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Für den Fall, dass Sie einen reinen Handelsbetrieb unterhalten, würde beim alleinigen Einsatz des 2,4 t-Fahrzeugs keinerlei Nachweis erforderlich sein. In Kombination mit dem Anhänger von 2,7 t ergibt sich eine Gesamteinheit von = 5,1 t zgG. Dann muss im Zugfahrzeug ein EG-Kontrollgerät eingebaut und benutzt werden. Da die Straßen innerhalb eines Gewerbegebietes dem öffentlichen Verkehr zugeordnet ...
Stand: 04.10.2014
Dialog: 22042
Die Ausnahmen des Artikels 16 der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 können nur bei folgenden Kriterien angewendet werden:- Verlust- Diebstahl- Beschädigung- Fehlfunktionder Fahrerkarte.Bei dem geschilderten Fall ist eine Fahrt nicht möglich. Die Fahrerkarte ist vor Beginn der Fahrt von dem bekannten Ort, an dem sie vergessen wurde, zu holen. ...
Stand: 03.03.2019
Dialog: 13172
Die in den Fahrpersonalvorschriften geforderte Voraussetzung, dass das Lenken nicht die Haupttätigkeit des Fahrers darstellen darf (z.B. § 1 Abs. 2 Nr. 3,4 FPersV, § 18 Abs. 1 Nr. 4 FPersV) bezieht sich auf eine Haupttätigkeit als Fahrer, z.B. als Kraftfahrer oder Lkw-Fahrer. Bei Fahrten von Büromitarbeitern, die lediglich aushilfsweise durchgeführt werden, ist die Büroarbeit weiterhin die Haupt ...
Stand: 14.06.2012
Dialog: 12136
, keine Aufzeichnungen vorlegen können, benötigen sie für diese Tage eine Bescheinigung des Unternehmers. Das bedeutet im Umkehrschluss, wurde bspw. kein manueller Nachtrag auf der Fahrerkarte vorgenommen, wird die vom Unternehmer ausgestellte Bescheinigung als Nachweis in einer Kontrolle verlangt. Die für die Umsetzung der Rechtsvorschriften zuständigen obersten Behörden des Bundes und der Länder haben ...
Stand: 18.06.2012
Dialog: 13351
und Ausstattung geeignet und dazu bestimmt sind, mehr als neun Personen einschließlich Fahrer zu befördern, und im Linienverkehr mit einer Linienlänge bis zu 50 Kilometer eingesetzt sind, müssen unabhängig vom ArbZG die weiteren Regelungen der Fahrpersonalverordnung (FPersV), z. B. Lenkzeiten, Fahrtunterbrechungen, wöchentlich einzuhaltende Ruhezeiten, zur Gewährleistung der Sicherheit im Straßenverkehr ...
Stand: 18.07.2017
Dialog: 29814
Es handelt sich hierbei um unterschiedliche Daten, daher gibt es unterschiedliche Aufbewahrungsfristen. Die Aufbewahrungsfristen des Unternehmers sind geregelt im Fahrpersonalgesetz (§ 4 Absatz 3), wonach die von den Fahrerkarten und den Massenspeichern kopierten Daten über die Lenk- und Ruhezeiten ab dem Zeitpunkt des Kopierens ein Jahr lang aufzubewahren sind. Dienen die Fahrerdaten zusätzlic ...
Stand: 02.02.2017
Dialog: 28440
Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t werden von den VO (EG) Nr. 561/2006 und (EWG) Nr. 3821/85 erfasst.Gem. Artikel 3 Buchstabe f VO (EG) Nr. 561/2006 sind "besondere Pannenhilfefahrzeuge, die innerhalb eines Umkreises von 100 km um ihren Standort eingesetzt werden" von der Verordnung befreit. Es handelt sich um Abschleppwagen, Bergungsfahrzeuge und Fahrzeuge ...
Stand: 29.12.2020
Dialog: 4030
Die VO (EG) Nr. 561/2006 gilt für Güterbeförderung mit Fahrzeugen mit einer zulässigen Höchstmasse von mehr als 3,5 t, einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger.Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck:„Beförderung im Straßenverkehr“, jede ganz oder teilweise auf einer öffentlichen Straße durchgeführten Fahrt eines zur Personen- oder Güterbeförderung verwendeten leeren oder beladenen ...
Stand: 08.09.2014
Dialog: 11947
. Annahme technischer Ruhezeitnachtrag ist nicht möglich) ein Ausdruck vom laufenden Tag zu fertigen und auf dessen Rückseite die Zeit ab 00:00 Uhr nachzutragen (Vgl. § 20 Abs. 3 FPersV).Ist v.g. Verfahrensweise im Einzelfall nicht möglich bzw. würde diese einen besonderen Aufwand bedeuten, so können Tätigkeiten auch weiterhin, unter den in § 20 Abs. 4 FPersV genannten Bedingungen, durch den Unternehmer ...
Stand: 14.07.2018
Dialog: 42356
Maßgeblich für die Erteilung und Nutzung einer Werkstattkarte sind die bei Antragstellung bei der hiesigen Behörde vorzulegenden Unterlagen und Nachweise gem. § 7 der Fahrpersonal-Verordnung. Sind hier alle Voraussetzungen erfüllt, wird die Werkstattkarte für die beantragte Person mit einer Gültigkeitsdauer von 1 Jahr erteilt. Die Werkstattkarte und die damit verbundene Nutzung für die beantragte ...
Stand: 20.02.2019
Dialog: 25973
durchführt, zum Beispiel die Ladung überwacht oder beaufsichtigt, liegt keine Ruhezeit (mehr) vor.Regelmäßige tägliche Ruhezeit: mindestens 11 Stunden oder zuerst mindestens 3 Stunden gefolgt von weiteren mindestens 9 Stunden.Reduzierte tägliche Ruhezeit: mind. 9 Stunden und weniger als 11 Stunden. (Zwischen zwei wöchentlichen Ruhezeiten dürfen höchstens drei reduzierte tägliche Ruhezeiten eingelegt ...
Stand: 18.12.2024
Dialog: 44053
. über den Betriebsrat, vor Ort beraten lassen.Hinweis:Kraftfahrer dürfen eine tägliche Gesamtarbeitszeit (Lenkzeit plus "sonstige" Arbeitszeit) von 10 Stunden nicht überschreiten. Kraftfahrer, die 8 Stunden Lenkzeit haben und noch 2 Stunden andere Arbeiten ausgeführt haben, dürfen die Lenkzeit nicht mehr auf 9 oder 10 Stunden ausdehnen. ...
Stand: 05.08.2024
Dialog: 3982
, an dem er ein in den Geltungsbereich der Verordnung fallendes Fahrzeug übernimmt bzw. übergeben hat (Artikel 9 Absatz 2), vorausgesetzt, er hat in dem betreffenden Zug Zugang zu einem Liegewagen bzw. auf dem betreffenden Fährschiff Zugang zu einer Koje. Drittens: Wenn ein Fahrzeug mit mehr als einem Fahrer besetzt ist. Steht bei Bedarf ein zweiter Fahrer zum Lenken des Fahrzeugs zur Verfügung, der neben dem Fahrer des Fahrzeugs ...
Stand: 28.10.2019
Dialog: 10396
sich gewissenhaft an die mehr als deutlichen Aussagen dieser Rechtsvorschrift, dann treten bei der Handhabung derselben, auch für die Fahrer im Linienverkehr bei einer Linienlänge bis zu 50 Kilometer, keinerlei Probleme auf. Der Teil des Arbeitstages der nicht Ruhezeit ist, setzt sich zusammen aus Arbeitszeit und Ruhepausen. Etwas anderes gibt es nicht.2) Der Teil der nicht Ruhepause 3) ist, setzt sich für Fahrer ...
Stand: 24.03.2017
Dialog: 4628
(Zeitraum von Montag 0 Uhr bis Sonntag 24 Uhr) dürfen 48 Stunden nicht überschritten werden. Die wöchentliche Höchstarbeitszeit des Fahrpersonals kann allerdings bis auf 60 Stunden ausgedehnt werden, wenn innerhalb von vier Kalendermonaten oder 16 Wochen im Durchschnitt 48 Stunden wöchentlich nicht überschritten werden. Diese Regelung gilt nur für Fahrer von Fahrzeugen mit einer zHM von mehr als 3,5 t.Im ...
Stand: 17.10.2024
Dialog: 9199