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Für Arbeitsstätten gilt der Grundsatz der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), dass diese so einzurichten und zu betreiben sind, dass von ihnen keine Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten ausgehen. Die Anforderungen der ArbStättV an gesundheitlich zuträgliche Raumtemperaturen in Arbeitsräumen gelten allerdings nur insoweit, wie betriebstechnisch keine spezifischen ...
Stand: 07.12.2015
Dialog: 12735
unter Berücksichtigung der Arbeitsverfahren, der körperlichen Beanspruchung der Beschäftigten und des spezifischen Nutzungszwecks des Raumes eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur bestehen (Nr 3.5 des Anhangs zur ArbStättV).Diese Forderung wird unter den Punkten 4.2 bis 4.4. der ASR A3.5 "Raumtemperatur" näher konkretisiert. Demnach ist davon auszugehen, dass in einem Arbeitsraum bei überwiegender stehender ...
Stand: 07.12.2015
Dialog: 13476
Grundsätzlich sind die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang einzuhalten.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR).Die speziellen an Lackierräume zu stellenden technischen und baulichen Anforderungen ergeben sich u.a. aus der DGUV Information 209-046 "Lackierräume und -einrichtungen für flüssige Besc ...
Stand: 16.06.2023
Dialog: 43797
"Pausen- und Bereitschaftsräume".Toiletten:Für Toiletten werden u.a. Handwaschbecken mit fließendem Wasser gefordert. Ein Anspruch auf warmes Wasser ergibt sich aus dem Arbeitsstättenrecht nicht.Raumtemperaturen:Die ASR A3.5 "Raumtemperatur" fordert für Büroräume je nach Arbeitsschwere eine Raumtemperatur von +19 °C bis +20 °C.Ausstattung Arbeitsplätze:Büroarbeitsplätze, insbesondere ...
Stand: 20.12.2021
Dialog: 15456
der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A3.5 "Raumtemperaturen").. Zur Verfügung stellen heißt nicht, dass das eigene Räume des Arbeitgebers sein müssen. Da sich der Aufstellungsort innerhalb eines Gewerbegebietes befindet, würde es sich anbieten, eine Toilettenanlage eines benachbarten Betriebes mitzubenutzen. Damit wäre dann auch gleichzeitig eine vernünftige Waschgelegenheit im Bereich der Toilette ...
Stand: 09.01.2018
Dialog: 4009
Arbeitsräume müssen grundsätzlich den Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- entsprechen (Raumtemperaturen, Belichtung, Sichtverbindung nach Außen etc.). In Arbeitsräumen muss unter Berücksichtigung der Arbeitsverfahren, der körperlichen Beanspruchung und der Anzahl der Beschäftigten sowie der sonst anwesenden Personen ausreichend gesundheitlich zuträgliche Atemluft vorhanden ...
Stand: 13.11.2015
Dialog: 2415
. Für Pausenräume wird unter Nr. 4.1 Abs.11 der ASR A4.2 gefordert:Pausenräume und Pausenbereiche müssenüber möglichst ausreichend Tageslicht verfügen und ausreichend beleuchtet sein (siehe ASR A3.4 „Beleuchtung“),ausreichend temperiert sein (siehe ASR A3.5 „Raumtemperatur“) undgesundheitlich zuträgliche Atemluft in ausreichender Menge aufweisen (siehe ASR A3.6 „Lüftung“).Die genannten ASR finden Sie unter diesem ...
Stand: 14.06.2018
Dialog: 18656
Tageslichteinfalls (Anhang Nr. 3.4 Abs. 2), gesundheitlich zuträglicher Raumtemperaturen (Anhang Nr. 3.5 Abs. 2) etc.).§ 4 Abs. 5 der ArbStättV schreibt vor, dass der Arbeitgeber beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten Mittel und Einrichtungen der Ersten-Hilfe zur Verfügung zu stellen hat. Dies wird in Ziffer 5.4 Abs. 4 der Technischen Regeln für Arbeitsstätten A 4.4 (ASR A 4.4 - Unterkünfte) nochmals ...
Stand: 31.03.2025
Dialog: 44091
der Grundfläche eine ausreichende lichte Raumhöhe, Beleuchtung, Tageslicht, Raumtemperatur, Belüftung u.s.w.. Anforderungen an einen Pausenraum sind unter Nummer 4.2 des Anhangs ArbStättV i.V.m der ASR A4.2 "Pausen- und Bereitschaftsräume" beschrieben. Dies erfüllt der Arbeitgeber sehr wahrscheinlich durch die Bereitstellung eines geeigneten Pausenraumes auf dem Betriebshof. Grundsätzlich ist es zulässig ...
Stand: 24.05.2022
Dialog: 11156
Arbeitsräume müssen grundsätzlich den Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang entsprechen (Raumtemperaturen, Belichtung, Lüftung, etc.).Der Anhang der ArbStättV bestimmt unter Nummer 3.6 Abs. 1, dass in Arbeitsräumen ausreichend gesundheitlich zuträgliche Atemluft vorhanden sein muss.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln ...
Stand: 08.06.2022
Dialog: 5551
getrennt, darf der Weg zwischen diesen Sanitärräumen nicht durchs Freie oder durch Arbeitsräume führen. Eine leichte Erreichbarkeit zwischen Wasch- und Umkleideraum ist bei einer Entfernung von maximal 10 m auf gleicher Etage gegeben. Die Lufttemperatur dieses Weges muss mindestens der des Umkleideraumes entsprechen (weitere Informationen siehe ASR A3.5 „Raumtemperatur“)."Unter dem Punkt 6.2 Absatz 1 ...
Stand: 31.01.2025
Dialog: 5258
Arbeitsräume müssen grundsätzlich den Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV entsprechen (Raumtemperaturen, Beleuchtung, Lüftung, etc.). In umschlossenen Arbeitsräumen muss unter Berücksichtigung der Arbeitsverfahren, der körperlichen Beanspruchung und der Anzahl der Beschäftigten sowie der sonstigen anwesenden Personen ausreichend gesundheitlich zuträgliche Atemluft vorhanden ...
Stand: 07.12.2015
Dialog: 5146
Der Arbeitgeber hat nach der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) Toilettenräume bereitzustellen.Nach § 4 Absatz 2 hat er dafür zu sorgen, dass die Arbeitsstätte (hierzu gehören nach § 2 Absatz 2 Nummer auch Toilettenräume) den hygienischen Erfordernissen entsprechend gereinigt werden.Im Anhang zur ArbStättV wird in Nummer 4.1 Absatz 1 aufgeführt, dass sich Toilettenräume sowohl in der Nähe der Ar ...
Stand: 06.11.2022
Dialog: 7881
von maximal 10 m auf gleicher Etage gegeben. Die Lufttemperatur dieses Weges muss mindestens der des Umkleideraumes entsprechen (weitere Informationen siehe ASR A3.5 „Raumtemperatur“)."Auf die Ausstattung eines Umkleideraums wird unter Punkt 7.4 näher eingegangen. Waschplätze werden dort nicht genannt.Auf die Ausnahmeregelungen für kleine Betriebe (bis 5 Beschäftigte) der ASR A4.1 Kap. 4 Nr. 7 weisen ...
Stand: 27.06.2018
Dialog: 42340
“),- ausreichend temperiert sein (siehe ASR A3.5 „Raumtemperatur“) und- gesundheitlich zuträgliche Atemluft in ausreichender Menge aufweisen (siehe ASR A3.6 „Lüftung“)."Unter Punkt 4.3 Zusätzliche Anforderungen an Pausenbereiche"(1) Pausenbereiche sind an ungefährdeter Stelle anzuordnen. Sie dürfen z. B. nicht in der Nähe heißer Oberflächen eingerichtet werden.(2) Pausenbereiche müssen optisch abgetrennt sein, z ...
Stand: 22.03.2019
Dialog: 42643