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In jedem Einzelfall ist zu prüfen, ob es sich bei der Änderung/Veränderung um eine wesentliche Veränderung der Maschine handelt. Im Falle einer wesentlichen Veränderung sind alle Maßnahmen durchzuführen, die auch für neue Maschinen anzuwenden sind (Gefahrenanalyse unter Beachtung der einschlägigen Normen, Konformitätserklärung, CE-Kennzeichnung, etc.). Auf die Maschinenrichtlinie RL 2006/42/EG ...
Stand: 08.08.2019
Dialog: 23498
Belastungen (Tragfähigkeit) angebracht sein.Diese Forderung ist gemäß Durchführungsanweisung zur DGUV Vorschrift 52 z. B. erfüllt, "wenn a) (...) c) bei Auslegerkranen mit 1. starren Auslegern und solchen, bei denen die höchstzulässige Belastung auf die bei größter Ausladung begrenzt ist, die höchstzulässige Belastung angegeben ist, 2. (...)". ...
Stand: 13.03.2020
Dialog: 11409
der Maschine); ..." Unter den v.g. Voraussetzungen hat der Hersteller in erster Linie die Maschine so abzusichern, dass keine Gefährdung besteht. Erst wenn eine Absicherung nicht möglich ist (z.B. aus verfahrenstechnischen Gründen, wenn der Bediener in die Maschine eingreifen muss), sind in verschiedenen Normen Ausnahmen geschaffen worden, in denen z.B. eine Geschwindigkeits- oder Kraftreduzierung zulässig ...
Stand: 23.11.2015
Dialog: 25341
Die Frage lässt sich anhand der gemachten Angaben nicht eindeutig beantworten.Gemäß Produktsicherheitsgesetz - ProdSG - gilt:Jede Änderung einer Maschine muss im Rahmen einer Risikobeurteilung untersucht werden. Zeigt das Ergebnis, dass neue/zusätzliche Gefährdungen zu erwarten sind, die mit einem erheblichen Risiko verbunden sind, liegt eine wesentliche Veränderung vor. Dies gilt auch, wenn der H ...
Stand: 26.04.2013
Dialog: 18400
Maßnahmen getroffen werden. Hierbei ist immer die bestimmungsgemäße Verwendung und vorhersehbare Fehlanwendung zu berücksichtigten.Eine grundsätzliche Anforderung, dass für Hubarbeitsbühnen Zweihandsteuerung einzusetzen wären, lässt sich aus der Maschinenrichtlinie nicht ableiten.Einen weiteren Anhaltspunkt bietet die Norm DIN EN 280 Fahrbare Hubarbeitsbühnen – Berechnung – Standsicherheit – Bau ...
Stand: 25.04.2023
Dialog: 43547
mit zu berücksichtigen.Hinweis:Allgemeine Anforderung für FI-Schutzschalter (RCDs):Seit dem 1. Juni 2007 gilt die VDE-Norm (DIN VDE 0100-410:2007-06 Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 4-41: Schutzmaßnahmen – Schutz gegen elektrischen Schlag. Neueste Fassung Oktober 2018), die bis auf wenige Ausnahmen zusätzlich auch für alle anderen Steckdosenstromkreise, die für elektrotechnische Laien zugänglich sind (bis 20 A im Gebäude ...
Stand: 15.04.2019
Dialog: 42662
Die Frage ist im Rahmen der nach der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) zu erstellenden Risikobeurteilung zu beantworten.Die Maschinenrichtlinie sowie verschiedene harmonisierte Normen schreiben in bestimmten Bereichen eine Sicherung gegen eine nicht vorgesehen Nutzung vor. (siehe Maschinenrichtlinie Anhang 1, Ziff. 3.3 Steuerung: „Erforderlichenfalls sind Maßnahmen zu treffen ...
Stand: 26.04.2022
Dialog: 19690
Schutzart IP 44• Eignung für Betrieb im Umgebungstemperaturbereich von –25 °C bis +40 °C.Leitungsroller sind in der vorgesehenen Gebrauchslage (aufrecht auf Tragegestell stehend) zu betreiben."(Hinweis: der Grundsatz GS-ET-35 wird z.B. von der BG ETEM angeboten).Wenn die Leitungsroller die in der DGUV-Information genannten Anforderungen erfüllen, dürfen sie auch weiterhin eingesetzt werden. ...
Stand: 26.07.2020
Dialog: 42377
Ihr Hydraulikzylinder (max. Betriebsdruck 250 bar, normales Hydrauliköl (Einstufung nach der Richtlinie 2014/68/EG über Druckgeräte - DGRL)) unterliegt gemäß der Druckgeräteverordnung - 14. ProdSV nicht dieser Vorschrift, wenn er in eine Maschine eingebaut wird. Somit müssen auch nicht die ggf. erforderlichen Prüfungen nach DGRL durchgeführt werden.Als Hersteller einer Maschine (Presse) i. S. der ...
Stand: 11.03.2017
Dialog: 18114
Sicherheitseinrichtungen und/oder Arbeitsverfahren aufweisen. Wenn durch ein Fehler eine falsche Betriebsart gewählt wird könnte eine gefährliche Situation entstehen. (siehe Maschinenrichtlinie, Anhang I Abschnitt 1.2.5) c) Bei bestimmten Arten von Stellteilen (z.B. Touch-Panel) muss durch geeignete Maßnahmen sichergestellt werden, dass eine versehentliche Betätigung nicht zu einer Gefahrensituation führt (siehe ...
Stand: 11.07.2012
Dialog: 16599
und deren Verriegelung zu stellen sind, ist im Rahmen der Risikobeurteilung (s. DIN EN 12100) unter Berücksichtigung der DIN EN ISO 14119 und DIN EN ISO 1420 zu ermitteln. Siehe auch § 218 des Leitfadens zur EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG oder auch Ziff. 3.8 sowie Ziff. 7 der DIN EN ISO 14119 bezüglich der auf einer vernünftiger Weise vorhersehbaren Umgehung einer Schutzeinrichtung. Normen ...
Stand: 03.02.2017
Dialog: 28464
sind die Anforderungen des Anhangs I und II der alten Betriebssicherheitsverordnung übernommen worden.Ergeben sich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung weiterhin Gefährdungen, sind weitere, den Stand der Technik beschreibende Anforderungen der TRBS zu berücksichtigen (§ 4 Abs. 3 Betriebssicherheitsverordnung). Auch können dann die zur Maschinenrichtlinie erlassenen Normen zur Beurteilung herangezogen werden.Mit ...
Stand: 02.08.2023
Dialog: 24486
können sich u. U. auch aus Normen ergeben. Da diese uns im Regelfall nicht vorliegen, können wir hierzu keine Aussage treffen.Grundlage für die Auswahl und die Anordnung (Abstände) der Stellteile kann auch die nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) durchzuführende tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung sein. Auf die VDE-Schriftenreihe 154 "Not-Halt oder Not-Aus" weisen wir hin. ...
Stand: 31.05.2021
Dialog: 1702
Grundlage für die Bewertung von Tätigkeiten mit handegeführten Radialschleifmaschinen ist die Gefährdungsbeurteilung nach § 3 Betriebssicherheitsverordnung. Anhang 1 Nr. 2 gibt allgemeine Mindestvorschriften für alle Arbeitsmittel vor. Ist bei einem Arbeitsmittel mit herausschleudernden Gegenständen (hier die Drahtbrüche) zu rechnen oder bestehen bei Teilen des Arbeitsmittels Splitter- oder Bruchg ...
Stand: 14.06.2012
Dialog: 11082
1) Sicherheitsbauteile sind im Art. 2 c) der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG definiert.Hiernach ist der Schutzzaun ein Sicherheitsbauteil, wenn er der Gewährleistung der Sicherheit der Automationsanlage dient, gesondert in Verkehr gebracht wird, bei dessen Ausfall (Wegfall) Personen gefährdet werden und der Zaun für das Funktionieren der Automationsanlage nicht erforderlich ist.2) Für gesondert ...
Stand: 09.02.2023
Dialog: 9855