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. das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung nach § 4, 4. die Art des Biostoffs, 5. die vorgesehenen Maßnahmen zum Schutz der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten. (3) Die Anzeige nach Absatz 1 Nummer 1, 2 oder Nummer 4 hat spätestens 30 Tage vor Aufnahme oder Einstellung der Tätigkeiten, die Anzeige nach Absatz 1 Nummer 3 unverzüglich zu erfolgen. (4) Die Anzeigepflicht kann auch dadurch erfüllt ...
Stand: 15.12.2016
Dialog: 4327
Die Forderung der TRBA 212 Punkt 5.9.1 In räumlicher Nähe zu den Arbeitsplätzen sind Umkleideräume mit Schwarz-Weiß-System zur getrennten Aufbewahrung für Arbeits- und Straßenkleidung einzurichten. Waschräume mit Duschen sind einzurichten zielt nicht grundsätzlich auf eine bauliche Schwarz-Weiß-Trennung (Waschraum zwischen Umkleideräumen) ab. Ob allerdings im Einzelfall eine bauliche Schwarz-Weiß ...
Stand: 15.12.2016
Dialog: 5174
sind Arbeitsplatzaspekte aufgeführt, die Sie bei Ihrer Entscheidungsfindung nach hiesiger Einschätzung in der GBU ebenfalls beurteilen sollten: die Arbeitsorganisation, der bestehende Zeitdruck in der Arztpraxis und die daraus möglicherweise resultierenden psychischen Belastungen sind hier beispielhaft zu nennen. Ein Weg zum Waschbecken am Ende des Flures oder in einem anderen Raum kann, in Summe über den Tag verteilt ...
Stand: 06.11.2024
Dialog: 44034
zu Frage 1: Nein. Die Biostoffverordnung (BioStoffV) ist nicht allein deswegen anzuwenden, weil ein Kontakt mit Biostoffen nicht ausgeschlossen werden kann.Nach § 1 Absatz 1 der BioStoffV gilt die Verordnung für Tätigkeiten mit Biostoffen und in der Verordnung werden Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten durch diese Tätigkeiten geregelt.Das bedeutet, dass grundsätzlich nicht jeglicher Kontakt mit ...
Stand: 20.10.2020
Dialog: 43282
Die Entsorgung der Blumenerde stellt einen nicht gezielten Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen im Sinne der Biostoffverordnung -BioStoffV- dar. Im Boden befindet sich eine Vielzahl von Mikroorganismen. Die meisten sind hygienisch unbedenklich oder besitzen nur ein geringes Gefährdungspotential. Erfahrungsgemäß ist bei Tätigkeiten mit Boden daher nur mit einer Exposition gegenüber biologischen A ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 3960
Grundsätzlich gilt für alle Verwaltungsverfahren - die Unterrichtung der Behörde nach § 17 Biostoffverordnung -BioStoffV- ist ein Verwaltungsverfahren- die Regelung des § 10 Verwaltungsverfahrensgesetz -VwVfG (Bund). Danach ist ein Verwaltungsverfahren an bestimmte Formen nicht gebunden, soweit keine besonderen Rechtsvorschriften für die Form des Verfahrens bestehen. Es ist einfach, zweckmäßig und ...
Stand: 01.02.2021
Dialog: 23019
Bei Arbeiten an Toilettenanlagen kommt es zu Kontakt mit Abwasser und Fäkalien. Dabei handelt es sich um nicht gezielte Tätigkeiten i.S. der Biostoffverordnung -BiostoffV-. In die vom Arbeitgeber zu erstellende Gefährdungsbeurteilung sind bei Arbeiten an Toilettenanlagen immer mindestens die allgemeinen Hygienemaßnahmen der Schutzstufe 1 (s. TRBA 500 "Grundlegende Maßnahmen bei Tätigkeiten ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 10515
.die berufliche Arbeit mit Menschen, Tieren, Pflanzen, Produkten, Gegenständen oder Materialien, wenn aufgrund dieser Arbeiten Biostoffe auftreten oder freigesetzt werden und Beschäftigte damit in Kontakt kommen können.In § 2 Absatz 9 BioStoffV ist nachzulesen, dass Beschäftigte Personen sind, die nach § 2 Absatz 2 des Arbeitsschutzgesetzes als solche bestimmt sind. ...
Stand: 23.04.2018
Dialog: 42224
Für Tätigkeiten der Schutzstufe 1 ist gemäß TRBA 100 zu berücksichtigen, dass Fenster und Türen während der Arbeiten geschlossen sein sollen (vgl. Abschnitt 5.2.1 Absatz 5 der TRBA 100).In der Schutzstufe 2 sind Fenster und Türen während der Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen geschlossen zu halten (vgl. Abschnitt 5.3 Absatz 10 der TRBA 100).In der Biostoffverordnung (BioStoffV ...
Stand: 25.09.2023
Dialog: 43822
einschließlich des Lagerns, das Inaktivieren und das Entsorgen sowie2. die berufliche Arbeit mit Menschen, Tieren, Pflanzen, Produkten, Gegenständen oder Materialien, wenn aufgrund dieser Arbeiten Biostoffe auftreten oder freigesetzt werden und Beschäftigte damit in Kontakt kommen können."Bei der von Ihnen beschriebenen Tätigkeit handelt es sich um eine so genannte "nicht gezielte Tätigkeit ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 19215
.das Verwenden von Biostoffen, insbesondere das Isolieren, Erzeugen und Vermehren, das Aufschließen, das Ge- und Verbrauchen, das Be- und Verarbeiten, das Ab- und Umfüllen, das Mischen und Abtrennen sowie das innerbetriebliche Befördern, das Aufbewahren einschließlich des Lagerns, das Inaktivieren und das Entsorgen sowie2.die berufliche Arbeit mit Menschen, Tieren, Pflanzen, Produkten, Gegenständen ...
Stand: 08.01.2019
Dialog: 42546
In der LV 23 "Leitlinien zu Tätigkeiten mit Biostoffen" des LASI ist hierzu nachzulesen:"1.1 Für welche Arbeits- und Tätigkeitsbereiche gilt die BioStoffV? Die BioStoffV ist bei Tätigkeiten mit Biostoffen anzuwenden. Hierunter fallen beispielsweise Tätigkeiten im Gesundheitswesen, in medizinischen und mikrobiologischen Laboratorien, in der Biotechnologie (z. B. bestimmte Bereiche der Lebensmittel ...
Stand: 04.02.2025
Dialog: 44068
Da der Eintritt von Besuchergruppen offensichtlich zum Betrieb der Einrichtung gehört, kann dieser auch im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach Biostoffverordnung -BioStoffV- mit betrachtet werden. Es sind einzelfallbezogene Regelungen zu treffen in Abhängigkeit von: - der Art der Erkrankung des Tieres (handelt es sich tatsächlich um einen biologischen Arbeitsstoff oder nicht?) - der Art des Übe ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 15753
3.4.1 Absatz 2 TRBA 250).Zur Pathologie stellt die TRBA 250 im Abschnitt 5.8.1 fest, dass sie gekennzeichnet ist durch die Arbeit an potenziell infektiösen Geweben oder Organen im Rahmen von Leichenöffnungen, Obduktionen, Autopsien und Sektionen zur Klärung der Erkrankungs- bzw. Todesursache sowie zu wissenschaftlichen Zwecken. Erregerart, Erregermenge und Infektiosität sind oft noch nicht bekannt.Es ...
Stand: 18.02.2023
Dialog: 43774