- oder Personalrat zu hören. Weitergehende Beteiligungsrechte bleiben unberührt. Der Arbeitgeber kann die in Satz 1 genannten ...
Stand: 28.01.2024
Dialog: 11506
Beschäftigten zu benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der nach Satz 1 benannten Beschäftigten müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten stehen und den bestehenden besonderen Gefahren entsprechen.Arbeitsschutzrechtlich muss der Arbeitgeber die nötigen Maßnahmen im Rahmen ...
Stand: 09.04.2025
Dialog: 24921
) Nicht selbsttätige Feuerlöscheinrichtungen müssen als solche dauerhaft gekennzeichnet, leicht zu erreichen und zu handhaben sein. (3) Selbsttätig wirkende Feuerlöscheinrichtungen müssen mit Warneinrichtungen ausgerüstet sein, wenn bei ihrem Einsatz Gefahren für die Beschäftigten auftreten können."Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR ...
Stand: 14.05.2018
Dialog: 42291
Feuerlöscheinrichtungen und erforderlichenfalls Brandmeldern und Alarmanlagen ausgestattet sein.(2) Nicht selbsttätige Feuerlöscheinrichtungen müssen als solche dauerhaft gekennzeichnet, leicht zu erreichen und zu handhaben sein.(3) Selbsttätig wirkende Feuerlöscheinrichtungen müssen mit Warneinrichtungen ausgerüstet sein, wenn bei ihrem Einsatz Gefahren für die Beschäftigten auftreten können."Konkretisiert ...
Stand: 22.04.2025
Dialog: 3428
) Nicht selbsttätige Feuerlöscheinrichtungen müssen als solche dauerhaft gekennzeichnet, leicht zu erreichen und zu handhaben sein. (3) Selbsttätig wirkende Feuerlöscheinrichtungen müssen mit Warneinrichtungen ausgerüstet sein, wenn bei ihrem Einsatz Gefahren für die Beschäftigten auftreten können."Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR ...
Stand: 25.08.2020
Dialog: 43262
ist eine Gemeinschaftsaufgabe aller Personen im Betrieb."Es spricht nichts dagegen, wenn auch die übrigen Beschäftigten die Entstehungsbrände bekämpfen, solange diese sich nicht selbst in Gefahr bringen. Empfehlenswert ist in diesem Zusammenhang auch die Beschäftigten, die keine Brandschutzhelfer sind, im Umgang mit den Feuerlöschern zu unterweisen. ...
Stand: 23.10.2023
Dialog: 42656
ausgerüstet sein, wenn bei ihrem Einsatz Gefahren für die Beschäftigten auftreten können."Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände".In Punkt 2 ist in Absatz 2 nachzulesen, dass für alle Arbeitsstätten gemäß § 2 der Arbeitsstättenverordnung die Anforderungen und Gestaltungshinweise ...
Stand: 07.02.2019
Dialog: 42578
ausgerüstet sein, wenn bei ihrem Einsatz Gefahren für die Beschäftigten auftreten können."Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände".Unter dem Punkt 5.2 der ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" wird die Grundausstattung mit Feuerlöscheinrichtungen näher beschrieben. Nach der Tabelle 3 ...
Stand: 21.09.2018
Dialog: 42456
müssen als solche dauerhaft gekennzeichnet, leicht zu erreichen und zu handhaben sein.(3) Selbsttätig wirkende Feuerlöscheinrichtungen müssen mit Warneinrichtungen ausgerüstet sein, wenn bei ihrem Einsatz Gefahren für die Beschäftigten auftreten können."Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände ...
Stand: 11.02.2019
Dialog: 42574
der Beschäftigten und zu den bestehenden besonderen Gefahren stehen. Vor der Benennung hat der Arbeitgeber den Betriebs- oder Personalrat zu hören. Weitergehende Beteiligungsrechte bleiben unberührt. Der Arbeitgeber kann die in Satz 1 genannten Aufgaben auch selbst wahrnehmen, wenn er über die nach Satz 2 erforderliche Ausbildung und Ausrüstung verfügt."Weitere Erläuterungen zum Thema bietet die DGUV ...
Stand: 10.04.2018
Dialog: 23568
einer ausreichenden Anzahl geeigneter Feuerlöscheinrichtungen und erforderlichenfalls Brandmeldern und Alarmanlagen ausgestattet sein.(2) Nicht selbsttätige Feuerlöscheinrichtungen müssen als solche dauerhaft gekennzeichnet, leicht zu erreichen und zu handhaben sein.(3) Selbsttätig wirkende Feuerlöscheinrichtungen müssen mit Warneinrichtungen ausgerüstet sein, wenn bei ihrem Einsatz Gefahren für die Beschäftigten ...
Stand: 01.10.2020
Dialog: 43299
nicht statt.Betreiber von Anlagen oder Einrichtungen, von denen besondere Gefahren (z.B. schwerwiegende Gesundheitsbeeinträchtigungen einer nicht unerheblichen Personenzahl bei Störungen von Betriebsabläufen) ausgehen, sind nach § 29 (2) Nr. 5 BHKG verpflichtet, sich auf Anforderung der zuständigen Behörde (in der Regel vertreten durch die Feuerwehr) auf eigene Kosten an Übungen und Ausbildungsveranstaltungen ...
Stand: 08.11.2023
Dialog: 1295
Arbeitsschutzgesetz).Gemäß § 4 Abs.4 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber für die Arbeitsstätte einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Nutzung der Arbeitsstätte dies erfordern. In angemessenen Zeitabständen ist entsprechend dem Plan zu üben, wie sich die Arbeitnehmer im Gefahr- oder Katastrophenfall in Sicherheit bringen oder gerettet ...
Stand: 23.01.2023
Dialog: 14521