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Laut § 22 (1) Nr.5 des Jugendarbeitsschutzgesetzes - JArbSchG - dürfen Jugendliche nicht beschäftigt werden mit Arbeiten, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von Lärm, Erschütterungen oder Strahlen ausgesetzt sind. Die Ausnahmetatbestände des § 22 (2) beziehen sich nur auf Tätigkeiten, die zur Erreichung des Ausbildungszieles erforderlich sind. Somit dürfen minderjährige Aushilfen ...
Stand: 24.10.2014
Dialog: 22152
der Gesundheit der Beschäftigten entstehen." (Ziffer 3.7 Anhang ArbStättV) Die Lärmbelastung (Geräuschimmission) ist die Summe aller Geräusche, die auf den Beschäftigten bzw. auf die Versicherten einwirken. Dabei werden sämtliche Lärmimmissionen unabhängig von ihrer Quelle innerhalb oder außerhalb des betroffenen Raumes im Gebäude erfasst. Auch Lärmquellen von außerhalb des Gebäudes (z. B. die Lärmemissionen ...
Stand: 18.11.2020
Dialog: 21097
In § 11 Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) ist folgendes nachzulesen:"(1) Können bei Exposition durch Lärm die unteren Auslösewerte nach § 6 Satz 1 Nr. 2 oder bei Exposition durch Vibrationen die Auslösewerte nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 oder § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 erreicht oder überschritten werden, stellt der Arbeitgeber sicher, dass die betroffenen ...
Stand: 20.02.2020
Dialog: 43046
). Bei Einhaltung der TRLV kann davon ausgegangen werden, dass die Anforderungen der LärmVibrationsArbV erfüllt werden. Vorgaben zur Lärmmessung finden sich im Teil 2 der TRLV Lärm.Hier werden unter Nr. 5.3.3 Anhaltswerte für die Mikrofonhöhe bei ortsfesten Messungen genannt:1,55 m über dem Boden für stehende Personen0,80 m über der Sitzfläche für sitzende Personen.Das Vermessen einer Lärmquelle ...
Stand: 03.07.2023
Dialog: 25625
(A) mit Sicherheit nicht überschreitet.Im Rahmen der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV - bleibt der Arbeitgeber in der Pflicht, vor einer Verwendung von Arbeitsmitteln die auftretenden Gefährdungen zu beurteilen und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten. Um dieser Pflicht nachzukommen, hat er beim Beschaffungsprozess von Maschinen, Anlagen und Geräten die erforderlichen Informationen zu den Belastungen ...
Stand: 18.05.2015
Dialog: 23858
Die unteren Auslösewerte, ab der der Arbeitgeber den Beschäftigten einen geeigneten persönlichen Gehörschutz zur Verfügung zu stellen hat, sind: LEX,8h = 80 dB(A) beziehungsweise LpC,peak = 135 dB(C) (§ 8 Absatz 1 i.V.m. § 6 Satz 1 Nr. 2 der LärmVibrationsArbSchV). Das heißt, werden diese Werte unterschritten, braucht kein persönlicher Gehörschutz zur Verfügung gestellt werden. Hinweis ...
Stand: 04.05.2016
Dialog: 6485
Unter der Nummer 3.7 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist nachzulesen, dass in Arbeitsstätten der Schalldruckpegel so niedrig zu halten ist, wie es nach der Art des Betriebes möglich ist. Der Schalldruckpegel am Arbeitsplatz in Arbeitsräumen ist in Abhängigkeit von der Nutzung und den zu verrichtenden Tätigkeiten so weit zu reduzieren, dass keine Beeinträchtigungen ...
Stand: 25.02.2025
Dialog: 14075
der Kategorie II und dürfen nur mit einer EG-Baumusterprüfbescheinigung in Verkehr gebracht werden. Seit dem 21. April 2018 ist für die Baumusterprüfung die neue Verordnung (EU) 2016/425 anzuwenden. Darin ist Gehörschutz eine PSA der Kategorie III und benötigt neben einer EU-Baumusterprüfbescheinigung (Modul B, Anhang V) auch eine jährliche Produktionsüberwachung nach Modul C2 (Anhang VII) oder Modul D ...
Stand: 26.06.2024
Dialog: 42636
nach dem Stand der Technik durchzuführen hat, um die Gefährdung der Beschäftigten auszuschließen oder so weit wie möglich zu verringern, ist als grundsätzliches Minimierungsgebot zu werten. Dieses gilt auch für die Forderung unter Nummer 3.7 "Lärm" des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), wonach in Arbeitsstätten der Schalldruckpegel so niedrig zu halten ist, wie es nach der Art des Betriebes ...
Stand: 20.06.2024
Dialog: 10213
Aus rechtlicher Sicht gilt hier die Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV - Anhang Ziffer 3.7 ArbStättV:"In Arbeitsstätten ist der Schalldruckpegel so niedrig zu halten, wie es nach der Art des Betriebes möglich ist. Der Schalldruckpegel am Arbeitsplatz in Arbeitsräumen ist in Abhängigkeit von der Nutzung und den zu verrichtenden Tätigkeiten so weit zu reduzieren, dass keine Beeinträchtigungen ...
Stand: 12.03.2019
Dialog: 2366
, dass Arbeitsstätten den Vorschriften dieser Verordnung einschließlich ihres Anhanges entsprechend so eingerichtet und betrieben werden, dass von ihnen keine Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten ausgehen. Dabei hat er den Stand der Technik und insbesondere die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales bekannt gemachten Regeln und Erkenntnisse zu berücksichtigen (Vergleiche § 3a ...
Stand: 04.07.2018
Dialog: 42343
zu halten, wie es nach der Art des Betriebes möglich ist. Der Schalldruckpegel am Arbeitsplatz in Arbeitsräumen ist in Abhängigkeit von der Nutzung und den zu verrichtenden Tätigkeiten so weit zu reduzieren, dass keine Beeinträchtigungen der Gesundheit der Beschäftigten entstehen (Ziffer 3.7 Anhang zur ArbStättV). Grenzwerte für eine tatsächliche oder mögliche Gefährdung der Gesundheit und Sicherheit ...
Stand: 24.06.2019
Dialog: 12860
: "In Arbeitsstätten ist der Schalldruckpegel so niedrig zu halten, wie es nach der Art des Betriebes möglich ist. Der Schalldruckpegel am Arbeitsplatz in Arbeitsräumen ist in Abhängigkeit von der Nutzung und den zu verrichtenden Tätigkeiten so weit zu reduzieren, dass keine Beeinträchtigungen der Gesundheit der Beschäftigten entstehen" (Ziffer 3.7 Anhang ArbStättV). Dies trifft besonders auch auf nachträgliche ...
Stand: 17.02.2025
Dialog: 29039
ist in Abhängigkeit von der Nutzung und den zu verrichtenden Tätigkeiten so weit zu reduzieren, dass keine Beeinträchtigungen der Gesundheit der Beschäftigten entstehen (Ziffer 3.7 Anhang zur ArbStättV).Die VDI-Richtlinie 2058 Blatt 3 "Beurteilung von Lärm am Arbeitsplatz unter Berücksichtigung unterschiedlicher Tätigkeiten" nennt Grenzwerte für Beurteilungspegel in Abhängigkeit der Tätigkeit am Arbeitsplatz ...
Stand: 12.06.2018
Dialog: 13834
Nach Nummer 3.7 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist in Arbeitsstätten der Schalldruckpegel so niedrig zu halten, wie es nach der Art des Betriebes möglich ist. Der Schalldruckpegel am Arbeitsplatz in Arbeitsräumen ist in Abhängigkeit von der Nutzung und den zu verrichtenden Tätigkeiten so weit zu reduzieren, dass keine Beeinträchtigungen der Gesundheit der Beschäftigten ...
Stand: 08.08.2024
Dialog: 42611