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von arbeitsmedizinischer Vorsorge") konkretisiert die Anforderungen der ArbMedVV. Bei Einhaltung der AMR kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass die in der AMR konkretisierten Anforderungen der ArbMedVV erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, so muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten gewährleisten.Gemäß Ziffer 3 ("Form des Angebotes ...
Stand: 23.02.2021
Dialog: 21138
und Zielsetzungen der AMR Nr. 5.1 ist als Anforderung für den Arbeitgeber nachzulesen:"(1) Ziel dieser AMR ist es zu erläutern und festzulegen, in welcher Form der Arbeitgeber den Beschäftigten Angebotsvorsorge gemäß § 5 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit dem Anhang zur ArbMedVV anzubieten hat.(2) Ziel dieser AMR ist ferner, Formen zu beschreiben, mit denen der Arbeitgeber nachweisen ...
Stand: 18.07.2024
Dialog: 43983
- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" entnommen werden.Nach § 24 Abs. 5 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" ist der Unternehmer/Arbeitgeber verpflichtet, dass den Versicherten durch Aushänge der Unfallversicherungsträger oder in anderer geeigneter schriftlicher Form Hinweise über die Erste Hilfe und Angaben über Notruf, Erste-Hilfe- und Rettungs-Einrichtungen, über das Erste-Hilfe-Personal sowie über herbeizuziehende ...
Stand: 17.04.2018
Dialog: 14073
Arbeitsmedizinische Regeln (AMR) geben den Stand der Arbeitsmedizin und sonstige gesicherte arbeitsmedizinische Erkenntnisse wieder. Sie werden vom Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed) ermittelt oder angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl.) bekannt gegeben. Die AMR konkretisieren die Anforderungen der Verordnung zur arbeitsmedizini ...
Stand: 28.12.2015
Dialog: 21520
zu sorgen, dass den Versicherten durch Aushänge der Unfallversicherungsträger oder in anderer geeigneter schriftlicher Form Hinweise über die Erste Hilfe und Angaben über Notruf, Erste-Hilfe- und Rettungs-Einrichtungen, über das Erste-Hilfe-Personal sowie über herbeizuziehende Ärzte und anzufahrende Krankenhäuser gemacht werden. Die Hinweise und die Angaben sind aktuell zu halten."In der DGUV Regel 100 ...
Stand: 23.04.2018
Dialog: 42269
5.1 -Anforderungen an das Angebot von arbeitsmedizinischer Vorsorge- regelt die Angebotsvorsorge "3. Form des Angebots(1) Das Angebot muss jedem oder jeder Beschäftigten, der oder die einer Gefährdung durch die im Anhang zur ArbMedVV genannten Tätigkeiten ausgesetzt ist, persönlich in schriftlicher Form oder in Textform (zum Beispiel per E-Mail) gemacht werden.(2) Das Angebot muss folgende ...
Stand: 05.09.2023
Dialog: 43813
der Erste-Hilfe-Maßnahmen, • Name des Erste-Hilfe-Leistenden.Die Form der Erfassung der zu dokumentierenden Daten ist nicht festgelegt. Für die Dokumentation der Erste-Hilfe-Leistung kann insbesondere das Verbandbuch (DGUV Information204-020) oder der Meldeblock (DGUV Information204-021) verwendet werden. Bei der Dokumentation der Erste-Hilfe-Leistung handelt es sich um Daten, die gegen den Zugriff ...
Stand: 05.06.2024
Dialog: 14719
,• Name des Erste-Hilfe-Leistenden.Die Form der Erfassung der zu dokumentierenden Daten ist nicht festgelegt.Für die Dokumentation der Erste-Hilfe-Leistung kann insbesondere das Verbandbuch (DGUV Information 204-020) oder der Meldeblock (DGUV Information 204-021) verwendet werden.Bei der Dokumentation der Erste-Hilfe-Leistung handelt es sich um Daten, die gegen den Zugriff Unbefugter zu sichern ...
Stand: 01.02.2024
Dialog: 5032
, wenn der oder die Beschäftigte ein früheres Angebot ausgeschlagen hat (§ 5 Absatz 1 Satz 3 ArbMedVV).(6) Die Form des Angebots wird in der AMR 5.1, die Vorsorgebescheinigung in der AMR 6.3, die Mitteilung des Arztes an den Arbeitgeber nach § 6 Absatz 4 ArbMedVV in der AMR 6.4 konkretisiert."Punkt 3"(9) Hat der oder die Beschäftigte die Angebotsvorsorge ausgeschlagen, gilt für die nächste Vorsorge die Maximalfrist, sofern ...
Stand: 16.03.2023
Dialog: 43113
sind insbesondere nach längeren Latenzzeiten zu erwarten. Das Ausschlagen eines Angebots entbindet den Arbeitgeber nicht von der Verpflichtung, weiter regelmäßig Angebotsvorsorge in Form nachgehender Vorsorge anzubieten. Die AMR 5.1 zeigt einen Weg der Angebotsunterbreitung auf. Sofern die Beschäftigten eingewilligt haben, überträgt der Arbeitgeber am Ende des Beschäftigungsverhältnisses die Verpflichtung ...
Stand: 11.05.2016
Dialog: 26583
der Verletzung/Erkrankung, • Namen der Zeugen, • Datum und Uhrzeit der Erste-Hilfe-Leistung, • Art und Weise der Erste-Hilfe-Maßnahmen, • Name des Erste-Hilfe-Leistenden. Die Form der Erfassung der zu dokumentierenden Daten ist nicht festgelegt. Für die Dokumentation der Erste-Hilfe-Leistung kann insbesondere das Verbandbuch (DGUV Information 204-020) oder der Meldeblock (DGUV Information 204-021) verwendet ...
Stand: 20.11.2018
Dialog: 14094
stillschweigend teil und erklären nicht, dass sie hiermit nicht einverstanden ist, so kann die Ärztin/der Arzt davon ausgehen, dass diese einverstanden sind. Eine schriftliche Form ist hierfür nicht notwendig. Ziehen die Beschäftigten aber z. B. den Arm bei der Blutentnahme weg und verweigern diese, so gilt dies auch als Nichteinverständnis.Hinweis:Ein Teil Ihrer Anfrage betrifft auch arbeitsrechtliche Aspekte ...
Stand: 14.07.2022
Dialog: 19977
werden. Darüber hinaus sollten die Vorsorge im Maßnahmenkatalog der Gefährdungsbeurteilung je nach Tätigkeit in allgemeiner Form als Maßnahme aufgeführt werden (Art der durchzuführenden Vorsorge entsprechend der Gefährdung). ...
Stand: 28.12.2015
Dialog: 18839
. Dazu sind nach § 9 Bundesdatenschutzgesetz geeignete Maßnahmen zu treffen, z. B. Aufbewahrung unter Verschluss beim Ersthelfer bzw. bei der Ersthelferin, beim Betriebssanitäter bzw. bei der Betriebssanitäterin oder beim Betriebsarzt bzw. bei der Betriebsärztin.Wird die Dokumentation in elektronischer Form, z. B. durch den Ersthelfer oder die Ersthelferin geführt, ist durch technische Maßnahmen ...
Stand: 12.09.2024
Dialog: 4038
, wenn der oder die Beschäftigte ein früheres Angebot ausgeschlagen hat (§ 5 Absatz 1 Satz 3 ArbMedVV).(6) Die Form des Angebots wird in der AMR 5.1, die Vorsorgebescheinigung in der AMR 6.3, die Mitteilung des Arztes an den Arbeitgeber nach § 6 Absatz 4 ArbMedVV in der AMR 6.4 konkretisiert."Die Informationen zur Festlegung der Frist finden sich unter Punkt 3. Insbesondere möchten wir folgende Absätze hervorheben:"(1 ...
Stand: 29.01.2021
Dialog: 43135
für einen Unfall im Betrieb eines Versicherten bei der Durchsetzung seiner Leistungsansprüche gegenüber dem Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention” (BGV/GUV-V A1 A1) lässt offen, in welcher Form die Erfassung der zu dokumentierenden Daten zu erfolgen hat. Es steht dem Unternehmer frei, ob er die Dokumentation in einem Verbandbuch, dem Verbandblock ...
Stand: 25.09.2014
Dialog: 22007
Sie nur Medikamente, die nachweislich ärztlich verordnet sind. Die der Kindertageseinrichtung vorzulegende ärztliche Verordnung sollte folgende Punkte enthalten:• genaue Bezeichnung des Medikaments• genaue Dosierung• Uhrzeit und Form der Verabreichung• erforderliche Lagerung des Medikaments• mögliche Nebenwirkungen• Maßnahmen, die im Notfall zu ergreifen sind• Name und Telefonnummer des behandelnden ...
Stand: 19.02.2025
Dialog: 12117
einer Wunschvorsorge ermöglicht bzw. angeboten werden. Beschäftigte können sich individuell von der Betriebsärztin/ dem Betriebsarzt beraten lassen, auch zu besonderen Gefährdungen (z. B. bei bevorstehenden Reisen in ein "Corona-Risikogebiet"), aufgrund einer Vorerkrankung oder einer individuellen Disposition. Bei vielen beruflichen Reisen in sogenannte "Corona-Risikogebiete" dürfte diese Form ...
Stand: 15.10.2020
Dialog: 43298