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Ja, Sie liegen richtig.Im Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) unter der Nummer 2.2 ist nachzulesen, dass nicht selbsttätige Feuerlöscheinrichtungen als solche dauerhaft gekennzeichnet, leicht zu erreichen und zu handhaben sein müssen.Konkretisert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände ...
Stand: 27.06.2018
Dialog: 42339
Ja, auch dann sind diese zu kennzeichenen.Unter der Nummer 2.2 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist unter Absatz 2 nachzulesen, dass nicht selbsttätige Feuerlöscheinrichtungen als solche dauerhaft gekennzeichnet, leicht zu erreichen und zu handhaben sein müssen.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR ...
Stand: 10.01.2025
Dialog: 42609
FeuerlöscherJa, die Standorte sind zu kennzeichnen. Eine Kennzeichnung nur im Flucht- und Rettungsplan ist nicht ausreichend.Unter der Nummer 2.2 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist unter Absatz 2 nachzulesen, dass nicht selbsttätige Feuerlöscheinrichtungen als solche dauerhaft gekennzeichnet, leicht zu erreichen und zu handhaben sein müssen.Konkretisiert ...
Stand: 12.02.2021
Dialog: 43473
Eine verbindliche Mindesthöhe ist uns aus dem Arbeitsschutzrecht nicht bekannt. Ob sich diese aus dem Baurecht ergibt, entzieht sich unserer Kenntnis. Hierzu wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Baubehörde.Unter der Nummer 2.2 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist unter Absatz 2 nachzulesen, dass nicht selbsttätige Feuerlöscheinrichtungen als solche dauerhaft ...
Stand: 06.03.2024
Dialog: 42793
In der DGUV Information 205-001 "Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Brandschutz" ist unter 5.3 nachzulesen, dass dass zur Minimierung der Gefahr von Selbstentzündungen beim Sammeln von öl- oder lösemittelgetränkten Putzlappen grundsätzlich geschlossene nicht brennbare Behälter zu verwenden sind.Handelsübliche Behälter speziell für das Sammeln brennbarer Abfälle mit selbstschließendem Deckel ...
Stand: 27.07.2020
Dialog: 43201
Ein Feuererlaubnisschein ist ein spezieller Arbeitserlaubnisschein für Bereiche mit Brand- und Explosionsgefahr. In staatlichen Arbeitsschutzvorschriften wird für bestimmte Tätigkeiten, bei denen Brand- oder Explosionsgefahren auftreten können, explizit ein Arbeitserlaubnisschein gefordert.So bestimmt Anhang I Nr. 1.4 Abs. 2 der Gefahrstoffverordnung, dass in Arbeitsbereichen mit Gefahrstoffen ...
Stand: 24.08.2022
Dialog: 24596
sein sollen (siehe Punkt 5.3 ASR A2.2 - Maßnahmen gegen Brände). Auf die BGN-Arbeitssicherheitsinformation (ASI) 9.30 - Brandschutz im Kleinbetrieb weisen wir hin. Dort wird auch ein Mustercheckliste zur Überprüfung des betrieblichen Brandschutzes angeboten.Es ist inzwischen allgemein geübte Praxis, dass Feuerlöscher an exponierten Stellen über Notfallschlüsselkästen entnommen werden können. Diese Regelung ...
Stand: 05.10.2023
Dialog: 5428
Ja, die Grundausstattung mit Feuerlöschern ist zu gewährleisten. Die Sprinkleranlage kann nicht in die Löschmitteleinheiten-Berechnung der Grundausstattung mit einbezogen werden.Unter der Nummer 2.2 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist folgendes nachzulesen:"(1) Arbeitsstätten müssen je nacha)Abmessung und Nutzung,b)der Brandgefährdung vorhandener Einrichtungen und Materialien ...
Stand: 07.02.2019
Dialog: 42578
Die Gaslöschanlage kann nicht in die Löschmitteleinheiten Berechnung der Grundausstattung mit einbezogen werden.Unter der Nummer 2.2 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist folgendes nachzulesen:"(1) Arbeitsstätten müssen je nacha) Abmessung und Nutzung,b) der Brandgefährdung vorhandener Einrichtungen und Materialien,c) der größtmöglichen Anzahl anwesender Personenmit ...
Stand: 01.10.2020
Dialog: 43299
der Sicherheitsbeleuchtung oder durch Verwendung von nachleuchtenden Materialien). In der ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände" finden sich unter der Ziffer 5.3 zur Kennzeichnung von Feuerlöschern folgende Angaben:Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass in Arbeitsstätten:(...)-die Standorte von Feuerlöschern durch das Brandschutzzeichen F001 „Feuerlöscher“ entsprechend ASR A1.3 „Sicherheits ...
Stand: 17.09.2019
Dialog: 15377
Anhaltspunkte für die Ausrüstung von Arbeitstätten mit Feuerlöschern finden sich in der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände". Unter dem Punkt 5.3 werden folgende Grundanforderungen für die Bereitstellung von Feuerlöscheinrichtungen genannt:"Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass in Arbeitsstätten:- Feuerlöscher gut sichtbar und leicht erreichbar angebracht ...
Stand: 29.10.2019
Dialog: 22352
Löschanlagen sind grundsätzlich Einrichtungen, die unter die Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV und die jeweilige Landesbauordnung fallen. Gleichzeitig ist die Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV anzuwenden, wenn die Anforderungen aus der ArbStättV als nicht ausreichend angesehen werden und die Benutzung der Einrichtung überwiegend mit der Arbeit zusammenhängt. (vergl. die LASI-Leitlinie ...
Stand: 31.03.2021
Dialog: 14535
Reinigungsarbeiten an PC's bestehen allerdings nicht. Insofern muss der Arbeitgeber mögliche Gefährdungen und erforderliche Maßnahmen auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung (§ 3 BetrSichV, § 3 ArbStättV) ermitteln und festlegen. Dabei soll er sich von der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem betriebsarzt beraten und unterstützen lassen. Vom Hersteller in der Betriebsanleitung gegebene Reinigungshinweise ...
Stand: 30.06.2016
Dialog: 16468
Grundsätzlich sind hier zwei verschiedene Rechtsbereiche zu betrachten, zum einen das Baurecht der Länder und zum anderen die Vorgaben aus dem Arbeitsschutzrecht (für die Beschäftigten). Zu Fragen des Baurechts bieten wir keine Beratung an. Hierzu wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Baubehörde.Aus dem Arbeitsschutzrecht gilt folgendes:Unter der Nummer 2.2 des Anhangs ...
Stand: 11.02.2019
Dialog: 42574
Ja, diese sind zu kennzeichnen. Siehe hierzu Absatz 2 der Nummer 2.2 "Maßnahmen gegen Brände" des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Hiernach müssen nicht selbsttätige Feuerlöscheinrichtungen als solche dauerhaft gekennzeichnet, leicht zu erreichen und zu handhaben sein. ...
Stand: 02.08.2023
Dialog: 43812
Nach der Arbeitsstättenverordnung – ArbStättV müssen Pendeltüren und -tore durchsichtig sein oder ein Sichtfenster haben (Ziffer 1.7 Anhang ArbStättV). Nach Ziffer 2.3 Absatz 2 des Anhangs der ArbstättV gilt folgendes: Türen im Verlauf von Fluchtwegen oder Türen von Notausgängen müssen a. sich von innen ohne besondere Hilfsmittel jederzeit leicht öffnen lassen, solange sich Beschäftigte ...
Stand: 11.09.2015
Dialog: 4281
Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit § 3 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung, hier für die Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöschern, durchzuführen. Dabei sind neben den Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung und ihres Anhangs auch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) zu berücksichtigen.Die ...
Stand: 22.04.2025
Dialog: 29466
- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" des Anhangs ArbStättV gilt folgendes:"1) Unberührt von den nachfolgenden Anforderungen sind Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen einzusetzen, wenn Gefährdungen der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten nicht durch technische oder organisatorische Maßnahmen vermieden oder ausreichend begrenzt werden können. Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung und die Maßnahmen nach § 3 ...
Stand: 13.11.2020
Dialog: 43107
/ Farbkennzeichnung / etc. nach der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (BetrSichV) und der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A 2.2.Ergänzende Hinweise:Feuerlöscher werden nach den anerkannten Regeln der Technik, hier DIN EN 03 gefertigt. Entsprechend befähigte Personen für Feuerlöschergeräte dürfen diese Geräte nach DIN 14406 Teil 4 prüfen ...
Stand: 16.12.2020
Dialog: 19630
Nach dem Punkt 2.2 des Anhangs zur Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- müssen Arbeitsstätten mit einer ausreichenden Anzahl geeigneter Feuerlöscheinrichtungen ausgerüstet sein.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände".Die Anzahl und Bereitstellung wird unter Punkt 5.2 der ASR A2.2 ...
Stand: 16.07.2021
Dialog: 21577