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eines festzulegenden Ausgleichszeitraumes ausgeglichen wird (vgl. § 7 Abs. 1 Nr. 3 ArbZG).Rufbereitschaft ist keine Arbeitszeit; sie ist Ruhezeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes, so lange der Arbeitnehmer nicht zur Arbeitsleistung herangezogen wird. Inanspruchnahmen während der Rufbereitschaft sind als Arbeitszeit zu werten und einem vorausgehenden oder nachfolgenden Dienst zuzurechnen. Die Gesamtarbeitszeit darf ...
Stand: 07.02.2025
Dialog: 27584
In Ihrem Fall sind verschiedene Rahmenbedingungen gemäß Arbeitszeitgesetz (ArbZG) einzuhalten. Diese ergeben sich im Wesentlichen aus den §§ 3, 5 und 7 ArbZG.Die werktägliche Arbeitszeit beträgt grundsätzlich acht Stunden, sie kann mit Ausgleich auf zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten (beginnt immer am ersten Tag des Kalendermonats, z.B. 01.01. und endet am let ...
Stand: 24.04.2025
Dialog: 42686
Ein Jahresarbeitszeitkonto dient dem Ausgleich saisonaler oder konjunktureller Schwankungen eines Betriebs. So können die Beschäftigten in Hochphasen Überstunden ansammeln, welche sie dann in Zeiten mit verminderter Auftragslage abbauen können – ohne dass es zu Veränderungen hinsichtlich des Entgelts kommt.Bei der individuellen Gestaltung des Kontos ist zu beachten, dass der Arbeitszeitsaldo inner ...
Stand: 22.02.2019
Dialog: 18187
, müsste im direkten Kontakt mit der Arbeitsschutzbehörde geklärt werden.Insbesondere darf eine Fahrt zur Wohnung nicht rechtsmissbräuchlich angeordnet werden, z.B. um eine im Grunde angebrachte direkte Fahrt zwischen den Einsatzorten und damit die Bewertung als Arbeitszeit im Sinne des ArbZG, zu vermeiden.Hinweis:Arbeitszeitrechtlich (Arbeitszeitgesetz) ist der Werktag nicht der Kalendertag von 0:00 ...
Stand: 20.11.2023
Dialog: 16216
, dass die Ausnahmemöglichkeit ausdrücklich nur für die Bereiche gelten soll, für die ein Tarifvertrag üblicherweise nicht getroffen wird. Wesentlich ist hierbei also die Formulierung üblicherweise nicht getroffen wird.Grundsätzlich gehen Regelungen durch Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrages in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung immer vor. Die Behörde darf auch nicht in die Tarifautonomie eingreifen ...
Stand: 21.02.2019
Dialog: 13211
Eine Ruhepause im arbeitsschutzrechtlichen Sinne (§ 4 Arbeitszeitgesetz – ArbZG) liegt nur vor, wenn folgende Merkmale erfüllt sind:- Unterbrechung der Arbeit einschließlich etwaiger Arbeitsbereitschaft,- im Voraus feststehende Arbeitsunterbrechung,- vorgeschriebene Dauer und angemessene Lage der Unterbrechung der Arbeit (spätestens nach 6 Stunden Arbeit),- freie und den jeweiligen Verhältnissen e ...
Stand: 10.01.2019
Dialog: 6793
fallen nicht unter das Arbeitsverbot gemäß § 9 ArbZG. Es wird dabei allerdings vorausgesetzt, dass es dabei dem Arbeitnehmer überlassen bleibt, wie er die Zeit der Dienstreise nutzt.Die An- und Abreise in öffentlichen Beförderungsmitteln oder als Mitfahrer in einem PKW ist, unabhängig von vergütungsrechtlichen Aspekten, als Reisezeit der Ruhezeit des Arbeitnehmer hinzuzurechnen. Allerdings darf ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 18612
Nach dem Arbeitszeitgesetz - ArbZG dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich nicht beschäftigt werden.Ausnahmen:- gesetzliche Ausnahme gemäß § 10 ArbZG- behördliche Ausnahmegenehmigung gemäß § 13 u. §15 ArbZG - Außergewöhnliche Fälle/Notfälle gemäß § 14 ArbZGKulturbetriebe können sich i.d.R. auf die Ausnahme gemäß § 10 Abs. 1 Ziffer 5 ArbZG berufen: bei Musikaufführungen, Theatervo ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 5256
Ein außergewöhnlicher Fall im Sinne des § 14 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz - ArbZG ist ein besonderes, nicht vorhersehbares Ereignis, welches unabhängig vom Willen des Betroffenen eingetreten ist und dessen Folgen nicht auf andere Weise als durch Abweichung von den regulären Arbeitszeitvorschriften zu beseitigen ist.Treten jedoch die Umstände, die eine Abweichung erfordern, mit einer gewissen Regelmäßi ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 12330
über vier Werktage, wie von Ihnen benannt, aus. Es sind alle Arbeitszeiten an einem individuellen Werktag zusammenzurechnen und die Arbeitszeit darf (mit Ausgleich innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen auf im Durchschnitt acht Stunden werktäglich) am jeweiligen Werktag insgesamt zehn Stunden nicht überschreiten (s. § 3 Satz 2 ArbZG).Die von Ihnen benannte Arbeitszeit von acht Stunden ...
Stand: 22.03.2023
Dialog: 43543
Arbeitsschutzrechtlich begrenzt das Arbeitszeitgesetz – ArbZG die maximal zulässige werktägliche Höchstarbeitszeit der Beschäftigten, wobei Werktage die Wochentage Montag bis Samstag sind.§ 3 ArbZG:Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 14839
Hinweis:Der Dialog gibt den aktuellen Gesetzestext des Arbeitszeitgesetzes wieder. Jedoch wurde durch das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Beschluss vom 13. September 2022 (Az. 1 ABR 22/21), festgestellt, dass in Deutschland die gesamte Arbeitszeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufzuzeichnen ist. Weitere Erläuterungen hierzu können den FAQ des BMAS entnommen werden https://www.bmas.de/DE/Ar ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 18883
von Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen sind möglich). Diese Frage betrifft vergütungsrechtliche Aspekte, die in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträgen geregelt sein können, und kann nur bei weiteren konkretisierenden Angaben z.B. von Vertretungen der Sozialpartner beantwortet werden. Zu Frage 3 „Kann mit ausdrücklicher Zustimmung der Arbeitskraft die Arbeitszeit überschritten ...
Stand: 09.01.2024
Dialog: 1349
Hinweis:Der Dialog gibt den aktuellen Gesetzestext des Arbeitszeitgesetz wieder. Jedoch wurde durch das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Beschluss vom 13. September 2022 (Az. 1 ABR 22/21), festgestellt, dass in Deutschland die gesamte Arbeitszeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufzuzeichnen ist. Weitere Erläuterungen hierzu können den FAQ des BMAS entnommen werden https://www.bmas.de/DE/Arbe ...
Stand: 03.11.2023
Dialog: 2399
, darf an Sonn- und Feiertagen produziert werden.Ausnahmen, die sich unmittelbar aus dem Gesetz ergeben:Die Ausnahmen nach § 10 Abs. 1 Nr. 1-13 ArbZG betreffen die Grundversorgung und den Dienstleistungsbereich, sofern diese Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können. Hierzu zählen z. B. Not- und Rettungsdienste, Feuerwehren, Krankenhäuser, Gaststätten, Theater, Rundfunkanstalten ...
Stand: 04.07.2023
Dialog: 529