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Gibt es formelle Verfahren bzw. Anforderungen bei einer Stilllegung von Aufzügen?

sein und die Tür zum Triebwerksraum muss verschlossen sein,- die elektrischen Zuleitungen zu der Aufzugsanlage sind allpolig zu trennen,- an den Zugängen sind entsprechende Schilder anzubringen.Bei Aufzugsanlagen mit hydraulischem Antrieb sind zusätzlich bzw. abweichend folgende Maßnahmen erforderlich:- der Fahrkorb ist in die unterste Haltestelle zu fahren,- die hydraulische Anlage ist drucklos ...

Stand: 12.01.2024

Dialog: 24519

Kann der Nachweis der elektrischen Sicherheit einer Aufzugsanlage durch einen Betriebselektriker erfolgen? Ist dies Teil der wiederkehrenden Hauptprüfungen?

Anforderungen an die Prüfung von Aufzugsanlagen werden in der Betriebsicherheitsverordnung/BetrSichV und der Technischen Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 1201 Teil 4 - Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen - Prüfung von Aufzugsanlagen  formuliert. Die elektrischen Prüfungen sind Bestandteil der wiederkehrenden Prüfung (Hauptprüfung). In Kapitel 3.3 der TRBS 1201 Teil 4 - Wiederkehrende ...

Stand: 12.01.2017

Dialog: 18237

Müssen bei einem Umbau einer Aufzugsanlage (Steuerung, Antrieb) neben den Forderungen der TRBS 1121 auch die restlichen Anforderungen der Aufzugsrichtlinie eingehalten werden ?

Bei dem Umbau der elektrischen Steuerung einer bestehenden Aufzugsanlage handelt es sich um eine Änderung im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV. Für diesen Fall definiert die TRBS 1121 "Änderungen und wesentliche Veränderung von Aufzugsanlagen" (siehe www.baua.de)  den Stand der Technik und ist anzuwenden. Die Regelungen der Aufzugsrichtlinie (95/16/EG) sind bei Änderungen ...

Stand: 27.01.2017

Dialog: 8797

Muss in einem Aufzug (aus den 1990er-Jahren) ein Rauchabzugssystem nachgerüstet werden, oder greift hier der Bestandschutz?

Für Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), dazu gehören auch überwachungsbedürftige Anlagen wie Aufzüge, besteht kein Bestandsschutz.Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass die Verwendung der Arbeitsmittel über die gesamte Verwendungsdauer nach dem Stand der Technik sicher ist. Es ist jedoch zu unterscheiden zwischen dem Stand der Technik in Bezug ...

Stand: 22.04.2021

Dialog: 43269

Darf ein Lastenaufzug ohne Fahrkorbabschluss eine innen angebrachte Bedieneinheit haben?

Nach § 4 Abs. 1 der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV - dürfen Arbeitsmittel, der Aufzug ist auch ein Arbeitsmittel, erst dann verwendet werden, wenn der Arbeitgeber1.eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt hat,2.die dabei ermittelten Schutzmaßnahmen nach dem Stand der Technik getroffen hat und3.festgestellt hat, dass die Verwendung der Arbeitsmittel nach dem Stand der Technik sicher ...

Stand: 14.01.2025

Dialog: 27770

Ist es zulässig, einen Lastenaufzug zu verwenden, bei dem die Steuerung und der Gewichtspositionssensor einen Defekt haben?

Nein, dies ist nicht zulässig.In der Regel ist ein Aufzug eine überwachungsbedürftige Anlage, für die weitergehende Anforderungen gelten. So sind z. B. die Prüfungen durch eine zugelassene Überwachungsstelle durchzuführen. Unabhängig davon ist der Aufzug ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).Nach § 5 der BetrSichV darf der Arbeitgeber nur Arbeitsmittel ...

Stand: 22.02.2024

Dialog: 43889

Gelten für eine Aufzugsanlage in einem Privathaus die Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung? Ist eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen?

, die ein Arbeitsmittel ist. Beispiel:Ein Wohnungseigentümer beschäftigt eine Reinigungskraft in seiner Wohnung und ist somit Arbeitgeber. Zum Erreichen des Arbeitsplatzes (Wohnung) nutzt die Reinigungskraft den Aufzug. In diesem Falle ist der Aufzug Verkehrsmittel wie beispielsweise Bus und Bahn und eine Gefährdungsbeurteilung ist nicht erforderlich. Beauftragt der Wohnungseigentümer (Arbeitgeber ...

Stand: 08.09.2020

Dialog: 42825

Müssen die Seilscheiben eines Aufzugs innerhalb des Aufzugmaschinenraums separat/zusätzlich eingehaust werden?

Arbeitsmittel zur Verfügung stellen und verwenden lassen, die unter Berücksichtigung der vorgesehenen Einsatzbedingungen bei der Verwendung sicher sind. Die Arbeitsmittel müssen …….. über die erforderlichen sicherheitsrelevanten Ausrüstungen verfügen, sodass eine Gefährdung durch ihre Verwendung so gering wie möglich gehalten wird. Nach §10 (3) BetrSichV hat der Arbeitgeber alle erforderlichen Maßnahmen ...

Stand: 27.01.2022

Dialog: 43627

Ist es erforderlich, dass bei der Nachrüstung eines Notrufsystems für einen Aufzug das Notrufsystem über eine Notruf-Filterung verfügt?

aber nicht dem Stand der Technik entsprechen. Der Stand der Technik bei der Verwendung von Arbeitsmitteln kann sich im Laufe der Verwendungsdauer zwar durch neue sicherheitstechnische Erkenntnisse verändern; daraus folgt aber nicht, dass z. B. das Fortschreiben einer Produktnorm zwangsläufig eine Nachrüstverpflichtung für den Arbeitgeber in Bezug auf die Beschaffenheit für bereits verwendete Arbeitsmittel ...

Stand: 26.02.2021

Dialog: 43457

Reicht es aus, dass ein Lastenaufzug mit Personenbeförderung mit einer Höchstgeschwindigkeit von unter 0,15 m/s durch eine befähigte Person wiederkehrend geprüft wird?

).Bei einer Geschwindigkeit von bis zu 0,15 m/s findet nach Art. 1 Abs. 2 die Richtlinie 2014/33 EU keine Anwendung auf Hebezeuge. Falls der Aufzug auch nicht nach Anhang IV, Z. 17 Maschinenrichtlinie in Verkehr gebracht wurde, wäre er keine überwachungsbedürftige Anlage, sondern ein Arbeitsmittel. In diesem Falle könnte auch eine befähigte Person die Prüfung durchführen.Die Art und Umfang der erforderlichen Prüfungen ...

Stand: 14.08.2024

Dialog: 43987

Kann ein bisher noch mit Bestandsschutz betriebener Lastenaufzug ohne Fahrkorbtür auch weiterhin betrieben werden, ohne bauliche Maßnahmen vorzunehmen?

es hier nicht. Bereits mit Inkrafttreten der (alten) Betriebssicherheitsverordnung am 03.10.2002 hatte der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die notwendigen Maßnahmen für die sichere Bereitstellung und Benutzung der Arbeitsmittel zu ermitteln. Nach § 5 Absatz 2 BetrSichV (03.02.2015) darf der Arbeitgeber Arbeitsmittel nicht zur Verfügung stellen und verwenden lassen, wenn sie Mängel aufweisen, welche ...

Stand: 24.05.2017

Dialog: 29353

Wer ist für die Gefährdungsbeurteilung einer Aufzugsanlage verantwortlich, die von mehreren Arbeitgebern genutzt wird?

und Kosten) miteinander abstimmen.  Die Gefährdungsbeurteilung muss jeder Arbeitgeber selbstständig anfertigen. Dabei wird der Aufzug als Arbeitsmittel mit den von ihm ausgehenden Gefährdungen bei der Nutzung durch die Beschäftigten betrachtet. Ergeben sich Gefährdungen aus der gemeinsamen Nutzung der Anlage mit den Beschäftigten der anderen Arbeitgeber, müssen die Arbeitgeber sich hinsichtlich ...

Stand: 12.01.2017

Dialog: 27540

Dürfen in einer Aufzugskabine Spender mit Desinfektionsmittel angebracht werden?

ein kleiner Raum), so ist zum Verursachen eines Brandes nur noch das Vorhandensein einer Zündquelle erforderlich. Auch ein elektrischer Schaltvorgang (im Aufzug) kann als Zündquelle ausreichen. Schon allein aus diesem Grund würden wir von dem Anbringen eines Desinfektionsmittelspenders im Aufzug absehen. Ebenfalls zu bedenken ist, dass die Spender im Aufzug eventuell undicht, von der Wand gerissen ...

Stand: 12.01.2017

Dialog: 27935

Müssen bei Altanlagen (hier Aufzüge), unabhängig vom Risiko, bei Normänderungen immer die Anforderungen des Standes der Technik nachgerüstet werden?

Die Aufzüge müssen nicht dem Stand der Technik entsprechen, jedoch nach dem Stand der Technik betrieben werden.D. h.: Nach § 10 Absatz 1 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) muss der Arbeitgeber Instandhaltungsmaßnahmen treffen, damit die Arbeitsmittel während der gesamten Verwendungsdauer den für sie geltenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen entsprechen und in einem sicheren ...

Stand: 26.06.2019

Dialog: 42761

Ist ein „Behindertenaufzug“ ab einer Hubhöhe von 3 m prüfpflichtig?

Der Begriff “Behindertenaufzug“ war im Anhang 1.8 der Verordnung über Aufzugsanlagen (AufzV-Aufzugsverordnung) definiert. Die AufzV wurde im Jahr 2003 durch die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV) abgelöst. Mit der Einführung der BetrSichV ist die Unterscheidung einer Aufzugsanlage als Personenaufzug, La ...

Stand: 10.08.2021

Dialog: 43531

Muss für einen Aufzug, der nur als Lastenaufzug verwendet wird und dies der Belegschaft bekannt ist, eine Gefährdungs- und Belastungsbeurteilung erstellt und vorgehalten werden?

In der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist festgelegt, dass der Arbeitgeber vor der Verwendung von Arbeitsmitteln die auftretenden Gefährdungen zu beurteilen (Gefährdungsbeurteilung) und daraus notwendige und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten hat. Eine Aufzugsanlage ist ein Arbeitsmittel im Sinne der BetrSichV (§ 2 Abs. 1 BetrSichV).Somit muss der Arbeitgeber ermitteln und festlegen ...

Stand: 17.05.2024

Dialog: 43951