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Grundlagen/Informationsbeschaffung:Nach den Angaben in der GESTIS-Stoffdatenbank (Gefahrstoffinformationssystem der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung) ist Kohlendioxid (CAS-Nummer: 124-38-9) wie folgt eingestuft:Gefahrenhinweise - H-Sätze:H280: Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren.Sicherheitshinweise - P-Sätze:P403: An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Diese Angaben ...
Stand: 20.05.2019
Dialog: 19288
oder Luft, Klima, Tieren,Pflanzen oder Mikroorganismen derart zu verändern, dass dadurch sofort oder später Gefahren für dieUmwelt herbeigeführt werden können,2. Stoffe, Gemische und Erzeugnisse, die explosionsfähig sind,3. Stoffe, Gemische und Erzeugnisse, aus denen bei der Herstellung oder Verwendung Stoffe nach Nummer 1oder Nummer 2 entstehen oder freigesetzt werden,4. Stoffe und Gemische ...
Stand: 24.02.2025
Dialog: 43507
Die Vorgaben der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zur Lagerung von ortsbeweglichen Druckgasbehältern werden in der Technischen Regel für Gefahrstoffe „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“ (TRGS 510) konkretisiert.Gase unter Druck, die mit H280 oder H281 gekennzeichnet sind (z. B. Stickstoff) dürfen außerhalb eines Gefahrstofflagers, also z. B. in einer Fertigungshalle, nur dan ...
Stand: 26.05.2025
Dialog: 44131
geforderten „besonderen Schutzmaßnahmen“ zu erfüllen. Ob die "Lagerung in einem Schrank" in Ihrem konkreten Fall zumindest in vergleichbarer Weise den Schutz der Gesundheit und die Sicherheit der Beschäftigten nach den Anforderungen der TRGS 526 gewährleistet, müssen Sie im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung feststellen, begründen und dokumentieren. Dabei sind alle möglichen Gefährdungen, wie beispielsweise ...
Stand: 01.03.2023
Dialog: 43641
abgewichen werden, wenn durch andere Maßnahmen zumindest in vergleichbarer Weise der Schutz der Gesundheit und die Sicherheit der Beschäftigten gewährleistet wird. (§7 Absatz 2 GefStoffV)Nach Abschnitt 11.2 Absatz 2 Nummer 4 der TRGS 510 müssen Lagerräume eine ausreichende Lüftung besitzen und den Anforderungen an den Explosionsschutz gemäß Abschnitt 12.6 genügen. Nach Abschnitt 12.6.2 müssen Lagerräume ...
Stand: 21.04.2021
Dialog: 43513
, dass die Druckgasflaschen bereitgehalten werden, ist es denkbar, dass sie in der Gefährdungsbeurteilung feststellen, dass diese Bereitstellung im Arbeitsraum mit der Sicherheit der Beschäftigten vereinbar ist. Hinweis: Auch bei der Bereithaltung sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die notwendigen Schutzmaßnahmen festzulegen und sie können zu dem Ergebnis kommen, dass eine Aufstellung im Arbeitsraum ...
Stand: 22.10.2024
Dialog: 44022
In der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnung" findet sich unter Nummer 7 (3) zur Kennzeichnung von Lagerbereichen sowie von Behältern und Rohrleitungen mit Gefahrstoffen folgendes:"Orte, Räume oder umschlossene Bereiche, die für die Lagerung erheblicher Mengen gefährlicher Stoffe oder Zubereitungen verwendet werden, sind mit einem geeigneten ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 13500
Nach Nummer 7 Absatz 3 der ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ sind Orte, Räume oder umschlossene Bereiche (z. B. Schränke), die für die Lagerung erheblicher Mengen gefährlicher Stoffe oder Zubereitungen verwendet werden, mit einem geeigneten Warnzeichen nach Anhang 1 der ASR A1.3 zu versehen oder gemäß TRGS 201 "Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten ...
Stand: 20.09.2018
Dialog: 42443
Die Lagerung der Gefahrstoffe sowie die Auswahl eines passenden Aufstellungsortes des Sicherheitsschrankes ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) i. V. m. § 3 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und § 6 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zu betrachten. Festgestellte Gefährdungen für den Schutz der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten ...
Stand: 09.05.2022
Dialog: 29209
die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten während der Entnahme des Calciumhypochlorit aus dem jetzt verwendeten Schrank beeinträchtigt wird.Hierbei sind u.a. folgende Gesichtspunkte zu berücksichtigen:- Über gefährliche Eigenschaften des Calciumhypochlorit informiert der Hersteller oder Inverkehrbringer auf dem Sicherheitsdatenblatt, das haben sie offenbar vorliegen- Art und Ausmaß der Exposition ...
Stand: 23.05.2019
Dialog: 25383
werden, wenn Sie im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu dem Schluss kommen, dass diese Schutzmaßnahmen auch für die Lagerung im Freien zumindest einen gleichwertigen Schutz und Sicherheit, wie die formulierten Anforderungen der TRGS 510 zur Lagerung im Freien, sicherstellen.Ob es sich dabei formal um eine Zusammenlagerung oder Lagerung in verschiedenen Lagerabschnitten handelt, ist aus unserer Sicht nicht relevant. ...
Stand: 21.09.2021
Dialog: 43584
nach dem Stand der Technik festzulegen, die zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten (oder anderer Personen) vor Brand- und Explosionsgefährdungen durchgeführt werden müssen. Entsprechend der GefStoffV Anhang I Nummer 1 Ziffer 1.5 zu Brand- und Explosionsgefährdungen dürfen in Arbeitsräumen, hier in dem Büroraum, die Aerosolpackungen nur gelagert werden, wenn die Lagerung mit dem Schutz ...
Stand: 22.05.2019
Dialog: 21216
zusätzliche Maßnahmen in einer zwar nicht definierten, aber angemessenen Frist treffen muss, wenn das Gefahrstofflager nicht dem in der aktuellen TRGS 510 beschriebenen Sicherheitsniveau entspricht.Hinweis:Von der TRGS 510 kann abgewichen werden, wenn durch andere Maßnahmen zumindest in vergleichbarer Weise der Schutz der Gesundheit und die Sicherheit der Beschäftigten gewährleistet werden kann (§ 7 Absatz ...
Stand: 22.02.2021
Dialog: 43477
In der TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" ist unter dem Punkt 4.1 Absatz 1 nachzulesen:"Die Gefährdung der Gesundheit und der Sicherheit der Beschäftigten sowie anderer Personen und die Gefährdung der Umwelt vor stoffbedingten Schädigungen bei der Lagerung von Gefahrstoffen ist durch folgende Maßnahmen zu beseitigen oder auf ein Minimum zu reduzieren:...6 ...
Stand: 30.01.2024
Dialog: 42693