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In der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" wird unter Abschnitt 10 erläutert, in welchen Fällen ein Flucht- und Rettungsplan erforderlich sein kann. Absatz 1 führt dazu aus:"(1) Der Arbeitgeber hat Flucht- und Rettungspläne für die Bereiche von Arbeitsstätten zu erstellen, in denen die Lage, die Ausdehnung oder die Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern.Flucht- und Rettungspläne ...
Stand: 25.10.2024
Dialog: 8137
" (Anmerkung zur ASR A1.8: In Bezug auf die Gestaltung der Fluchtwege und Notausgänge gilt ASR A2.3 www.baua.de/asr ). Die Anforderungen an die Treppen finden sich unter der Ziffer 4.5 der ASR A1.8. Hiernach darf in Arbeitsstätten die Steigung (s) zwischen 14 bis 19 cm, der Auftritt (a) zwischen 26 bis 32 cm und der Steigungswinkel (Alpha) zwischen 24o bis 36o variieren Umfangreiche Informationen ...
Stand: 07.12.2015
Dialog: 4766
) Verkehrswege für Fahrzeuge müssen an Türen und Toren, Durchgängen, Fußgängerwegen und Treppenaustritten in ausreichendem Abstand vorbeiführen.(5) Soweit Nutzung und Einrichtung der Räume es zum Schutz der Beschäftigten erfordern, müssen die Begrenzungen der Verkehrswege gekennzeichnet sein.(6) Besondere Anforderungen gelten für Fluchtwege (Nummer 2.3)."Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV ...
Stand: 08.04.2025
Dialog: 43222
möglich.Wir weisen zusätzlich darauf hin, dass die ASR A 2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" für diese Bereiche einzuhalten sind.Entsprechend Abschnitt 4 Absatz 12 der ASR A 2.3 dürfen gefangene Räume nur genutzt werden, wenn die Sicherstellung der Alarmierung im Gefahrenfall gegeben ist. Dies kann z. B. durch einen Alarmschalter, der über beleuchtete Drucktaster in Fußbodennähe oder in Fußbodennähe hängende ...
Stand: 08.05.2024
Dialog: 14012
) Verkehrswege für Fahrzeuge müssen an Türen und Toren, Durchgängen, Fußgängerwegen und Treppenaustritten in ausreichendem Abstand vorbeiführen.(5) Soweit Nutzung und Einrichtung der Räume es zum Schutz der Beschäftigten erfordern, müssen die Begrenzungen der Verkehrswege gekennzeichnet sein.(6) Besondere Anforderungen gelten für Fluchtwege (Nummer 2.3)."Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV ...
Stand: 10.04.2025
Dialog: 43054
Es ist durchaus weit verbreitet, dass Türen von außen nicht geöffnet werden können (z. B. bei Einsatz von Knäufen, Panikschlössern o. ä.).In den Arbeitsschutzvorschriften (hier insbesondere der Arbeitsstättenverordnung und der entsprechenden technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR A2.3)) finden sich keine konkreten Anforderungen bezüglich des Öffnens von außen. Sollte im Rahmen der Gefährdungsbe ...
Stand: 05.06.2024
Dialog: 18731
vorbeiführen.(5) Soweit Nutzung und Einrichtung der Räume es zum Schutz der Beschäftigten erfordern, müssen die Begrenzungen der Verkehrswege gekennzeichnet sein.(6) Besondere Anforderungen gelten für Fluchtwege (Nummer 2.3)."Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A1.8 "Verkehrswege".Unter der Nummer 4.5 ...
Stand: 13.06.2024
Dialog: 43254
in ausreichendem Abstand vorbeiführen.(5) Soweit Nutzung und Einrichtung der Räume es zum Schutz der Beschäftigten erfordern, müssen die Begrenzungen der Verkehrswege gekennzeichnet sein.(6) Besondere Anforderungen gelten für Fluchtwege (Nummer 2.3)." Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A1.8 "Verkehrswege ...
Stand: 10.04.2025
Dialog: 30307
Der Arbeitgeber hat nach § 3a Abs. 1 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten möglichst vermieden und verbleibende Gefährdungen möglichst gering gehalten werden.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbe ...
Stand: 01.10.2022
Dialog: 7078
Frage: Reicht eine Beschilderung gemäß des Flucht- und Rettungsplans als Fluchtwegkennzeichnung aus?Antwort: Nein.Begründung: Die Zeichen in Flucht- und Rettungsplänen stellen nicht notwendigerweise die in der Realität abzubildenden Zeichen ab. In der DIN ISO 23601 wird der Fluchtweg nicht mehr durch die Zeichen beschrieben sondern durch grüne Pfeile.Frage: Muss ein Mitarbeiter von seinem ...
Stand: 21.08.2023
Dialog: 18608
sie zur Nutzung für Arbeitsplätze vorgesehen sind.(2) Zur Arbeitsstätte gehören insbesondere auch:1.Orte auf dem Gelände eines Betriebes oder einer Baustelle, zu denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben,2.Verkehrswege, Fluchtwege, Notausgänge, Lager-, Maschinen- und Nebenräume, Sanitärräume, Kantinen, Pausen- und Bereitschaftsräume, Erste-Hilfe-Räume, Unterkünfte sowie3.Einrichtungen ...
Stand: 06.03.2018
Dialog: 42213
. Zusätzlich muss die von jedem Menschen abgegebene Wärme (180 Watt/Musiker oder 9 kW bei 50 Musikern) abgeführt werden. Zuträgliche Atemluft kann vorzugsweise mit Hilfe einer lufttechnischen Anlage oder durch freie Lüftung über Fenster erreicht werden. Freie Lüftung reicht aber nicht in jedem Falle aus. Kontinuierliche freie Lüftung ist wegen der dann im Winter unvermeidlichen niedrigen Luftfeuchten ...
Stand: 13.09.2016
Dialog: 8309
A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ und ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“."Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich den Bereitschaftsraum zu beurteilen und entsprechende Maßnahmen festzulegen. Hierbei kann er sich durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Betriebsärztin/ den Betriebsarzt unterstützen lassen. ...
Stand: 30.01.2025
Dialog: 4585
) Soweit Nutzung und Einrichtung der Räume es zum Schutz der Beschäftigten erfordern, müssen die Begrenzungen der Verkehrswege gekennzeichnet sein. (6) Besondere Anforderungen gelten für Fluchtwege (Ziffer 2.3). Die ASR A1.8 "Verkehrswege" konkretisiert die Anforderungen der ArbStättV. Unter Berücksichtigung dieser Vorgaben zu Schutzziel und Verkehrswegbreiten sind durch den Arbeitgeber (oder auch Planer ...
Stand: 07.09.2016
Dialog: 15056
von Arbeitsplätzen, Sanitär-, Pausen- und Bereitschaftsräumen, Kantinen, Erste-Hilfe-Räumen und Unterkünften sowie den zugehörigen Türen, Verkehrswegen, Fluchtwegen, Notausgängen, Treppen und Orientierungssystemen, die von den Beschäftigten mit Behinderungen benutzt werden."Die Forderungen des § 3a ArbStättV werden konkretisiert in der ASR V3.a2 "Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten". Im Anwendungsbereich ...
Stand: 05.06.2024
Dialog: 42717
beschaffen sein müssen. Die ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“ gibt an, wie ausreichend bemessene Flucht- und Rettungswege beschaffen sein müssen. Bei der Bemessung von Flucht- und Rettungswegen ist zusätzlich das Bauordnungsrecht der Bundesländer zu berücksichtigen."Umfassende Informationen zum Personenschutz beim Einsatz von Flurförderzeugen in Schmalgängen können der DGUV ...
Stand: 27.08.2024
Dialog: 43699
und zu betreiben, dass die besonderen Belange dieser Beschäftigten im Hinblick auf die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere für die barrierefreie Gestaltung von Arbeitsplätzen, Sanitär-, Pausen- und Bereitschaftsräumen, Kantinen, Erste-Hilfe-Räumen und Unterkünften sowie den zugehörigen Türen, Verkehrswegen, Fluchtwegen, Notausgängen, Treppen ...
Stand: 28.06.2022
Dialog: 29621
, Sanitär-, Pausen- und Bereitschaftsräumen, Kantinen, Erste-Hilfe-Räumen und Unterkünften sowie den zugehörigen Türen, Verkehrswegen, Fluchtwegen, Notausgängen, Treppen und Orientierungssystemen, die von den Beschäftigten mit Behinderungen benutzt werden.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR). Diese sind grundsätzlich einzuhalten ...
Stand: 28.05.2024
Dialog: 43934
gehört, dass siea)ohne Gefährdung der Beschäftigten bewegt werden oder zum Stillstand kommen können,b)mit selbsttätig wirkenden Sicherungen ausgestattet sind,c)auch von Hand zu öffnen sind, sofern sie sich bei Stromausfall nicht automatisch öffnen.(8) Besondere Anforderungen gelten für Türen im Verlauf von Fluchtwegen (Nummer 2.3)."Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen ...
Stand: 17.07.2024
Dialog: 5739
als Erkenntnisquelle herangezogen werden. Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht und auf der Grundlage der derzeit anzuwendenden Vorschriften und Regeln sind selbstleuchtende Lichtschalter für Arztzimmer und Untersuchungsräume nicht zu fordern. Hinweis: Für Arbeitsstätten, in denen eine Sicherheitsbeleuchtung nicht erforderlich ist, muss auf Fluchtwegen die Erkennbarkeit der dort notwendigen Rettungs ...
Stand: 03.01.2017
Dialog: 14160