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auf die Sicherheit neue Voraussetzungen schaffen können. Bei der Beurteilung, ob Türen und Tore unter veränderten Nutzungsbedingungen noch ausreichend sicher sind, ist das Ergebnis der sicherheitstechnischen Prüfung zu berücksichtigen. Der Hersteller sollte mit einbezogen werden.""10.2 Sicherheitstechnische Prüfung(1) Kraftbetätigte Türen und Tore müssen nach den Vorgaben des Herstellers vor der ersten ...
Stand: 24.10.2024
Dialog: 42243
Bei der Schrankanlage handelt es sich um ein Arbeitsmittel nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Nach § 4 Absatz 1 dürfen Arbeitsmittel erst verwendet werden, nachdem der Arbeitgeber1. eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt hat,2. die dabei ermittelten Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik getroffen hat und3. festgestellt hat, dass die Verwendung der Arbeitsmittel ...
Stand: 27.08.2024
Dialog: 4996
werden.(...)10.2 Sicherheitstechnische Prüfung(1) Kraftbetätigte Türen und Tore müssen nach den Vorgaben des Herstellers vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen sowie wiederkehrend sachgerecht auf ihren sicheren Zustand geprüft werden. Die wiederkehrende Prüfung sollte mindestens einmal jährlich erfolgen. Die Ergebnisse der sicherheitstechnischen Prüfung sind aufzuzeichnen ...
Stand: 19.09.2023
Dialog: 43819
sie zur Nutzung für Arbeitsplätze vorgesehen sind.(2) Zur Arbeitsstätte gehören insbesondere auch:1.Orte auf dem Gelände eines Betriebes oder einer Baustelle, zu denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben,2.Verkehrswege, Fluchtwege, Notausgänge, Lager-, Maschinen- und Nebenräume, Sanitärräume, Kantinen, Pausen- und Bereitschaftsräume, Erste-Hilfe-Räume, Unterkünfte sowie3.Einrichtungen ...
Stand: 06.03.2018
Dialog: 42213
Auf Grund der wenigen Angaben in Ihrer Frage ist eine Antwort äußerst schwierig und kann nur ein erster Anhaltspunkt sein. Wir unterstellen, dass es sich bei der Gleisanlage um ein erhöhte Trasse oder Betonkörper handelt, von dem Absturzgefahren für Beschäftigte ausgehen. Nach den Bestimmungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten ...
Stand: 16.06.2016
Dialog: 15910
Ja, vorzugsweise müssen alle Freisitze nach Ihrer Definition eine Treppe mit mindestens drei Stufen zwischen zwei Ebenen aufweisen. Alternativ können Rampen eingesetzt werden.Nur in begründeten Fällen kann ein Abweichen möglich sein. Dies ist dann im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu beschreiben und insbesondere sind die erforderlichen Ersatzmaßnahmen festzulegen. ...
Stand: 20.10.2024
Dialog: 44028
müssen unter Berücksichtigung der Art des Betriebes und der physischen Belastungen eine angemessene Dämmung gegen Wärme und Kälte sowie eine ausreichende Isolierung gegen Feuchtigkeit aufweisen. Auch Sanitär-, Pausen- und Bereitschaftsräume, Kantinen, Erste-Hilfe-Räume und Unterkünfte müssen über eine angemessene Dämmung gegen Wärme und Kälte sowie eine ausreichende Isolierung gegen Feuchtigkeit verfügen. (2) Die Fußböden ...
Stand: 04.05.2023
Dialog: 43317
der ArbStättV ist unter der Nummer 1.2 folgendes nachzulesen:"(1) Arbeitsräume, Sanitär-, Pausen- und Bereitschaftsräume, Kantinen, Erste-Hilfe-Räume und Unterkünfte müssen eine ausreichende Grundfläche und eine, in Abhängigkeit von der Größe der Grundfläche der Räume, ausreichende lichte Höhe aufweisen, so dass die Beschäftigten ohne Beeinträchtigung ihrer Sicherheit, ihrer Gesundheit oder ihres ...
Stand: 04.10.2017
Dialog: 30433
der Ersten-Hilfe und des Brandschutzes.Auskünfte zu hygienischen Anforderungen, wie z. B. Belehrungen nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG), erteilt das Gesundheitsamt. ...
Stand: 28.11.2024
Dialog: 12313
hierfür ist die Gefährdungsbeurteilung.Allerdings besagt Abschnitt 4 (12) der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge":"Gefangene Räume dürfen als Arbeits-, Bereitschafts-, Liege-, Erste-Hilfe-, Pausenräume und Kantinen nur genutzt werden, wenn folgende Maßgaben beachtet wurden: 1. Sicherstellung der Alarmierung im Gefahrenfall. Beispiele hierzu finden sich in der ASR A2.2. “Maßnahmen gegen Brände“ oder 2 ...
Stand: 11.02.2025
Dialog: 12220
" ist unter dem Punkt 3.4.3 noch Folgendes nachzulesen:"Handläufe werden an den freien Seiten der Treppen ohne Unterbrechung über den gesamten Treppenlauf geführt. Dabei sollten die Handläufe 30 cm vor der ersten Stufe beginnen und um 30 cm über die letzte Stufe hinausgeführt werden. Die Enden von Handläufen müssen so gestaltet sein, dass man daran nicht hängen bleiben kann (z.B. durch Einfädeln in die Kleidung).Um ...
Stand: 11.04.2025
Dialog: 42573
Grundsätzliche Anforderungen an die Einrichtung von Arbeitsstätten ergeben sich aus der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) in Verbindung mit ihrem Anhang. Der Begriff "Ruheraum" wird im Arbeitsstättenrecht nicht verwendet, sondern der Begriff "Pausen- bzw. Bereitschaftsraum".Anforderungen an Sanitärräume, Pausen- und Bereitschaftsräume, Kantinen Erste-Hilfe-Räume und Unterkünfte ergeben ...
Stand: 21.06.2023
Dialog: 24019
" konkretisiert. Nach der ASR A1.3 (Kap. 6) müssen die Flucht- und Rettungspläne u. a. graphische Darstellungen enthalten über- den Gebäudegrundriss oder Teile davon- den Verlauf der Flucht- und Rettungswege- die Lage der Erste-Hilfe-Einrichtungen- die Lage der Brandschutzeinrichtungen- die Lage der Sammelstellen - den Standort des Betrachters (...)Daraus lässt sich folgern, dass eine Sammelstelle ...
Stand: 24.08.2023
Dialog: 25023
von Arbeitsplätzen, Sanitär-, Pausen- und Bereitschaftsräumen, Kantinen, Erste-Hilfe-Räumen und Unterkünften sowie den zugehörigen Türen, Verkehrswegen, Fluchtwegen, Notausgängen, Treppen und Orientierungssystemen, die von den Beschäftigten mit Behinderungen benutzt werden."Die Forderungen des § 3a ArbStättV werden konkretisiert in der ASR V3.a2 "Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten". Im Anwendungsbereich ...
Stand: 05.06.2024
Dialog: 42717
Arbeitsschutzrechtlich ist der Platzanspruch bzw. -bedarf unabhängig davon, ob jemand als Vollzeit-, Teilzeit- oder als Aushilfskraft beschäftigt ist.Festlegungen bezüglich des nötigen Platzbedarfes sind in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und ihrem Anhang getroffen.Anhang 1.2 - Abmessungen von Räumen, Luftraum"(1) Arbeitsräume, Sanitär-, Pausen- und Bereitschaftsräume, Kantinen, Erste ...
Stand: 13.11.2021
Dialog: 4702
und zu betreiben, dass die besonderen Belange dieser Beschäftigten im Hinblick auf die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere für die barrierefreie Gestaltung von Arbeitsplätzen, Sanitär-, Pausen- und Bereitschaftsräumen, Kantinen, Erste-Hilfe-Räumen und Unterkünften sowie den zugehörigen Türen, Verkehrswegen, Fluchtwegen, Notausgängen, Treppen ...
Stand: 28.06.2022
Dialog: 29621
, unter der Nummer 1.2, zu den Abmessungen von Räumen, Luftraum folgendes nachzulesen:"(1) Arbeitsräume, Sanitär-, Pausen- und Bereitschaftsräume, Kantinen, Erste-Hilfe-Räume und Unterkünfte müssen eine ausreichende Grundfläche und eine, in Abhängigkeit von der Größe der Grundfläche der Räume, ausreichende lichte Höhe aufweisen, so dass die Beschäftigten ohne Beeinträchtigung ihrer Sicherheit, ihrer Gesundheit ...
Stand: 26.10.2020
Dialog: 43194
, Sanitär-, Pausen- und Bereitschaftsräumen, Kantinen, Erste-Hilfe-Räumen und Unterkünften sowie den zugehörigen Türen, Verkehrswegen, Fluchtwegen, Notausgängen, Treppen und Orientierungssystemen, die von den Beschäftigten mit Behinderungen benutzt werden.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR). Diese sind grundsätzlich einzuhalten ...
Stand: 28.05.2024
Dialog: 43934
Elektrisch betriebene Fluchtwegkennzeichen (beleuchtet oder hinterleuchtet) sind immer dann zwingend erforderlich, wenn eine Sicherheitsbeleuchtung vorgeschrieben ist. Die Forderung nach einer Sicherheitsbeleuchtung kann sich zum Beispiel aus der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A3.4 "Beleuchtung und Sichtverbindung" i.V.m. ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge", einer Sonderbauverordnung ( ...
Stand: 20.08.2024
Dialog: 2212
Feuchtigkeit aufweisen. Auch Sanitär-, Pausen- und Bereitschaftsräume, Kantinen, Erste-Hilfe-Räume und Unterkünfte müssen über eine angemessene Dämmung gegen Wärme und Kälte sowie eine ausreichende Isolierung gegen Feuchtigkeit verfügen. (2) Die Fußböden der Räume dürfen keine Unebenheiten, Löcher, Stolperstellen oder gefährlichen Schrägen aufweisen. Sie müssen gegen Verrutschen gesichert, tragfähig ...
Stand: 16.10.2024
Dialog: 42929