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Für lediglich intern bzw. für eigene Verwendungszwecke hergestellte Stoffe oder für daraus hergestellte Zubereitungen sind in der REACH-Verordnung, im Gegensatz zu nichtisolierten, standortinternen oder transportierten isolierten Zwischenprodukten, keine Ausnahmeregelungen vorgesehen. Bei den ausschließlich intern gebrauchten oder verwendeten Stoffen/Zubereitungen handelt es sich NICHT um Zwischen ...
Stand: 16.06.2016
Dialog: 4691
Als „Zwischenprodukt“ wird ein Stoff bezeichnet, der für die chemische Weiterbearbeitung hergestellt und verbraucht oder hierbei verwendet wird, um in einen anderen Stoff umgewandelt zu werden (Artikel 3 Nr. 15). Die Vermutung des Fragestellers ist daher richtig. Jedoch sind dabei die Fälle a) – nichtisoliertes Zwischenprodukt, b) – standortinternes isoliertes Zwischenprodukt und c) – transportier ...
Stand: 15.06.2016
Dialog: 4689
. Naturstoffe sind nur dann von der Registrierungspflicht ausgenommen, wenn sie nicht gefährlich sind und nicht chemisch verändert wurden. Sind die ätherischen Öle nach den Einstufungskriterien gefährlich, so sind sie auch als Naturstoff registrierungspflichtig. Eine Entscheidung kann also nur für jeden Einzelfall getroffen werden und nicht generell für alle ätherischen Öle. ...
Stand: 08.07.2016
Dialog: 4850
Die Antwort zu Ihrer Frage finden Sie in der REACH-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006):"Artikel 56 Allgemeine Bestimmungen(1) Ein Hersteller, Importeur oder nachgeschalteter Anwender darf einen Stoff, der in Anhang XIV aufgenommen wurde, nicht zur Verwendung in Verkehr bringen und nicht selbst verwenden, es sei denn,(...) die Verwendung(en) dieses Stoffes als solchem oder in einem Gemisch ...
Stand: 14.09.2023
Dialog: 43807
/Importeur zu. Werden diese Stoffe für Zubereitungen/Formulierungen eingesetzt oder zu anderen Stoffen weiterverarbeitet, ist die entscheidende Frage, ob neue Stoffe durch chemische Umsetzung entstehen oder lediglich eine physikalische Mischung. Entsteht nur eine Mischung, hat der Hersteller nur darauf zu achten, dass er die Stoffe entsprechend den Angaben des Stoffherstellers verwendet ...
Stand: 14.07.2016
Dialog: 4785
Grundsätzlich ist zuerst die Frage zu stellen, wie Kohle aus Kokosnüssen im Hinblick auf REACH zu bewerten ist. Kohle ist als Naturstoff in Anhang V, 7. von der REACH Registrierung ausgenommen. Dies gilt aber nur für bergmännisch abgebaute Kohle. Synthetisch durch Verkokung aus Holz oder ähnlichen Materialien (wie z. B. Kokosnuss) hergestellte Kohle gilt im Sinne von REACH nicht als Naturstoff ...
Stand: 08.08.2017
Dialog: 29941
Die zweistellige Prüfsumme wird folgendermaßen ermittelt:Die Ziffern 2, 4, 6, 8 und 10 der werden mit 2 multipliziert und aufaddiert.Dazu werden die Ziffern 1, 3, 5, 7 und 9 addiert.Die hieraus resultierende Summe wird von 100 abgezogen.Das Ergebnis ist .Beispiel:01-2119457610-43-0000100-2*(1+9+5+6+0)-(2+1+4+7+1) = 100-2*21-15 = 43 ...
Stand: 18.09.2019
Dialog: 42843
Sie sollten Ihre Lieferanten (Hersteller/Importeure) direkt auf das Thema ansprechen, denn nur von diesen können Sie die gewünschte Zusage erhalten. Wenn es sich um großvolumige Rohstoffe handelt, können Sie weitgehend sicher sein, dass der Hersteller/Importeur seine Verpflichtungen unter REACH kennt und auch erfüllen wird. Für kleinere Stoffmengen kann im Einzelfall nicht vorhergesagt werden, ob ...
Stand: 14.07.2016
Dialog: 4851
die Frist für Stoffe der 1. Mengenschwelle. Bei Ihrer Frage zu den 1.000 Jahrestonnen läuft die Frist am 1. Dezember 2010 ab. Die REACH-Verordnung sieht vor, dass jede Substanz nur einmal registriert werden soll. Das Prinzip heißt "OSOR" = One Substance One Registration. Im Rahmen der Vorregistrierung melden die Registranten ihren jeweiligen Stoff mit CAS-Nr. und Produktions- bzw. Importmengenbereich ...
Stand: 23.06.2016
Dialog: 4864
In der Datenbank der EU-Agentur werden nur die registrierten Stoffe (EINECS-Nr. bzw. IUPAC-Bezeichnung für gefährliche Stoffe, Handelsnamen) veröffentlicht werden. Die Datenbank wird keine Produkte, d.h. Zubereitungen aufführen. Es wird auch nicht der Hersteller oder Vertreiber der registrierten Stoffe genannt. Nach der erfolgten Registrierung wird jedoch der Lieferant eines registrierten Stoffes ...
Stand: 05.07.2016
Dialog: 4863
Die Registrierung eines Stoffes kann nur durch eine innerhalb der EU ansässige natürliche oder juristische Person erfolgen. Im Falle der von Ihnen beschriebenen Herstellung von Stoffen im außereuropäischen Raum und dem Export aus der Schweiz in die EU ist also Ihr Abnehmer der Importeur im Sinne der REACH-Verordnung, somit registrierungspflichtig. Wollen Sie die Registrierung selbst durchführen ...
Stand: 08.07.2016
Dialog: 4909
werden soll. Aus der Vorregistrierung ergibt sich aber keine Verpflichtung zur Registrierung. Nicht erkennen können Sie, ob Ihr Vorlieferant registriert. Dies können Sie nur durch eine persönliche Kontaktaufnahme erfahren. Hierbei ist auch zu klären, ob ihre Anwendung über die vom Hersteller eingereichten Expositionsszenarien mit abgedeckt ist; wenn nicht, können Sie mit dem Hersteller dies einvernehmlich klären oder aber selber ...
Stand: 30.06.2016
Dialog: 4867
sind Sie als Hersteller/Importeur einer Zubereitung nur für die Registrierung der übrigen Einzelbestandteile verantwortlich. Wenn Sie Bestandteile Ihrer Zubereitungen zukaufen, ist der innereuropäische Hersteller dieser Bestandteile für die Registrierung verantwortlich. Wenn Sie von außerhalb Europas importieren, sind wiederum Sie als Importeur für die Registrierung zuständig. Sie müssen auf jeden Fall mit Ihren ...
Stand: 24.06.2016
Dialog: 4866
oder regelmäßig Analysen der Oberflächen von gereinigten Erzeugnissen notwendig oder angemessen sind, kann nur im Einzelfall und bei Kenntnis der beteiligten Stoffe beurteilt werden. Jedenfalls trägt der Ausleiher (Mutterkonzern) die Verantwortung für die Erzeugnisse, wenn er sie wieder ausleiht.Ein Anhalt sind die Vorschriften und Maßnahmen, wie sie bei Mehrwegverpackungen in Handel und Gewerbe ...
Stand: 05.04.2018
Dialog: 42202