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Grundsätzlich können Privatgeräte pflegebedürftiger Personen zu Arbeitsmitteln im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) werden (z. B. Rasierapparate, Föhne und dergleichen). Eine Prüfpflicht nach § 14 BetrSichV lässt sich jedoch daraus unserer Ansicht nach nicht ableiten, da die Geräte weder durch den Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden noch in einem von ihm zu beeinflussenden ...
Stand: 16.08.2019
Dialog: 28506
Die Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV trifft Regelungen zur Prüfung von Arbeitsmitteln, die von Beschäftigten bei der Arbeit benutzt werden. Nach § 3 Abs. 6 i. V. mit Anhang 3 der BetrSichV hat der Arbeitgeber auf Grund der Gefährdungsbeurteilung, der Herstellerinformationen und der vorgesehenen Betriebsweise Art, Umfang und Fristen von Prüfungen sowie die prüfende Person festzulegen. Bei ...
Stand: 22.11.2016
Dialog: 12007
Die Kombination von Gasheizung, Gasschlauch, Gasleitung und Gasflasche, welche vom Arbeitgeber bereitgestellt und von Beschäftigten genutzt werden, ist als Anlage im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV anzusehen. Hiernach setzen sich Anlagen aus mehreren Funktionseinheiten zusammen, die zueinander in Wechselwirkung stehen und deren sicherer Betrieb wesentlich von diesen ...
Stand: 18.11.2016
Dialog: 10829
Der Arbeitgeber muss im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen anhand der Geräteart, Arbeitsumgebung und der damit verbundenen Gefahr festlegen. Hierbei sollte er sich von einer Elektrofachkraft beraten lassen. Verbindliche Vorgaben für Prüfintervalle bestehen nicht.Im § 5 Abs. 1 der DGUV Vorschrift 3 -Elektrische Anlagen und Betriebsmittel ...
Stand: 04.02.2024
Dialog: 43894
Für kraftbetriebene Tore sind Anforderungen an die Prüfung in der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A 1.7 "Türen und Tore" unter Nr. 10.2 "Sicherheitstechnische Prüfung" getroffen:"(1) Kraftbetätigte Türen und Tore müssen nach den Vorgaben des Herstellers vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen sowie wiederkehrend sachgerecht auf ihren sicheren Zustand geprüft werden. Di ...
Stand: 30.12.2023
Dialog: 16117
deshalb darin bestehen, dass Sie die Steckdosen wegen der nicht gegebenen Zugänglichkeit nicht prüfen, dies aber in Ihrem Prüfprotokoll ausdrücklich mit Angabe des Grundes vermerken und den Unternehmer darauf hinweisen, damit dieser dann zumindest für die nächste Prüfung die Zugänglichkeit gewährleistet. Diese Vorgehensweise kann auch ggf. auf die an den nicht zugänglichen Steckdosen angeschlossenen ...
Stand: 28.07.2016
Dialog: 27152
", www.baua.de/trbs zu entnehmen. Welche Prüfanforderungen ggf. aus anderen Rechtsvorschriften bestehen, insbesondere hinsichtlich Boden- und Gewässerschutz, sollte im direkten Kontakt mit der zuständigen kommunalen Behörde geklärt werden. Wir bitten um Verständnis, dass KomNet als Beratungsorgan in den Bereichen Arbeitsschutz/Arbeitsgestaltung hier keine weitere Beratung leisten kann. Hinweis: In der Regel ...
Stand: 22.11.2016
Dialog: 11777
) Der Unternehmer hat die Kenntnisnahme und die Abstellung festgestellter Mängel im Prüfbuch zu bestätigen. Er hat dafür zu sorgen, dass diese Mängel behoben werden. Bestehen nach Art und Umfang der Mängel gegen die Inbetriebnahme, die Wiederinbetriebnahme oder den Weiterbetrieb Bedenken, hat er dafür zu sorgen, dass der Kran außer Betrieb gesetzt wird. Er darf den Kran erst in Betrieb nehmen bzw ...
Stand: 20.07.2022
Dialog: 42603
bestehen. Materielle Anforderungen an die Beschaffenheit und Größe der Rückhalteeinrichtung sind in den wasserrechtlichen Bestimmungen geregelt." ...
Stand: 13.09.2024
Dialog: 43775
Anlagen, die aus nur einem druckbeaufschlagten Behälter bestehen. Druckanlagen schließen somit alle druckbeaufschlagten Anlagenteile sowie die für den sicheren Betrieb erforderlichen Einrichtungen ein, die zueinander in Wechselwirkung stehen und deren sicherer Betrieb wesentlich von diesen Wechselwirkungen bestimmt wird. Der Umfang der Druckanlage wird durch den Arbeitgeber/Betreiber ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 19838
erkennbare Schäden oder Mängel zu überprüfen."Für regelmäßig wiederkehrende Prüfungen soll ein Prüfbefund erstellt werden, der folgendes enthält: • Datum und Ort der Prüfung, • Ergebnisse der Prüfung mit Angabe der festgestellten Mängel, • Beurteilung, ob Bedenken gegen weitere Benutzung bestehen, • Angaben über notwendige Nachprüfungen, • Name, Anschrift und Unterschrift des Prüfers bzw. der Prüferin ...
Stand: 31.05.2022
Dialog: 15358
der Notwendigkeit zur Durchführung einer wiederkehrenden Prüfung des gesamten betreffenden batterieelektrischen Arbeitsmittels gemäß § 14 (2) BetrSichV aufgrund schädigender Einflüsse, bleibt unabhängig von der zuvor genannten Kontrolle, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung gemäß § 3 BetrSichV insbesondere unter Berücksichtigung der Nr. 3.1 TRBS 1201 „Prüfung und Kontrollen von Arbeitsmitteln…“ bestehen ...
Stand: 03.07.2023
Dialog: 42764
ausreichen.Eine Lösung könnte darin bestehen, die festgelegte Tätigkeit auf ein so eng bemessenes Feld von zu prüfenden Arbeitsmitteln zu beschränken, dass sich die Prüfumfänge und Prüfarten im Wesentlichen ähneln.Da sich viele Prüfgeräte in ihrer Bedienung deutlich voneinander unterscheiden, ist außerdem zu beachten, ob die festgelegte Tätigkeit im eigenen Unternehmen auch mit dem gleichen Prüfgerät ...
Stand: 23.04.2024
Dialog: 43931
2 "Gefährdungen von Personen durch Absturz - Bereitstellung und Benutzung von Leitern" unter Nr. 2.1 ausgeführt: Leitern sind tragbare sowie fahrbare Leitern. Sie bestehen aus dem Leiterkörper und ggf. Anbauteilen und können mit Zubehör ausgestattet sein.Fest installierte Steigleitern sind demzufolge auch keine Leitern im Sinne der TRBS 2121 Teil 2.Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) fordert ...
Stand: 09.05.2022
Dialog: 16304