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aber nicht überschreiten. Bei nicht zugänglichem Sägeblatt muss die gebremste Auslaufzeit weniger als 60 sec betragen.Maschinen vor Maschinenrichtlinie ohne CE-Zeichen (vor 1994) müssen, wenn die Auslaufzeit größer als 10 sec ist, eine max. Bremsdauer von 10 sec haben, es sei denn, der Stand der Technik lässt diese Bremszeit nicht zu.Weiter finden sich dort die Angaben zur Sicherung bewegter Teile und des Sägeblattes ...
Stand: 23.04.2018
Dialog: 11950
Pressen sind Maschinen im Sinne der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Bei der Herstellung ist ein Konformitätsbewertungsverfahren nach Artikel 12 der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG durchzuführen (auch bei einer Herstellung für die eigene Verwendung).Hierbei ist zu beachten, dass Pressen mit Handbeschickung und/oder Handentnahme im Anhang IV Maschinenrichtlinie 2006/42/EG gelistet sind und deshalb ei ...
Stand: 27.03.2023
Dialog: 17992
Bei Leuchtsignalen (Ampelanlage etc.) an einer Maschine kann es sich je nach deren Funktion um Warn- oder Informationseinrichtungen handeln. Ist eine Maschine mit Warneinrichtungen ausgestattet, so müssen deren Signale eindeutig zu verstehen und leicht wahrnehmbar sein. Zudem sind für Warneinrichtungen die nach speziellen Gemeinschaftsrichtlinien vorgegebenen Sicherheitsfarben und -zeichen ...
Stand: 14.10.2014
Dialog: 22092
Wie Sie in Ihrer Frage ausführen, haben die Labornetzteile eine CE-Kennzeichnung. Die Labornetzteile wären somit von einem Wirtschaftsakteur auf dem Markt bereit gestellt worden. Konformitätsbewertungen (Verfahren zur Bewertung, ob bei elektrischen Betriebsmitteln die Sicherheitsziele nach Artikel 3 und Anhang I der Richtlinie 2014/35/EU erreicht worden sind) wurden ausgestellt. Die CE ...
Stand: 12.09.2017
Dialog: 30013
für die Tischhöhe geeignet sind und mit Rollen ausgestattet werden können, können wir von hier aus nicht beurteilen. Wir empfehlen, diese Fragestellung mit dem Hersteller oder, wenn die Stühle Prüfzeichen (z.B. GS-Zeichen) aufweisen, mit der Prüfstelle zu klären. ...
Stand: 21.04.2022
Dialog: 12707
In jedem Einzelfall ist zu prüfen, ob es sich bei der Änderung/Veränderung um eine wesentliche Veränderung der Maschine handelt. Im Falle einer wesentlichen Veränderung sind alle Maßnahmen durchzuführen, die auch für neue Maschinen anzuwenden sind (Gefahrenanalyse unter Beachtung der einschlägigen Normen, Konformitätserklärung, CE-Kennzeichnung, etc.). Auf die Maschinenrichtlinie RL 2006/42/EG ...
Stand: 08.08.2019
Dialog: 23498
und vollständige Anschrift des Herstellers und gegebenenfalls seines Bevollmächtigten, - Bezeichnung der Maschine, - CE-Kennzeichnung (siehe Anhang III), - Baureihen- oder Typbezeichnung, - gegebenenfalls Seriennummer, - Baujahr, d. h. das Jahr, in dem der Herstellungsprozess abgeschlossen wurde. Es ist untersagt, bei der Anbringung der CE-Kennzeichnung das Baujahr der Maschine vor- oder nachzudatieren ...
Stand: 13.11.2014
Dialog: 12943
wurde, kann anhand der nationalen Interpretation in dem Bund-Länder-Papier „Wesentliche Veränderung von Maschinen“ (vom 9. Apr. 2015 – GMBl 2015 Nr. 10, S. 183 ff.) nachvollzogen werden.Da Sie eine gebrauchte Standbohrmaschine (Baujahr 1977) nicht wesentlich verändern wollen, ist die CE-Kennzeichnung hierfür nicht erforderlich. Für den Bereich, der an der Standbohrmaschine geändert ...
Stand: 02.10.2019
Dialog: 22085
Vor einer Änderung einer Maschine, wie hier z. B. einer Kreissäge, ist eine Risikobeurteilung (siehe z. B. DIN EN ISO 12100) durchzuführen und festzulegen, welche Maßnahmen erforderlich sind, um die Maschine nach der Änderung weiterhin sicher betreiben zu können. Anhand des Ergebnisses der Riskobeurteilung ist danach zu prüfen, ob es sich dabei um eine "wesentliche Veränderung" handelt. Hierzu ist ...
Stand: 29.01.2016
Dialog: 22193
werden. Zum Abschluss dieses Prozesses wird vom Hersteller vor dem Inverkehrbringen eine Konformitätserklärung ausgestellt, dem Produkt beigefügt und die CE- Kennzeichnung und ein Typenschild zur Identifizierung auf dem Produkt (Möbel) angebracht, sowie eine Gebrauchsanleitung beigefügt.Die Antriebe selbst erfüllen für sich genommen in der Regel keine eigene Funktion und sind daher häufig „unvollständige Maschinen ...
Stand: 19.06.2018
Dialog: 18776
des Komformitätsbewertungsverfahrens gem. § 4 MaschV, Komformitätserklärung nach Anhang II MRL, CE-Kennzeichnung gem. § 5 9. ProdSV). Der Umbau der Maschine muss dann unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Risikobeurteilung konstruiert und gebaut werden (auch bei Eigengebrauch).Anschließend muss die Gefährdungsbeurteilung gem. § 3 BetrSichV vor der Benutzung angepasst werden.Wird die Anlage nicht wesentlich verändert, muss ...
Stand: 11.03.2020
Dialog: 15823
Arbeitskörbe / Arbeitsbühnen, die auf den Auslegern eines Industriegabelstaplers befestigt werden, sind keine auswechselbaren Ausrüstungsteile im Sinne der Maschinenrichtlinie, sie unterliegen nicht der Maschinenrichtlinie und tragen auch kein CE-Konformitätszeichen. Siehe auch die Informationen der BAuA.Rechtsgrundlage für die Verwendung von Arbeitsbühnen an Flurförderzeugen ist Ziffer 2.4 ...
Stand: 08.09.2022
Dialog: 14093
Ja, ein Nachbau der Schutzgläser ist zulässig. Ohne Schutzgläser dürfte die Schleifmaschine nicht betrieben werden.In der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) werden Schutzziele für die Verwendung von Arbeitsmitteln vorgegeben. Ganz allgemein darf der Arbeitgeber nur solche Arbeitsmittel zur Verfügung stellen und verwenden lassen, die unter Berücksichtigung der vorgesehenen Einsatzbedingungen ...
Stand: 19.09.2019
Dialog: 42850
(Verordnung über elektrische Betriebsmittel) erfüllen und vom Hersteller mit der CE-Kennzeichnung versehen sein. Inverkehrbringen ist jedes Überlassen eines Produktes an einen anderen.In § 2 Nummer 14 des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) findet sich folgende Definition für einen Hersteller:"Im Sinne dieses Gesetzes ist Hersteller jede natürliche oder juristische Person, die ein Produkt herstellt ...
Stand: 02.01.2024
Dialog: 30882
Sofern das Förderband bereits erstmalig im Binnenmarkt in Betrieb genommen wurde, gilt es beim erneuten Bereitstellen auf dem Markt als "Gebrauchtmaschine". Beim Inverkehrbringen von "Gebrauchtmaschinen" hat der Lieferant § 3 Abs. 2 Produktsicherheitsgesetz - ProdSG - zu beachten.Die für den sicheren Betrieb erforderlichen Angaben sind auch vom Lieferanten in einer Gebrauchsanleitung (§ 3 Abs. 4 P ...
Stand: 28.06.2013
Dialog: 18859
Diese Frage kann pauschal nicht beantworten werden, da es nach unserem Kenntnisstand hierzu keine konkreten Ausführungen in Vorschriften zu dieser Problematik gibt.Grundsätzlich ist Folgendes zu beachten.Hersteller von Maschinen bzw. Anlagen haben die Maschinenrichtlinie 2006/42 EG (MRL) zu beachten.Nach Anhang I "Grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen für Konstruktion und Ba ...
Stand: 15.06.2019
Dialog: 12243