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sind, können die erforderlichen Überprüfungen unter Verantwortung des Hersteller bzw. seines Bevollmächtigten durchgeführt werden. Unabhängig davon, ob die Konformitätsbewertung der Maschine vom Hersteller selbst durchgeführt oder dessen Bevollmächtigtem übertragen wird, muss derjenige, der die Konformitätsbewertung durchführt, über die erforderlichen Mittel zur Überprüfung der Konformität der Maschine mit den anwendbaren ...
Stand: 17.12.2019
Dialog: 17292
in dem Fall das Konformitätsbewertungsverfahren selbst durchführen und das CE-Zeichen anbringen. Auch muss er dann eine Konformitätserklärung erstellen und zusätzlich die technischen Unterlagen zur Einsichtnahme bereithalten. Der Elektriker übernimmt damit komplett die in der Niederspannungsrichtlinie geregelte sicherheitstechnische Verantwortung für die Bauart des Produktes und haftet entsprechend ...
Stand: 24.01.2016
Dialog: 25089
Die Verantwortung für das Anbringen der CE-Kennzeichnung liegt beim Hersteller oder, wenn das Produkt aus einem Land außerhalb der Gemeinschaft importiert wird, seinem in der Gemeinschaft niedergelassenen Bevollmächtigten oder Importeur. Die CE-Kennzeichnung muss gemäß Artikel 16 und Anhang I Ziffer 1.7.3 Maschinenrichtlinie erkennbar, deutlich lesbar und dauerhaft an der Maschine angebracht ...
Stand: 19.02.2022
Dialog: 43639
Das gesamte Produkt muss mit einer CE-Kennzeichnung versehen sein. Damit teilt der Hersteller des Produktes (hier Lampe) mit, dass dieses Produkt den Vorgaben der Niederspannungsrichtlinie entspricht. Dies gilt auch, wenn andere Baueinheiten für sich selbst eine CE-Kennzeichnung aufweisen. Für diese Baueinheiten übernehmen die jeweiligen Hersteller die Verantwortung. Für die gesamte Lampe ...
Stand: 11.04.2019
Dialog: 18296
diesbezüglich zu treffen sind, klärt nach Prüfung die zuständige Marktaufsichtsbehörde. Die Verantwortung für das Anbringen der CE-Kennzeichnung trägt grundsätzlich der Hersteller oder sein in der Gemeinschaft niedergelassener Bevollmächtigter. Deren Funktion mit allen Pflichten darf ein Händler nicht übernehmen. Das Anbringen eines gesetzeskonformen CE-Kennzeichen könnte allerdings von den Verantwortlichen ...
Stand: 19.06.2012
Dialog: 13039
der Hersteller in alleiniger Verantwortung die Konformität feststellt, bis hin zu Verfahren, bei denen eine externe, bei der EU-Kommission benannte Stelle das jeweilige Produkt einzeln prüfen muss. Welche Verfahren für das jeweilige Produkt anwendbar sind, wird in den jeweiligen EU-Richtlinien bzw. EU-Verordnungen vorgegeben - wobei dabei auch zu beachten ist, dass auch mehrere Vorschriften für ein Produkt ...
Stand: 24.04.2015
Dialog: 23680
Für die von Ihnen gestellte Fragen muss erst einmal definiert werden, ob es sich hier um eine unvollständigen Maschine handelt.Definition einer unvollständigen Maschine nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Artikel 2 „Begriffsbestimmungen“ Buchstabe g:"„unvollständige Maschine“ eine Gesamtheit, die fast eine Maschine bildet, für sich genommen aber keine bestimmte Funktion erfüllen kann. Ein Antr ...
Stand: 25.05.2021
Dialog: 43534
der jeweiligen EU-Harmonisierungsvorschrift ganz unterschiedliche Verfahrensweisen vor, die der Hersteller beachten muss. Sie reichen von Regelungen, wonach der Hersteller allein in eigener Verantwortung die Einhaltung der EU-Bestimmungen gewährleistet bis hin zu Regelungen, die vorschreiben, dass eine sog. "benannte Stelle" (eine bei der EU-Kommission gemeldete, für die jeweiligen Prüfaufgaben behördlich ...
Stand: 09.10.2014
Dialog: 21975
.ProdSV) ergeben können.Sollte es im Zusammenhang mit der Nichtbeachtung des § 5 BetrSichV zu einen Schadensfall oder Unfall kommen, so können sich daraus erhebliche strafrechtliche und haftungsrechtliche Konsequenzen ergeben (siehe hierzu z. B. Merkblatt A006 der BG RCI zur "Verantwortung im Arbeitsschutz").Bei Nicht- bzw. nicht vollständiger Beachtung der Anforderungen des § 5 BetrSichV ist aber immer ...
Stand: 24.09.2022
Dialog: 20205
, die bevollmächtigt ist, die technischen Unterlagen zusammenzustellen, ist in dieser Funktion nicht für Konstruktion, Fertigung oder Konformitätsbewertung der Maschine, für die Erstellung der in den technischen Unterlagen enthaltenen Dokumente, für die Anbringung der CE-Kennzeichnung oder für die Ausstellung und Unterzeichnung der EG-Konformitätserklärung zuständig. Diese Aufgaben obliegen unverändert ...
Stand: 10.02.2023
Dialog: 17641
."Fazit:Grundsätzlich liegt es im Ermessen des Betreibers / Anwenders / Arbeitgebers, welche Ersatzteile er verwendet. Eine Einschränkung auf originale oder autorisierte Ersatzteile lässt sich rechtlich nicht ableiten, die Ersatzteile müssen aber den oben genannten Qualitätsstandards entsprechen. Der Betreiber / Anwender / Arbeitgeber ist in der Verantwortung, den sicheren Betrieb nach der Reparatur zu gewährleisten. ...
Stand: 28.01.2020
Dialog: 15669
Da die beiden Anlagen/Produkte auch getrennt voneinander arbeiten können, braucht jede Maschine als solche eine Konformitätserklärung. Bei einem Roboter muss die der Hersteller (Wirtschaftsakteur) des Roboters erstellen. Das gleiche gilt für die Verguss-Anlage.Nach der Betriebssicherheitsverordnung muss der Arbeitgeber, in dessen Betrieb die Anlagen/Produkte verwendet werden sollen, unter Beratung ...
Stand: 06.09.2021
Dialog: 42802
Mit der CE-Kennzeichnung erklärt der Hersteller, dass er bzw. sein Produkt alle zum Zeitpunkt des erstmaligen Inverkehrbringens für das Produkt in Europa geltenden Anforderungen aus den zutreffenden Richtlinien erfüllt. Das heißt, der spätere Betreiber ist hier (noch) nicht gefordert. Ersatzweise kann diese Aufgabe dem späteren Betreiber zufallen, wenn er die Maschine außerhalb der EU einkauft ...
Stand: 26.07.2018
Dialog: 42367
Die in der Frage beschriebenen herangehensweisen entsprechen den Vorgaben der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.Bei dem Fall 2 ist zu beachten, dass eine Roboteranlage mit Werkzeug und mit Aufgabe eine vollständige Maschine darstellt.Die DGUV-Information (FB HM-090) „Schaltschränke in Maschinen/Anlagen - Beschaffung bei Fremdunternehmen“ gibt eine Hilfestellung bei der Zuordnung zu den EU ...
Stand: 15.02.2023
Dialog: 43496
Die Sprachfassung und die Kennzeichnung der Konformitätserklärung folgt grundsätzlich den gleichen Anforderungen, die an die Betriebsanleitung gestellt werden. Hiernach muss eindeutig erkennbar sein, welche Fassung das Original ist und welche Fassungen die Übersetzungen sind, um z. B. in Zweifelsfällen ggf. Übertragungs- und Übersetzungsfehler etc. erkennen zu können. Ergibt sich nicht eindeutig u ...
Stand: 07.09.2015
Dialog: 24704