Ergebnisse 1 bis 20 von 30 Treffern
Ja, es ist eine Angebotsvorsorge anzubieten.DGUV Information 240-260 "Handlungsanleitung für arbeitsmedizinische Untersuchungen nach dem DGUV Grundsatz G 26 „Atemschutzgeräte“" steht unter dem Punkt 3.1 folgendes:"Gruppe 1: Gerätegewicht bis 3 kg und Atemwiderstand bis 5 mbarDie Atemwiderstände des Atemschutzgerätes beim Einatmen oder Ausatmen sind gering (bis 5 mbar bei einem Atemminutenvolumen ...
Stand: 24.07.2018
Dialog: 42362
Für arbeitsmedizinische Vorsorge gelten mit Inkrafttreten der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV vom 18.12.2008 ausschließlich die Regelungen dieser Verordnung. Zur Anpassung an die ArbMedVV werden die früheren berufsgenossenschaftlichen Grundsätze BGI 504-ff - sofern noch nicht erfolgt - als Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge formuliert. Diese DGUV Inform ...
Stand: 19.06.2019
Dialog: 12458
In der ASR A4.3 "Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe" ist unter dem Punkt 5.2 Rettungstransportmittel folgendes nachzulesen:"(1) Der Arbeitgeber hat zu prüfen, ob er den Rettungstransport auf Grund der innerbetrieblichen Entfernungen und Verhältnisse und der damit verbundenen Eintreffzeiten dem öffentlichen Rettungsdienst überlässt oder ob eigene Rettungstransportkapazität ...
Stand: 13.12.2018
Dialog: 3843
Bei der Untersuchung der Augen und des Sehvermögens bei Tätigkeiten mit Bildschirmgeräten handelt es sich um eine arbeitsmedizinische Vorsorge, die der Arbeitgeber den betreffenden Beschäftigten anzubieten hat (Angebotsvorsorge). Die Konkretisierungen dazu ergeben sich aus Teil 4 Absatz 2 des Anhangs zur Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV.In der AMR Nr. 2.1 "Fristen für die Ve ...
Stand: 17.03.2025
Dialog: 13932
zur arbeitsmedizinischen Vorsorge). Nachuntersuchungen sollten in 5-jährigem Abstand, bei Personen über 40 Jahre in 3-jährigem Abstand durchgeführt werden. Die Untersuchung ist durch eine fachkundige Person durchzuführen, z.B. durch einen Betriebsarzt, einen Augenarzt oder durch arbeitsmedizinische Dienste. Die Kosten für die arbeitsmedizinische Vorsorge trägt der Arbeitgeber, die Abrechnung erfolgt ...
Stand: 18.03.2021
Dialog: 43071
von Angebotsvorsorge definiert (sogenannte Abschneidekriterien). Ein solches genanntes Abschneidekriterium ist z. B. das Vorliegen einer geringen Gefährdung im Sinne von § 6 Absatz 13 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) in Verbindung mit der TRGS 400 ("Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen"). Bei der zu erstellenden Gefährdungsbeurteilung ist der Betriebsarzt/die Betriebsärztin ...
Stand: 28.09.2023
Dialog: 43824
in regelmäßigen Abständen veranlasst werden.(2) Der Arbeitgeber darf eine Tätigkeit nur ausüben lassen, wenn der oder die Beschäftigte an der Pflichtvorsorge teilgenommen hat.(3) (weggefallen)"Zu der Angebotsvorsorge wird in § 5 der ArbMedVV ausgeführt:"(1) Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten Angebotsvorsorge nach Maßgabe des Anhangs anzubieten. Angebotsvorsorge muss vor Aufnahme der Tätigkeit ...
Stand: 09.01.2023
Dialog: 43725
In § 5 Absatz 1 Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ist folgendes nachzulesen:"Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten Angebotsvorsorge nach Maßgabe des Anhangs anzubieten. Angebotsvorsorge muss vor Aufnahme der Tätigkeit und anschließend in regelmäßigen Abständen angeboten werden. Das Ausschlagen eines Angebots entbindet den Arbeitgeber nicht von der Verpflichtung ...
Stand: 16.03.2023
Dialog: 43113
Beschäftigten nach § 4 Absatz 1 in Verbindung mit Anhang Teil 1 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a ArbMedVV durch den Arbeitgeber vor Aufnahme der Tätigkeit und danach in regelmäßigen Abständen (vgl. AMR 2.1) zu veranlassen (Pflichtvorsorge). Für Beschäftigte, die Asbestabbruch-, Asbestsanierungs-, oder Asbestinstandhaltungsarbeiten ausführen (sollen), kann eine wiederholte Exposition nicht ausgeschlossen ...
Stand: 11.05.2016
Dialog: 26583
Die Infektionsgefährdung in einem Betrieb bei der Benutzung eines Handlaufes dürfte im Allgemeinen geringer sein als diesbezügliche Gefährdungen aus dem Alltag, die z. B. von Handgriffen an Einkaufswagen und Zapfpistolen an Tankstellen, von Geldautomatentastenfeldern oder etwa dem Händeschütteln ausgehen.Das Infektionsrisiko und die Ausbreitung von Krankheitserregern im Alltag und im Betrieb ...
Stand: 09.12.2013
Dialog: 19984
vor Aufnahme der Tätigkeit und danach in regelmäßigen Abständen (vgl. Arbeitsmedizinische Regel – AMR 2.1) zu veranlassen, wenn am Arbeitsplatz die oberen Auslösewerte erreicht oder überschritten werden. Die dämmende Wirkung eines persönlichen Gehörschutzes wird dabei nicht berücksichtigt.(3) Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist den betroffenen Beschäftigten nach § 5 Absatz 1 in Verbindung mit Anhang Teil 3 ...
Stand: 14.12.2022
Dialog: 43740
In § 5 Absatz 1 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ist folgendes nachzulesen:"Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten Angebotsvorsorge nach Maßgabe des Anhangs anzubieten. Angebotsvorsorge muss vor Aufnahme der Tätigkeit und anschließend in regelmäßigen Abständen angeboten werden. Das Ausschlagen eines Angebots entbindet den Arbeitgeber nicht von der Verpflichtung ...
Stand: 29.01.2021
Dialog: 43135
und anschließend in regelmäßigen Abständen veranlasst werden. (2) Der Arbeitgeber darf eine Tätigkeit nur ausüben lassen, wenn der oder die Beschäftigte an der Pflichtvorsorge teilgenommen hat. (3) (weggefallen)§ 5 Angebotsvorsorge (1) Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten Angebotsvorsorge nach Maßgabe des Anhangs anzubieten. Angebotsvorsorge muss vor Aufnahme der Tätigkeit und anschließend in regelmäßigen ...
Stand: 05.09.2023
Dialog: 43813
. Letzterer wird nach einem Gespräch mit der Betroffenen/dem Betroffenen und Untersuchung sicherlich zunächst Kontakt mit der behandelnden Neurologin/dem behandelnden Neurologen aufnehmen. Anschließend sollten die Beleuchtungsverhältnisse am Arbeitsplatz überprüft werden.Allgemein ist zu sagen, dass Glühlampenlicht geringere Helligkeitsschwankungen als Leuchtstoffröhrenlicht (einschl. so genannter ...
Stand: 10.01.2018
Dialog: 6133
, hat der Arbeitgeber vor Aufnahme dieser Tätigkeiten und in regelmäßigen Abständen für eine angemessene arbeitsmedizinische Vorsorge auf der Grundlage der Arbeitsmedizinvorsorgeverordnung (ArbMedVV) zu sorgen. Vorsorgeanlässe, die im Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung nach §§ 4, 5 und 8 Biostoffverordnung zu ermitteln und dokumentieren sind, sind dem Anhang Teil 2 der ArbMedVV zu entnehmen ...
Stand: 06.08.2019
Dialog: 42798
Eine der wichtigsten Informationsquellen für die Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ist das Sicherheitsdatenblatt. Dieses muss auch Aussagen zu gefährlichen Bestandteilen von Zubereitungen und Gemischen enthalten. Das Sicherheitsdatenblatt ist auf offensichtlich unvollständige, widersprüchliche oder fehlende Angaben zu überprüfen. Erforderlichenfalls muss beim Inverkehrbringe ...
Stand: 18.02.2016
Dialog: 25953
. Mit zunehmendem Alter werden zudem sogenannte Altersnahbrillen getragen. Diese ermöglichen scharfes Sehen auf eine Entfernung von 30 bis 40 cm. Der Abstand zum Bildschirm sollte aber mindestens 50 cm betragen, um bspw. Zwangshaltungen zu vermeiden. Eine spezielle Sehhilfe für den Arbeitsplatz ist deshalb notwendig," (Quelle: Ergo Online). Weitere Informationen über Bildschirmbrillen erhalten Sie im Onlineportal ...
Stand: 17.01.2019
Dialog: 12782
In § 5 Absatz 1 Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ist folgendes nachzulesen:"Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten Angebotsvorsorge nach Maßgabe des Anhangs anzubieten. Angebotsvorsorge muss vor Aufnahme der Tätigkeit und anschließend in regelmäßigen Abständen angeboten werden. Das Ausschlagen eines Angebots entbindet den Arbeitgeber nicht von der Verpflichtung ...
Stand: 10.09.2019
Dialog: 42835
Angebotsvorsorge ist arbeitsmedizinische Vorsorge, die der Arbeitgeber den Beschäftigten bei bestimmten gefährdenden Tätigkeiten nach Maßgabe des Anhangs zur Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV - vor Aufnahme der Tätigkeit und anschließend in regelmäßigen Abständen anzubieten hat (§ 5 Absatz 1 ArbMedVV).Die Arbeitsmedizinische Regel - AMR - 5.1 ("Anforderungen an das Angebot ...
Stand: 23.02.2021
Dialog: 21138
Der Arbeitgeber hat nach Maßgabe des Anhangs zur Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) Pflichtvorsorge für die Beschäftigten zu veranlassen. Diese Pflichtvorsorge muss vor Aufnahme der Tätigkeit und anschliessend in regelmäßigen Abständen veranlasst werden. Teil 2 des Anhangs zur ArbMedVV benennt die Anlässe für Pflichtvorsorge bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen ...
Stand: 19.06.2014
Dialog: 21374