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Die Frage kann vom „grünen Tisch“ aus nicht verbindlich beantwortet werden, da Geräte- und Gefährdungsbedingungen individuell unterschiedlich sein können. Folgende Überlegungen sollten aber bzgl. Ihrer Frage / dem Problem eine Rolle spielen.Grundsätzlich ist vorab bei der „Bereitstellung auf dem Markt“ der Inverkehrbringer/Bereitsteller für das jeweilige Produkt verantwortlich. Gefährdungen ...
Stand: 03.05.2021
Dialog: 18446
der Offshoreanlage betrauten Stelle in Auftrag geben. Zur Erfüllung der Vorgaben des HSE-Konzeptes sind für den Einsatz des Krans und des Personenaufnahmemittels Betriebsanweisungen zu erstellen. Kann der Kranführer den Arbeitsbereich nicht ausreichend übersehen und sind dadurch Gefährdungen für Personen nicht auszuschließen, arbeitet er mit einem Einweiser zusammen. Die Inhalte der Betriebsanweisung ...
Stand: 24.09.2013
Dialog: 19441
Funktionsbestandteil einer Datenverarbeitungsanlage“ definiert. Dies könnte zu dem Schluss führen, dass die Herstellung der Software nicht durch einen Fertigungsprozess erfolgt. Wenn die Software jedoch auf einer verkörperten/physischen-Form (z.B. einer CD) vorliegen würde, dann wäre dieses ein Produkt.Die Kommentierungen des ProdSG sind zu dieser Frage auch nicht eindeutig. Je nach Einzelfall könnte ...
Stand: 14.04.2016
Dialog: 3036
zur Verfügung stellen bzw. verwenden. ...
Stand: 19.02.2021
Dialog: 43476
nach dem Produktsicherheitsrecht.Selbstverständlich gelten für die Verwendung des Produktes die Vorgaben des betrieblichen Arbeitsschutzes, hier somit insbesondere des ArbSchG und der BetrSichV. Hier ist § 5 Abs. 3 BetrSichV besonders wichtig. „Der Arbeitgeber darf nur solche Arbeitsmittel zur Verfügung stellen und verwenden lassen, die den für sie geltenden Rechtsvorschriften über Sicherheit und Gesundheitsschutz entsprechen. Zu diesen ...
Stand: 29.08.2018
Dialog: 42419
Ja, der von Ihnen beschriebene Materialprüfstand fällt unter die Maschinenrichtlinie - MRL. Dort heißt es u. a. in Artikel 2 "Begriffsbestimmungen": "a) „Maschine" - eine mit einem anderen Antriebssystem als der unmittelbar eingesetzten menschlichen oder tierischen Kraft ausgestattete oder dafür vorgesehene Gesamtheit miteinander verbundener Teile oder Vorrichtungen, von denen mindestens eines bzw ...
Stand: 07.08.2015
Dialog: 24479
Ohne Einzelheiten Ihrer individuellen Gegebenheiten zu kennen, kann zunächst grundsätzlich gesagt werden, dass kein Handlungsbedarf bei Geräten besteht, die vor Inkrafttreten neuer Verordnungen ordnungsgemäß in den Verkehr gebracht wurden. Voraussetzung ist natürlich, dass die Anforderungen der „alten“ Vorschriften erfüllt wurden und auch keine Mängel an den Produkten vorhanden sind/waren. Dies gi ...
Stand: 08.06.2016
Dialog: 26753
Die Frage kann nicht pauschal mit "ja" oder "nein" beantwortet werden. Zunächst muss zwischen "Norm" und "Richtlinie" unterschieden werden. Normen haben für sich genommen keinerlei Gesetzeskraft. Die Anwendung von Normen ist freiwillig. Obwohl sie nur den Charakter von Empfehlungen haben, beruht ihre hohe Durchsetzungskraft auf ihrem großen Nutzen und dem in ihnen liegenden versammelten ...
Stand: 29.05.2014
Dialog: 21226
Ihre Frage läßt sich nicht eindeutig beantworten. Einschlägig ist die DIN EN 60335-2-6 (Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke - Teil 2-6: Besondere Anforderungen für ortsfeste Herde, Kochmulden, Backöfen und ähnliche Geräte) wie auch in der Grundnorm DIN EN 60335-1 (Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke - Teil 1: Allgemeine ...
Stand: 03.02.2016
Dialog: 25865
Sie sollten beim Kauf des Anbaugerätes darauf achten, dass es sich um eine auswechselbare Ausrüstung handelt.Handelt es sich bei dem Anbaugerät NICHT um eine auswechselbare Ausrüstung (zur Definition "auswechselbare Ausrüstung" siehe Artikel 2 b) der Maschinenrichtlinie (Richtlinie 2006/42/EG)) und es wurde dann richtigerweise als "unvollständige Maschine" mit einer Einbauerklärung nach der Maschi ...
Stand: 22.05.2025
Dialog: 42698
Die Definition einer Maschine ist insbesondere die nach § 2 Nr. 2 a) der 9. ProdSV (bzw. Art. 2 a) der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG):eine Gesamtheit aus mehreren Teilen,davon mind. eine beweglich undes hat eine bestimmte AnwendungAntriebssystem, ein anderes Antriebssystem als der unmittelbar eingesetzten menschlichen oder tierischen KraftIm Kern geht es bei vielen Diskussionen zur Frage, ob ...
Stand: 22.05.2024
Dialog: 43953
Vor der Frage, ob es sich bei der Fackel nun um eine Maschine handelt oder nicht, ist zu hinterfragen, ob die Fackel einzeln in den Verkehr gebracht wird. Wenn die Fackel z. B. Bestandteil einer „Maschinenanlage“ ist, dann muss die Konformität für die Maschinenanlage erklärt werden und diese umfasst dann auch die Fackel. Wird die Fackel einzeln in den Verkehr gebracht, dann ist zu prüfen, ob ...
Stand: 06.02.2015
Dialog: 23031
hinsichtlich der erstmaligen Verwendung von zum Eigengebrauch hergestellter Maschinen enthalten.Fazit: Auch die für den Eigengebrauch hergestellten Vorrichtungen fallen unter das ProdSG. Da uns keine weiteren Informationen vorliegen, kann nicht abschließend beurteilt werden, ob die 9. ProdSV auf die von Ihnen hergestellten Vorrichtungen Anwendung findet. Sofern Sie weitere Fragen dazu haben, empfehlen ...
Stand: 17.01.2020
Dialog: 19730
Schutzmaßnahmen sind hierfür nicht ausreichend oder geeignet. Bei veränderten Maschinen nach Fallgestaltung 1 oder 2 sind zusätzliche Schutzmaßnahmen nicht erforderlich. Veränderte Maschinen nach Fallgestaltung 3 sind dagegen durch eine Risikobeurteilung systematisch hinsichtlich der Frage, ob eine wesentliche Veränderung vorliegt, weiter zu untersuchen. Schlussfolgerung: Veränderungen an einer Maschine ...
Stand: 26.09.2017
Dialog: 30318
auf die in der Frage genannten elektrisch betriebenen höhenverstellbaren Tische.Anmerkung:Auf der folgenden Seite der BAuA wird erläutert, dass u. a. gewöhnliche Büromaschinen vom Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ausgeschlossen sind (vgl. Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe k der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG).Ein elektrisch höhenverstellbarer Tisch ist aber nicht als gewöhnliche Büromaschine ...
Stand: 06.07.2023
Dialog: 13950
den „Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG“ veröffentlicht.Vorausgesetzt, das hier in Frage stehende Produkt fällt in den Anwendungsbereich der 9. ProdSV, gilt Folgendes:Gemäß § 3 Abs. 1 der 9. ProdSV darf der Hersteller [...] Maschinen nur in den Verkehr bringen [...], wenn sie bei ordnungsgemäßer Installation und Wartung und bei bestimmungsgemäßer Verwendung oder vorhersehbarer ...
Stand: 13.02.2023
Dialog: 27886
a) Der Motorenprüfstand ist eine Maschine oder unvollständige Maschine im Sinne der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und unterliegt auch dieser, da der Motorenprüfstand nicht als Maschine für Forschungszwecke angesehen werden kann.Begründung:Nach der Maschinenrichtlinie (im weiteren MRL) Art. 1 Abs 2 Buchstabe h) sind ausgenommen;"Maschinen, die speziell für Forschungszwecke konstruiert und gebaut w ...
Stand: 19.09.2013
Dialog: 19406