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Person nach § 2 Abs. 6 BetrSichV vorgeschrieben. Eine befähigte Person ist eine Person, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Kenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln verfügt. Nach § 3 Abs. 6 BetrSichV hat der Arbeitgeber zu ermitteln und festzulegen, welche Voraussetzungen die zur Prüfung befähigten Personen erfüllen ...
Stand: 17.12.2018
Dialog: 42540
von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb. Die Beauftragung der Beschäftigten und die Beauftragung der zur Prüfung befähigten Personen stehen in unterschiedlichen Paragraphen der Betriebssicherheitsverordnung. Nach § 7 ArbSchG hat der Arbeitgeber bei der Übertragung von Aufgaben auf Beschäftigte je nach Art der Tätigkeiten zu berücksichtigen, ob die Beschäftigten befähigt ...
Stand: 15.03.2022
Dialog: 43647
hat der Arbeitgeber Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, wiederkehrend von einer befähigten Person prüfen zu lassen. Hauptuntersuchungen nach den verkehrsrechtlichen Vorschriften können ausreichend sein. Voraussetzung ist jedoch, dass die Kraftfahrzeuge bis zur nächsten Prüfung sicher verwendet werden können. Ggf. sind die Fristen zu verkürzen. Die Umgebungs ...
Stand: 28.06.2015
Dialog: 24174
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) enthält im Anhang 1 unter Nr. 2 "Besondere Vorschriften für die Verwendung von Arbeitsmitteln zum Heben von Lasten". Arbeitsmittel werden gemäß § 2 Abs.1 der BetrSichV definiert als "Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet werden, sowie überwachungsbedürftige Anlagen". Somit ist ein Unterstellbock ein Arbeitsmittel im Si ...
Stand: 18.02.2021
Dialog: 24098
Überdruck auftritt (Dampfkessel, Druckbehälter, Acetylen ...),• Aufzugsanlagen,• Explosionsgeschützte Anlagen,• Anlagen mit hochentzündlichen, leichtentzündlichen und entzündlichen Stoffen.Ein Betreiber muss nicht zwingend auch Arbeitgeber sein.Die Erstellung eines Explosionsschutzdokumentes ist eine Forderung der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV (§ 9) in Verbindung mit der Gefahrstoffverordnung ...
Stand: 04.05.2019
Dialog: 2179
beauftragten Personen vorbehalten bleibt …. „Es gilt § 12 Abs. 1 BetrSichV:„Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten vor Aufnahme der Verwendung von Arbeitsmitteln tätigkeitsbezogen anhand der Informationen nach Satz 1 zu unterweisen. Danach hat er in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch einmal jährlich weitere Unterweisungen durchzuführen. Das Datum einer jeden Unterweisung und die Namen der Unterwiesenen ...
Stand: 07.01.2021
Dialog: 42927
in explosionsgefährdeten Bereich“ zuzuordnen wären. Diese Anlage im explosionsgefährdeten Bereich wäre dann prüfpflichtig (vor Inbetriebnahme und wiederkehrend) nach Anhang 2 Abschnitt 3 der Betriebssicherheitsverordnung. Die Prüfungen dürften von einer befähigten Person durchgeführt werden, so dass dann die Ergebnisse der Prüfungen aufzuzeichnen sind. Der Inhalt der Aufzeichnungen ist durch § 17 ...
Stand: 09.06.2015
Dialog: 24021
von der Kategorie des Druckgerätes ab. Ist nach der Einstufung des Gerätes eine Prüfung durch eine ZÜS (früher TÜV) vor Inbetriebnahme erforderlich, dann ist dies auch nach einer Ortsveränderung der Fall. Bestimmte Druckgeräte bedürfen aber vor Inbetriebnahme nur einer Prüfung am Aufstellungsort durch eine befähigte Person, dann greift auch das bei einem Ortswechsel. Der Betreiber muss ...
Stand: 11.05.2017
Dialog: 5663
Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat der Arbeitgeber eigenverantwortlich - Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen zu ermitteln und - die notwendigen Voraussetzungen zu ermitteln und festzulegen, welche die Personen erfüllen müssen, die von Ihm mit der Prüfung von Arbeitsmitteln beauftragt werden. Die Anforderung an die Sachkunde zur Prüfung von Arbeitsmitteln ...
Stand: 20.04.2017
Dialog: 4694
werden (entfällt im Falle der Verwendung der Heizungsanlage durch eigene Beschäftigte).In Abhängigkeit von der Art, der Ausführung und den Betriebsparametern der Anlage kann es u. a. auch erforderlich sein, dass die Heizungsanlage vor ihrer Inbetriebnahme sowie wiederkehrend durch befähigte Personen oder zugelassene Überwachungsstellen geprüft werden muss.Hinweise:Die Heizungsanlage selbst (z. B ...
Stand: 08.10.2022
Dialog: 27617
) oder sich Beschäftigte oder andere Personen im Gefahrenbereich von überwachungsbedürftigen Anlagen (z. B. Ex-Anlagen) befinden können, ist die BetrSichV ebenfalls anzuwenden."Somit unterliegen die von Ihnen genannten Energieanlagen nicht der BetrSichV, sondern der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Siehe hierzu auch die Nummer 1.4 Energieverteilungsanlagen des Anhangs der ArbStättV. Dort ist Folgendes nachzulesen ...
Stand: 04.04.2025
Dialog: 42256
durch Gabelstaplerfahrer) oder sich Beschäftigte oder andere Personen im Gefahrenbereich von überwachungsbedürftigen Anlagen (z. B. Ex-Anlagen) befinden können, ist die BetrSichV ebenfalls anzuwenden." ...
Stand: 31.01.2019
Dialog: 29194
). Wenn die Einrichtungen bei der Arbeit verwendet werden (z. B. kraftbetriebene Tore durch Gabelstaplerfahrer) oder sich Beschäftigte oder andere Personen im Gefahrenbereich von überwachungsbedürftigen Anlagen (z. B. Ex-Anlagen) befinden können, ist die BetrSichV ebenfalls anzuwenden." ...
Stand: 04.02.2021
Dialog: 18283
bei der Arbeit verwendet werden (z. B. kraftbetriebene Tore durch Gabelstaplerfahrer) oder sich Beschäftigte oder andere Personen im Gefahrenbereich von überwachungsbedürftigen Anlagen (z. B. Ex-Anlagen) befinden können, ist die BetrSichV ebenfalls anzuwenden." ...
Stand: 12.06.2023
Dialog: 42711
für den Eigengebrauch nur umgesetzt werden, wenn die Richtlinien diesbzgl. selbst hergestellte Arbeitsmittel ausdrücklich erfassen. Dies ist beispielsweise bei der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) der Fall (Art.2 "Begriffsbestimmungen", Ziffer i): Danach ist Hersteller "jede natürliche oder juristische Person, die eine von dieser Richtlinie erfasste Maschine oder eine unvollständige Maschine konstruiert ...
Stand: 17.02.2024
Dialog: 24733
der Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV- wird der Stand der Technik als Entwicklungsstand fortschrittlicher Verfahren, Einrichtungen oder Betriebsweisen, der die praktische Eignung einer Maßnahme oder Vorgehensweise zum Schutz der Gesundheit und zur Sicherheit der Beschäftigten oder anderer Personen gesichert erscheinen lässt, definiert. Hierbei sind vergleichbare Verfahren, Einrichtungen oder Betriebsweisen, die mit Erfolg ...
Stand: 26.12.2015
Dialog: 25623