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Die Form der Beauftragung von Beschäftigten gemäß § 12 Abs. 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist weder in der Betriebssicherheitsverordnung noch in einer Technischen Regel zur BetrSichV festgelegt.Es findet sich auch kein Hinweis zur Form der Beauftragung in der Begründung zur neuen Betriebssicherheitsverordnung des BMAS. Dort lässt sich zu § 12 (3) folgendes nachlesen:"Absatz 3 ...
Stand: 07.01.2021
Dialog: 42927
Bei der elektrisch angetriebenen Kehrsaugmaschine handelt es sich um ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Beschäftigte, die Arbeitsmittel benutzen, müssen vom Arbeitgeber eine angemessene Unterweisung, insbesondere über die mit der Benutzung verbundenen Gefahren, erhalten."Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass selbstfahrende Arbeitsmittel nur von Beschäftig ...
Stand: 25.12.2019
Dialog: 42988
von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb. Die Beauftragung der Beschäftigten und die Beauftragung der zur Prüfung befähigten Personen stehen in unterschiedlichen Paragraphen der Betriebssicherheitsverordnung. Nach § 7 ArbSchG hat der Arbeitgeber bei der Übertragung von Aufgaben auf Beschäftigte je nach Art der Tätigkeiten zu berücksichtigen, ob die Beschäftigten befähigt ...
Stand: 15.03.2022
Dialog: 43647
Die Prüfung von Arbeitsmitteln (wie z. B. Hubwagen) richtet sich grundsätzlich nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Gemäß § 3 Abs. 6 BetrSichV hat der Arbeitgeber Art und Umfang erforderlicher Prüfungen von Arbeitsmitteln sowie die Fristen von wiederkehrenden Prüfungen nach § 14 BetrSichV zu ermitteln und festzulegen. Zur Aufzeichnung und Aufbewahrung steht im § 14 Abs. 7 ...
Stand: 21.04.2017
Dialog: 2726
, wenn sie nicht ordnungsgemäß errichtet und betrieben werden.Die besonderen Gefährdungen im § 12 Abs. 3 BetrSichV hat der Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), § 3 BetrSichV und § 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) selbst festzulegen bzw. aus geltenden Arbeitsschutzvorschriften zu entnehmen, z.B. müssen Fahrer von Flurförderzeugen beauftragt werden. Die Verwendung ...
Stand: 17.12.2018
Dialog: 42540
die Art der auszuführenden Arbeiten geeignet sein,den gegebenen Einsatzbedingungen und den vorhersehbaren Beanspruchungen angepasst sein undüber die erforderlichen sicherheitsrelevanten Ausrüstungen verfügen,sodass eine Gefährdung durch ihre Verwendung so gering wie möglich gehalten wird."Im Rahmen der durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung (§ 5 ArbSchG, § 3 BetrSichV) hat der Arbeitgeber zu prüfen, ob ...
Stand: 28.01.2020
Dialog: 43022
auf einer bestimmten Höhe halten, nicht als Maschinen zum Heben von Lasten gelten.Da die Unterstellböcke als Arbeitsmittel i.S.d. Betriebssicherheitsverordnung gelten, muss der Arbeitgeber Art, Umfang und Fristen der Prüfungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich festlegen (§ 14 BetrSichV). ...
Stand: 18.02.2021
Dialog: 24098
Einsatzbedingungen bei der Verwendung sicher sind. Die Arbeitsmittel müssen 1. für die Art der auszuführenden Arbeiten geeignet sein, 2. den gegebenen Einsatzbedingungen und den vorhersehbaren Beanspruchungen angepasst sein und 3. über die erforderlichen sicherheitsrelevanten Ausrüstungen verfügen, sodass eine Gefährdung durch ihre Verwendung so gering wie möglich gehalten wird. Kann durch Maßnahmen ...
Stand: 12.06.2017
Dialog: 6466
:"Anlagen, die der Versorgung der Arbeitsstätte mit Energie dienen, müssen so ausgewählt, installiert und betrieben werden, dass die Beschäftigten vor dem direkten oder indirekten Berühren spannungsführender Teile geschützt sind und dass von den Anlagen keine Brand- oder Explosionsgefahren ausgehen. Bei der Konzeption und der Ausführung sowie der Wahl des Materials und der Schutzvorrichtungen sind Art ...
Stand: 04.04.2025
Dialog: 42256
für den Eigengebrauch nur umgesetzt werden, wenn die Richtlinien diesbzgl. selbst hergestellte Arbeitsmittel ausdrücklich erfassen. Dies ist beispielsweise bei der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) der Fall (Art.2 "Begriffsbestimmungen", Ziffer i): Danach ist Hersteller "jede natürliche oder juristische Person, die eine von dieser Richtlinie erfasste Maschine oder eine unvollständige Maschine konstruiert ...
Stand: 17.02.2024
Dialog: 24733
dem Gefahrguttransportrecht (ADR / GGVSE) bzw. der VO über ortsbewegliche Druckgeräte vom 17.12.2004. Alles, was daran angeschlossen wird, Druckminderer und Sicherheitseinrichtungen gegen Druck, sind je nach Druckstufe und Zweck Druckgeräte i. S. der Druckgeräte-Richtlinie 97/23/EG (DGRL) (ausgenommen Druckgeräte nach Art. 3 Abs. 3 DGRL) . Sie sind überwachungsbedürftige Anlagen nach BetrSichV und gleichzeitig ...
Stand: 20.04.2017
Dialog: 3590
Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat der Arbeitgeber eigenverantwortlich - Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen zu ermitteln und - die notwendigen Voraussetzungen zu ermitteln und festzulegen, welche die Personen erfüllen müssen, die von Ihm mit der Prüfung von Arbeitsmitteln beauftragt werden. Die Anforderung an die Sachkunde zur Prüfung von Arbeitsmitteln ...
Stand: 20.04.2017
Dialog: 4694
Werden Kraftfahrzeuge den Beschäftigten zur Verwendung zur Verfügung gestellt, sind sie Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV.Zu Frage 1)Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 Abs. 6 Betriebssicherheitsverordnung sind Art und Umfang erforderlicher Prüfungen von Arbeitsmitteln sowie Fristen von wiederkehrenden Prüfungen zu ermitteln. Entsprechend § 14 Abs. 2 ...
Stand: 28.06.2015
Dialog: 24174
werden (entfällt im Falle der Verwendung der Heizungsanlage durch eigene Beschäftigte).In Abhängigkeit von der Art, der Ausführung und den Betriebsparametern der Anlage kann es u. a. auch erforderlich sein, dass die Heizungsanlage vor ihrer Inbetriebnahme sowie wiederkehrend durch befähigte Personen oder zugelassene Überwachungsstellen geprüft werden muss.Hinweise:Die Heizungsanlage selbst (z. B ...
Stand: 08.10.2022
Dialog: 27617
von Verfahren, den Einsatz emissionsfreier oder emissionsarmer Verwendungsformen sowie Verwendung geeigneter Arbeitsmittel und Materialien nach dem Stand der Technik, 2. Anwendung kollektiver Schutzmaßnahmen technischer Art an der Gefahrenquelle, wie angemessene Be- und Entlüftung, und Anwendung geeigneter organisatorischer Maßnahmen, 3. sofern eine Gefährdung nicht durch Maßnahmen nach den Nummern 1 und 2 ...
Stand: 07.08.2019
Dialog: 26137