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Die Arbeitsstättenverordnung besagt in § 5 Abs. 2, dass Nichtraucherschutz gewährleistet werden muss, soweit es die betrieblichen Gegebenheiten zulassen. In einem Heim kommt es daher darauf an, in welchem Rechtsverhältnis die Heimbewohner zum Heimbetreiber stehen. Wenn die Bewohner im Heim entsprechend zu sehen sind, wie die Patienten in einem Krankenhaus, dann muss der Betreiber die Maßnahmen ...
Stand: 28.09.2015
Dialog: 2452
, welche konkreten Vorkehrungen und/oder Maßnahmen er zum Schutz der Gesundheit der nicht rauchenden Beschäftigten treffen will.Hier hat er im Wesentlichen die Auswahl zwischen den nachfolgend aufgeführten Maßnahmen:a) lüftungstechnische Maßnahmen: z. B. Raucherkabinen, Raucherplätze innerhalb der Halleb) räumliche Trennung von Rauchern und Nichtrauchern: z. B. durch Raucherräumec) Verhängung ...
Stand: 16.04.2019
Dialog: 19026
“ mit einer entsprechend dimensionierten lüftungstechnischen Anlage oder die Einrichtung von Raucherkabinen mit Absaugung wäre wünschenswert. Die v. g. technischen Maßnahmen sind neben den nicht unerheblichen Kosten für den Immobilienbesitzer auch bei der Umsetzung sehr zeitaufwendig. Die Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung (Atemschutzmasken) ist aufgrund der Belastungen für die Arbeitnehmer nicht sinnvoll.Die ...
Stand: 18.02.2020
Dialog: 43052
des technischen Nichtraucherschutzes, welcher z. B. "durch - Lüftungsanlagen, bei denen die Innenraumluft gereinigt wird und mehr oder weniger durch Außenluft ergänzt und/oder ausgetauscht wird, - geschlossene Raucherkabinen, die als allseits geschlossene Systeme (ausschließlich mit Tür als Ein-/Ausgang) in den jeweiligen Innenräumen stehen und die im Umluftverfahren die rauchbelastete Luft filtern und erneut ...
Stand: 29.09.2015
Dialog: 13522
Nach § 5 der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV ist der Arbeitgeber verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit seine Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind. Das bedeutet, aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht besteht hier eine Arbeitgeberpflicht den Nichtraucherschutz zu gewährleisten. Die ArbStättV gibt dem Arbeitgeber ...
Stand: 29.09.2015
Dialog: 6226
rät zur Vorsicht im Umgang mit elektrischen Zigaretten (http://www.bfr.bund.de/de/a-z_index/elektronische_zigarette-10982.html). Eine erste rechtliche Einstufung findet sich in dem Vortrag von Dr. Kerstin Stephan (Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte - BfArM; http://www.bfr.bund.de/cm/343/fortbildung_fuer_den_oegd_2009_abstracts.pdf (Seite 59). Eine Aussage dazu, in welchem Umfang ...
Stand: 15.03.2017
Dialog: 15134
Verwaltung. Im übrigen sind alle Gebäude der genannten Behörden unabhängig davon erfasst, ob in ihnen Publikumsverkehr stattfindet oder ob Büros als Einzelbüros genutzt werden. D. h. in vollständig umschlossenen Räumen und in Gebäuden der v. g. Einrichtungen gilt das Rauchverbot.Die besondere Situation der Justizvollzugsanstalten wird wird durch den § 3 Abs. 4 NiSchG berücksichtigt: "Abweichend von § 3 ...
Stand: 27.03.2024
Dialog: 6278
Gemäß § 5 "Nichtraucherschutz" der Arbeitsstättenverordnung hat der Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nichtrauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind. In Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr hat der Arbeitgeber Schutzmaßnahmen nur insoweit zu treffen, als die Natur des Betriebs und die Art der Beschäfti ...
Stand: 28.09.2023
Dialog: 251
ein Mietshaus handeln, welches ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt wird, handelt es sich um eine rein mietrechtliche Frage, die von hier aus nicht beantwortet werden kann. Wir empfehlen ggf. eine entsprechende Frage an einen Vetreter der rechtsberatenden Berufe oder eine entsprechende Stelle zu richten. ...
Stand: 28.09.2015
Dialog: 3925
Die Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV beinhaltet in § 5 Regelungen zum betrieblichen Nichtraucherschutz Für diese Vorschrift gibt es keine Übergangsregelung, so dass sie grundsätzlich für alle Arbeitsstätten gilt. Schutzziel des § 5 ArbStättV ist es, die nichtrauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch zu schützen. Der § 5 ArbStättV greift ...
Stand: 28.09.2015
Dialog: 1855
Der Arbeitgeber ist aufgrund der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), hier insbesondere § 5 ArbStättV, dazu verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nichtrauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind. Auch die arbeitsgerichtlichen Urteile unterstützen eindeutig und (fast) ausschließlich die Position der Nicht ...
Stand: 20.12.2018
Dialog: 4026
Nach § 5 "Nichtraucherschutz" der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) wird der Arbeitgeber verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nichtrauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind. Seitdem hat jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter ein einklagbares Recht auf geeignete Regelungen zum Nichtraucherschutz. M ...
Stand: 29.09.2015
Dialog: 6561
zu ergreifen, unabhängig davon, ob sich Nichtraucher durch rauchende Kollegen belästigt fühlen. Durch die allgemein gehaltene Formulierung in der ArbStättV soll es dem Arbeitgeber in Ausübung seiner Fürsorgepflicht für die von ihm Beschäftigten und in Abstimmung mit dem Betriebsrat, dem Betriebsarzt und der Sicherheitsfachkraft bzw. unmittelbar betroffenen Beschäftigten überlassen bleiben, welche ...
Stand: 29.09.2015
Dialog: 2408
Im Arbeitsschutzrecht, hier speziell unter § 5 "Nichtraucherschutz" der Arbeitsstättenverordnung - ArbstättV ist der Schutz der nicht rauchenden Beschäftigten vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch verankert. Danach hat der Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch gesch ...
Stand: 29.09.2015
Dialog: 13022