Ergebnisse 21 bis 35 von 35 Treffern
bei der Dokumentationspflicht gilt jedoch bei Tätigkeiten mit geringer Gefährdung, hierbei kann auf eine detaillierte Dokumentation verzichtet werden (vgl. §6, Abs. (10), GefStoffV). „Es ist zu dokumentieren, dass eine geringe Gefährdung festgestellt wurde. Dies ist zu begründen durch Angabe der geringen Menge, der geringen Häufigkeit, der niedrigen Exposition sowie der Eigenschaften der verwendeten oder freigesetzten ...
Stand: 11.03.2021
Dialog: 43452
der ungünstigsten Bedingungen (maximale Menge an einatembarem Staub, der den höchsten zu erwartenden Dioxingehalt enthält) die allgemeine Staubkonzentartion von 10 mg/m³ nicht überschritten wird (geringe Konzentration). Um die Aufnahme von Dioxin zu verringern, sollen Arbeitnehmer nur so lange in belasteten Bereichen beschäftigt werden, wie es das Arbeitsverfahren unbedingt erfordert, also so kurz wie möglich ...
Stand: 15.06.2015
Dialog: 13961
Die Fertigung ist unbedingt so abzutrennen, dass sich absolut keine Fasern im benachbarten Bereich der Ausbildungswerkstatt befinden!Die Tolerierung von Expositionen bis zur Schwelle des Akzeptanzwertes an solchen Arbeitsplätzen stellt einen Verstoß gegen die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) in Verbindung mit der ASR A3.6 "Lüftung" dar. Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und die zu ihrem te ...
Stand: 14.12.2020
Dialog: 43362
Dieselmotoremissionen (DME) sind krebserzeugende Gefahrstoffe. Beim Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen sind grundsätzlich Maßnahmen entsprechend der Gefahrstoffverordnung (GefstoffV) zu treffen (§ 10 Gefahrstoffverordnung). Dem Minimierungsgebot (§ 7 Abs. 4 GefStoffV) entsprechend, sind die Gefährdungen der Beschäftigten durch DME so gering wie möglich zu halten.Nach § 9 Abs. 2 ...
Stand: 26.03.2023
Dialog: 14236
/MAG-Schweißen.Beim WIG-Schweißen mit thoriumoxidhaltigen Wolframelektroden enthält der Schweißrauch geringfügige Anteile an radioaktiven Stoffen. Diese sind beim Schweißen mit Gleichstrom wesentlich niedriger als beim Schweißen mit Wechselstrom .Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) fordert beim Umgang mit krebserzeugenden Stoffen grundsätzlich die Einhaltung der Schutzmaßnahmen (§§ 7-10 GefStoffV ...
Stand: 30.03.2022
Dialog: 5543
Dieselmotoremissionen (DME) sind krebserzeugende Gefahrstoffe. Beim Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen sind daher die Maßnahmen des § 10 "Besondere Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und fruchtbarkeitsgefährdenden Gefahrstoffen" (einschließlich der Maßnahmen nach den §§ 8 und 9) der Gefahrstoffverordnung (GefstoffV) zu treffen (Ausnahmen siehe § 6 ...
Stand: 26.03.2019
Dialog: 3725
oder 1B, hat der Arbeitgeber den Arbeitsplatzgrenzwert einzuhalten und dies durch Arbeitsplatzmessung oder durch andere geeignete Methoden zu Ermittlung der Exposition zu belegen (vgl. §10, Abs. (2), GefStoffV).Der Arbeitsplatzgrenzwert für Beryllium liegt bei 0,14 µg/m3 für die einatembare bzw. 0,06 µg/m3 für die alveolengängige Fraktion (siehe TRGS 900, Kapitel 3).Beim Arbeiten mit Beryllium ...
Stand: 31.03.2021
Dialog: 43501
. Bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, keimzellmutagenen und reproduktionstoxischen Gefahrstoffen der Kategorie 1A und 1B hat der Arbeitgeber besondere Schutzmaßnahmen nach § 10 GefStoffV zu ergreifen.Die Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 500 „Schutzmaßnahmen“ konkretisiert die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), indem sie Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen beschreibt. Diese Maßnahmen ...
Stand: 16.04.2024
Dialog: 43927
an der Luft oder bei Kontakt mit Wasser ohne Energiezufuhr entzünden kann oder spontan entzündende Gase bilden kann. Zudem besteht die Gefahr einer Staubexplosion, z. B. durch elektrostatische Aufladung.Als Arbeitsplatzgrenzwert für schwerlösliche bzw. unlösliche Stäube gilt der allgemeine Staubgrenzwert, welcher bezogen auf die alveolengängige Fraktion bei 1,25 mg/m3 bzw. bei 10 mg/m3 bezogen ...
Stand: 10.01.2021
Dialog: 43439
angezeigt werden. Dabei müssen die Forderungen der TRGS 519 „Asbest – Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten“, z. B. befähigte Person, arbeitsmedizinische Vorsorge, Einhaltung von Umgangsvorschriften, Entsorgung von Abfällen, beachtet werden.Für die Entfernung von asbesthaltigen Reibbelägen sind nach der TRGS 519 standardisierte Arbeitsverfahren (Abbildungen 17-3 a, b und c auf den folgenden ...
Stand: 09.01.2024
Dialog: 42463
Bei den von Ihnen geschilderten Tätigkeiten ist mit dem Auftreten von Stäuben in der Luft am Arbeitsplatz zu rechnen. Daher sind zunächst die bei Staubbelastung notwendigen einschlägigen Schutzmaßnahmen zu beachten.Allerdings ist durch die Belastung des Bodens mit den von Ihnen genannten toxischen Metallen bzw. Schwermetallen auch von einer Kontamination der auftretenden Stäube mit diesen Substanz ...
Stand: 19.02.2021
Dialog: 43472
Arbeitsräume müssen grundsätzlich den Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) entsprechen (Raumtemperaturen, Beleuchtung, Lüftung, etc.). In umschlossenen Arbeitsräumen muss unter Berücksichtigung der Arbeitsverfahren, der körperlichen Beanspruchung und der Anzahl der Beschäftigten sowie der sonstigen anwesenden Personen ausreichend gesundheitlich zuträgliche Atemluft vorhanden ...
Stand: 21.11.2019
Dialog: 42933
gegenüber Borax-Stäuben in Arbeitsbereichen ist ersichtlich, dass bei hohen Konzentrationen hauptsächlich irritative Effekte an den Schleimhäute auftreten können: Augenreizung, Nasenbluten, trockener Rachen, Husten und Kurzatmigkeit. Disponierte Personen (z.B. Asthmatiker) können besonders empfindlich reagieren. Auch entzündliche Hautveränderungen wurden berichtet." Bei Verschlucken kann es zu Reizungen ...
Stand: 12.06.2012
Dialog: 12279
Gemäß § 4 Absatz 1 des Sozialgesetzbuches IV in Zusammenhang mit Anlage 1 zu § 2 Absatz 1 der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift A1 „Grundsätze der Prävention“, in der die staatlichen Arbeitsschutzvorschriften (u. a. Arbeitsschutzgesetz, Arbeitsstättenverordnung und Gefahrstoffverordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung) explizit genannt werden, gelten diese Vorschriften „auch für Personen ...
Stand: 28.05.2013
Dialog: 18625
. Tragezeitbegrenzungen beachten. Atemschutzgerät: Partikelfilter P2 oder P3 Kennfarbe: weiß Max. Einsatzkonzentration für Stoffe mit Grenzwert (GW): 15-facher GW (P2) / 400-facher GW (P3) in Kombination mit Vollmaske/Mundstückgarnitur 10-facher GW (P2) / 30-facher GW (P3) in Kombination mit Halb-/Viertelmaske oder bei partikelfiltrierender Halbmaske (FFP2/FFP3). Die Anwendung von Filtergeräten setzt voraus ...
Stand: 17.08.2019
Dialog: 8778