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Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht ist hier die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) relevant. Gemäß § 5 BetrSichV "Anforderungen an die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel" darf der Arbeitgeber "nur solche Arbeitsmittel zur Verfügung stellen und verwenden lassen, die unter Berücksichtigung der vorgesehenen Einsatzbedingungen bei der Verwendung sicher sind. Die Arbeitsmittel müssenfür ...
Stand: 28.01.2020
Dialog: 43022
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gilt für die Verwendung von Arbeitsmitteln (§ 1 BetrSichV). Im § 2 BetrSichV wird definiert, dass Verwendung jegliche Tätigkeiten mit den Arbeitsmitteln umfasst. Arbeitsmittel wiederum sind Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet werden.Wenn Beschäftigte in einem Fitnessstudio den Kunden an den Geräten aktiv Übungen ...
Stand: 31.05.2022
Dialog: 24023
sind, die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Aufgabenerfüllung zu beachten.Die BetrSichV ergänzt in § 12 Abs. 3 diese Anforderung:Ist die Verwendung von Arbeitsmitteln mit besonderen Gefährdungen verbunden, hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass diese nur von hierzu beauftragten Beschäftigten verwendet werden. Das Anschlagen von Lasten mit Lastaufnahme – und Anschlagmittel ist mit besonderen ...
Stand: 15.03.2022
Dialog: 43647
in den entsprechenden Verordnungen präzisiert. So findet sich die Reihenfolge/Hierarchie der Schutzmaßnahmen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln im § 4 Abs.2 der Betriebssicherheitsverordnung:"Ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung, dass Gefährdungen durch technische Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik nicht oder nur unzureichend vermieden werden können, hat der Arbeitgeber geeignete organisatorische ...
Stand: 07.08.2019
Dialog: 26137
Einsatzbedingungen bei der Verwendung sicher sind. Die Arbeitsmittel müssen 1. für die Art der auszuführenden Arbeiten geeignet sein, 2. den gegebenen Einsatzbedingungen und den vorhersehbaren Beanspruchungen angepasst sein und 3. über die erforderlichen sicherheitsrelevanten Ausrüstungen verfügen, sodass eine Gefährdung durch ihre Verwendung so gering wie möglich gehalten wird. Kann durch Maßnahmen ...
Stand: 12.06.2017
Dialog: 6466
Der Arbeitgeber hat im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung u. a. den Zustand des Arbeitsmittels zu bewerten. Die auf der Basis der Gefährdungsbeurteilung zu ergreifenden Schutzmaßnahmen müssen wie bisher dem Stand der Technik entsprechen (§ 4 (1) Nr. 2 n. F. Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV). Dabei ist sauberes Differenzieren gefragt. Verbindlich ist nur das Ergebnis: Die Verwendung ...
Stand: 06.09.2018
Dialog: 1190
Werden Kraftfahrzeuge den Beschäftigten zur Verwendung zur Verfügung gestellt, sind sie Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV.Zu Frage 1)Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 Abs. 6 Betriebssicherheitsverordnung sind Art und Umfang erforderlicher Prüfungen von Arbeitsmitteln sowie Fristen von wiederkehrenden Prüfungen zu ermitteln. Entsprechend § 14 Abs. 2 ...
Stand: 28.06.2015
Dialog: 24174
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) enthält im Anhang 1 unter Nr. 2 "Besondere Vorschriften für die Verwendung von Arbeitsmitteln zum Heben von Lasten". Arbeitsmittel werden gemäß § 2 Abs.1 der BetrSichV definiert als "Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet werden, sowie überwachungsbedürftige Anlagen". Somit ist ein Unterstellbock ein Arbeitsmittel ...
Stand: 18.02.2021
Dialog: 24098
dem traditionellen Verständnis in Deutschland entspricht."Daher ist für die Heizungsanlage eine Gefährdungsbeurteilung nach § 3 BetrSichV erforderlich. In diese Beurteilung sind alle Gefährdungen einzubeziehen, die bei der Verwendung von dem Arbeitsmittel ausgehen, und zwar vom Arbeitsmittel selbst, von der Arbeitsumgebung und den Arbeitsgegenständen, an denen Tätigkeiten mit dem Arbeitsmittel durchgeführt ...
Stand: 08.10.2022
Dialog: 27617
von Beschäftigten geführt werden, die hierfür geeignet sind und eine angemessene Unterweisung erhalten haben." (Nr 1.9 des Anhangs 1 BetrSichV).Im Besonderen sind die zusätzlichen Vorschriften des Anhangs 1 "Besondere Vorschriften für die Verwendung von mobilen, selbstfahrenden oder nicht selbstfahrenden, Arbeitsmitteln" der BetrSichV einzuhalten.Weiterhin sind die TRBS 2111 „Mechanische Gefährdungen – Allgemeine ...
Stand: 25.12.2019
Dialog: 42988
in Verkehr gebracht und/oder in Betrieb genommen wird. Die der Maschine beiliegende Betriebsanleitung muss eine „Originalbetriebsanleitung“ oder eine „Übersetzung der Originalbetriebsanleitung“ sein; im letzteren Fall ist der Übersetzung die Originalbetriebsanleitung beizufügen. Abweichend von den vorstehenden Bestimmungen kann die Wartungsanleitung, die zur Verwendung durch vom Hersteller oder von seinem ...
Stand: 30.05.2017
Dialog: 17361
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gilt für die Verwendung von Arbeitsmitteln. Arbeitsmittel sind Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet werden, sowie überwachungsbedürftige Anlagen.In der LV 35 "Leitlinien zur Betriebssicherheitsverordnung", lässt sich zu der Frage "Gehören Gebäudebestandteile oder Einrichtungen in Gebäuden zu den Arbeitsmitteln ...
Stand: 04.04.2025
Dialog: 42256
beauftragten Personen vorbehalten bleibt …. „Es gilt § 12 Abs. 1 BetrSichV:„Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten vor Aufnahme der Verwendung von Arbeitsmitteln tätigkeitsbezogen anhand der Informationen nach Satz 1 zu unterweisen. Danach hat er in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch einmal jährlich weitere Unterweisungen durchzuführen. Das Datum einer jeden Unterweisung und die Namen der Unterwiesenen ...
Stand: 07.01.2021
Dialog: 42927
, wenn sie nicht ordnungsgemäß errichtet und betrieben werden.Die besonderen Gefährdungen im § 12 Abs. 3 BetrSichV hat der Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), § 3 BetrSichV und § 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) selbst festzulegen bzw. aus geltenden Arbeitsschutzvorschriften zu entnehmen, z.B. müssen Fahrer von Flurförderzeugen beauftragt werden. Die Verwendung ...
Stand: 17.12.2018
Dialog: 42540
Der Fragestellung ist zu entnehmen, dass auf die Schutzeinrichtungen verzichtet werden muss, um neu entwickelte Produkte während der Erprobungsphase beobachten zu können. Eine Instandhaltungsmaßnahme ist hier aber nicht anzunehmen. Denn eine Instandhaltung inklusive des Erprobungsbetriebes der Anlage dient zur Erhaltung des sicheren Zustandes oder deren Rückführung in diesen. In dem hier in Frage ...
Stand: 16.06.2016
Dialog: 26812