Ergebnisse 21 bis 36 von 36 Treffern
Die niedrigschwellige Normung ist hier von nachgeordneter Bedeutung. Zentral bleibt die Betrachtung des Risikos in der notwendigen Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).Hier sind die Schutzmaßnahmen, z. B. die Luftwechselrate, festzulegen. Da diese je nach Häufigkeit der Nutzung der Schränke und des Lagergutes schwanken kann, sind die o. g. Richtwerte entfallen, da diese au ...
Stand: 04.05.2021
Dialog: 43518
Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht darf gemäß der TRGS 510 "Lagerung von Gefahtstoffen in ortsbeweglichen Behältern" ein Sicherheitsschrank nach DIN 12925-1 weiter genutzt werden. Auch werden damit bei bestimmungsgemäßer Verwendung die Anforderungen nach Nummer 4 und 12 sowie Anlage 5 der TRGS 510 bei der Lagerung von entzündbaren Flüssigkeiten erfüllt (Anlage 3 zu TRGS 510). Wird dieser Schrank ...
Stand: 12.03.2020
Dialog: 43083
ist bei entzündbaren Gefahrstoffen (gekennzeichnet mit H221, H222, H223, H224, H225, H226 bzw. R12, R11, R10) das Nennvolumen heranzuziehen."Da Propan und Butan mit dem H-Satz "H220" gekennzeichnet sind, gilt Satz 1 des Punkt 4.2 Abs. 8 und die Abweichungen nach Satz 2 können nicht in Anspruch genommen werden.Hinweis:Bei der Lagerung von Gasen sind zudem die Ausführungen der Nr. 10 "Lagerung von Gasen unter Druck ...
Stand: 04.01.2019
Dialog: 25674
dann aufbewahrt werden, wenn die Menge 1 Flasche bzw. 50 kg nicht überschreitet und die Schutzmaßnahmen nach Abschnitt 4 der TRGS 510 ergriffen werden. Darüberhinausgehende Mengen müssen in einem Gefahrstofflager unter zusätzlicher Berücksichtigung der Abschnitte 5, 10 und 13 gelagert werden. (siehe Tabelle 1 der TRGS 510)Die TRGS 510 gilt nicht für Stoffe, die sich im Produktions- oder Arbeitsgang ...
Stand: 26.05.2025
Dialog: 44131
Schutzmaßnahmen nach Abschnitt 4 zu treffen, sowie mengenabhängig zusätzlich die Maßnahmen nach Abschnitt 5 (größer 10 kg bei H224, größer 20 kg bei H225, größer 100 kg bei H226). Es gilt natürlich auch der Grundsatz, dass Gefahrstoffe nicht an solchen Orten gelagert werden dürfen, die zu einer Gefährdung der Beschäftigten oder anderer Personen führen können.Zu 2:Die Lagerung ortsbeweglicher Behälter ...
Stand: 12.04.2021
Dialog: 43504
Grundsätzlich gilt bei der Lagerung von Gefahrstoffen die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Diese soll den Menschen und die Umwelt vor stoffbedingten Schädigungen schützen und zwar durch Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten und anderer Personen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen.Nach § 2 Absatz 5 und 6 gilt folgendes:"(5) Eine Tätigkeit ist jede Arbeit mit Stoffen, Zubereitungen oder Erzeugnisse ...
Stand: 08.11.2019
Dialog: 42897
Die TRGS 510 konkretisiert die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung an die Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern. Ab einer jeweils genannten Mengenschwelle sind bei Gasen unter Druck (Druckgasbehälter) der Abschnitt 10, bei Druckgaskartuschen und Aerosolpackungen der Abschnitt 11 und bei entzündbaren Flüssigkeiten der Abschnitt 12 zu berücksichtigen. Die Anforderungen ...
Stand: 16.12.2023
Dialog: 43865
von der Menge immer einzuhalten. Unter dem Punkt 10 finden sich zusätzliche Anforderungen an die Lagerung von Gasen unter Druck. Diese gelten bei der Lagerung von Gasen (gekennzeichnet mit H220, H221, H270, H280 oder H281), die in Mengen über 2,5 l gelagert werden. Hierzu gehört auch Stickstoff.Die Anforderungen an die Kennzeichnung ergibt sich aus der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung ...
Stand: 22.01.2018
Dialog: 30873
zur Abgabe oder zur sofortigen Verwendung muss eine Kennzeichnung nach Absatz 2 deutlich sichtbar und lesbar angebracht sein."Konkretisiert werden die Anforderungen der GefStoffV in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), hier die TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern".Unter Abschnitt 2 Begriffsbestimmungen ist Folgendes nachzulesen:"(10) Lager im Sinne dieser TRGS ...
Stand: 09.04.2022
Dialog: 43662
zum Gemisch; die Einzelkomponenten müssen dabei nicht separat betrachtet werden). Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ist zu ermitteln, welche Anforderungen sich für Ihr Apothekerlager hieraus ergeben.Informative Hilfestellungen liefert in diesem Zusammenhang insbesondere auch die DGUV Information 213-032 "Gefahrstoffe im Krankenhaus" Abschnitte 10 "Arzneimittel" und 16 "Brennbare Flüssigkeiten". Liegen ...
Stand: 01.07.2019
Dialog: 19148
Die Anforderungen des Abschnitt 13 der TRGS 510 gelten dann, wenn die Lagerung im „Lager“ gemäß Abschnitt 5 erforderlich ist und zusätzlich die Gesamtmenge aller Gefahrstoffe 200 kg überschreitet (Abschnitt 13.1 Absätze 1 und 2 der TRGS 510). Die Menge von 200 kg gilt in Bezug auf Abschnitt 5.1 Absatz 1 der TRGS 510 grundsätzlich pro „Brand(bekämpfungs)abschnitt“ (zur Definition siehe Abschnitt 2 ...
Stand: 06.02.2023
Dialog: 43760
und den Betriebsarzt unterstützen lassen.Hinweis:Weitere Informationen finden sich in der DIN 14470 ff. Da uns diese nicht vorliegt können wir keine nähere Aussage zu deren Inhalt geben. Die Normen können kostenpflichtig über den BEUTH Verlag bezogen werden. ...
Stand: 09.03.2018
Dialog: 26121
Die Gesamtmenge aller Gefahrstoffe, die als Kleinmenge außerhalb von „Lagern“ gelagert wird, darf pro Brand(bekämpfungs)abschnitt 1.500 kg nicht überschreiten (Abschnitt 1 Absatz 8 der TRGS 510). Darüber hinausgehende Mengen sind in Lagern zu lagern, welche die Anforderungen der Abschnitte 5 und 13 der TRGS 510 erfüllen. Je nach Gefahrstoffart und Menge (siehe Tabelle 1 der TRGS 510) sind zusätzli ...
Stand: 07.02.2024
Dialog: 43899
2A relevant sind, finden man im Abschnitt 10 der TRGS 510:„Lager im Freien müssen zu benachbarten Anlagen und Einrichtungen, von denen eine Brandgefährdung ausgehen kann, einen Abstand von mindestens 5 m um die Druckgasbehälter einhalten. Der Abstand ist nicht erforderlich, wenn die direkte Wärmestrahlung durch einen Brand auf das Lager durch eine Schutzwand aus nichtbrennbaren Baustoffen ...
Stand: 21.09.2021
Dialog: 43584
, dass neben den allgemeinen Schutzmaßnahmen nach Abschnitt 4 zusätzlich die Abschnitte 5 (ab 0,5 kg oder 1 l), 7 (ab 200 kg oder 400 l), 8 (ab 200 kg oder 400 l), 10 (ab 0,5 kg oder 1 l) und 13 (ab 0,5 kg oder 1 l jedoch erst ab einer Gesamtmenge aller Gefahrstoffe von mehr als 200 kg) zu berücksichtigen sind. Welche Anforderungen dabei an die Lagerung in Lagerräumen sowie an die Lagerung im Freien gestellt ...
Stand: 02.08.2021
Dialog: 43567
nicht in den Anwendungsbereich der TRGS 510.Allerdings müssen Sie im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung alle Gefährdungen beurteilen und sicherstellen, dass Gefahrstoffe so aufbewahrt oder gelagert werden, dass sie weder die menschliche Gesundheit noch die Umwelt gefährden.Nach Punkt 6.5 Absatz 10 der TRGS 500 dürfen Gefahrstoffe nur zusammengelagert werden, wenn dadurch keine Gefährdungserhöhung entsteht. Als Erkenntnisquelle ...
Stand: 13.09.2022
Dialog: 43707