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Grundlegende Anforderungen an die Raumabmessungen von Arbeitsräumen ergeben sich aus der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und Ihrem Anhang. Nach § 6 (1) ArbStättV hat der Arbeitgeber solche Arbeitsräume bereitzustellen, die eine ausreichende Grundfläche und Höhe sowie einen ausreichenden Luftraum aufweisen.Unter Punkt 1.2 (1) des Anhangs der ArbStättV ist nachzulesen, dass Arbeitsräume ...
Stand: 21.01.2025
Dialog: 28727
In der ASR A1.2 "Raumabmessungen und Bewegungsflächen" ist unter dem Punkt 3.6 nachzulesen, dass Funktionsflächen die Bodenflächen sind, die von beweglichen Teilen von Arbeitsmitteln, Einbauten und Einrichtungen überdeckt werden. Hierzu zählt auch die Fläche, die von einem am Schlitten befestigten, bewegbaren Bedienpanel überdeckt wird. ...
Stand: 03.08.2019
Dialog: 42794
Es gilt die Arbeitsstättenverordnung mit Anhang.In der Technischen Regel für Arbeitsstätten, ASR A1.2 Raumabmessungen und Bewegungsflächen stehen Maße u.a. für Räume und Bildschirmarbeitsplätze, sogar bildlich dargestellt.Ausführliche Informationen zu Bildschirmarbeitsplätzen finden sich in der DGUV Information 215-410 Bildschirm- und Büroarbeitsplätze, Leitfaden für die Gestaltung. ...
Stand: 14.05.2021
Dialog: 43519
Für die Bürocontainer auf Baustellen gelten die Regelungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit den konkretisierenden Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A1.2 "Raumabmessungen und Bewegungsflächen".In den Begriffsbestimmungen nach § 2 der ArbStättV ist u. a. Folgendes nachzulesen:"(1) Arbeitsstätten sind:Arbeitsräume oder andere Orte in Gebäuden ...
Stand: 04.07.2024
Dialog: 42332
leider nicht möglich. Vorgaben für Raumabmessungen und Bewegungsflächen können Sie der ASR A 1.2 entnehmen. Bei der Beschäftigung von jugendlichen Auszubildenden ist zudem das Jugendarbeitsschutzgesetz zu beachten. ...
Stand: 18.03.2016
Dialog: 1461
und die Anforderungen von Punkt 4.1 Abs. 5, 7 und 9 bis 12 erfüllt werden."In Bezug auf die Nutzung des Pausenraums für Besprechungen wird unter Punkt 4.2 Abs.1 ausgeführt:"Pausenräume können außerhalb der festgelegten Pausenzeiten für andere Zwecke, z. B. Besprechungen, Schulungen, genutzt werden, wenn diese die in der ASR A1.2 „Raumabmessungen und Bewegungsflächen" enthaltenen Raumabmessungen erfüllen. Die Räume ...
Stand: 01.12.2020
Dialog: 43261
mindestens 1,00 m² einschließlich Sitzgelegenheit und Tisch vorhanden sein. Flächen für weitere Einrichtungsgegenstände, Zugänge und Verkehrswege sind hinzuzurechnen (siehe ASR A1.2 „Raumabmessungen und Bewegungsflächen“). Die Grundfläche eines Pausenraumes muss mindestens 6,00 m² betragen. Die lichte Höhe von Pausenräumen muss den Anforderungen der ASR A1.2 „Raumabmessungen und Bewegungsflächen ...
Stand: 07.06.2018
Dialog: 28547
Nein, dies ist nicht zulässig.Grundlegende Anforderungen an die Raumabmessungen von Arbeitsräumen ergeben sich aus der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und ihrem Anhang. Nach Nummer 1.2 des Anhangs der ArbStättV hat der Arbeitgeber solche Arbeitsräume bereitzustellen, die eine ausreichende Grundfläche und Höhe sowie einen ausreichenden Luftraum aufweisen.Unter Punkt 1.2 (1) des Anhangs ...
Stand: 08.01.2025
Dialog: 42486
In Ihrem Fall sind die Besprechungsräume als Einbauten zu sehen. Somit ist die Fläche der Besprechungsräume von der vorhandenen Gesamtfläche abzuziehen. Die Besprechungsräume können nicht anteilig den Arbeitsplätzen zugerechnet werden. Gemäß Ziffer 4 Abs. 2 der Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A1.2 – Raumabmessungen und Bewegungsflächen – muss am Arbeitsplatz ausreichend ...
Stand: 10.09.2015
Dialog: 24728
Es gelten die Arbeitsstättenverordnung, der Anhang zur Arbeitsstättenverordnung und die Technischen Regeln für Arbeitsstätten.Die Vorschriften der früheren Bildschirmarbeitsverordnung sind seit dem 30. November 2016 in den Anhang der Arbeitsstättenverordnung, Nr. 6 Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen, integriert.Insbesondere auf die ASR A1.2 Raumabmessungen und Bewegungsflächen ...
Stand: 21.08.2018
Dialog: 42415
Gegenständen betrachtet werden. Demgegenüber ist es aber nicht möglich, unter einem Schwerlastregal einen regelrechten ständigen Arbeitsplatz einzurichten. Dies folgt aus der Ziffer 5.1.5 Abs. 1 der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.2 "Raumabmessungen und Bewegungsflächen". Dort wird festgelegt, dass Bewegungsflächen von Arbeitsplätzen sich nicht mit Stellflächen für Arbeitsmittel, Einbauten ...
Stand: 11.09.2014
Dialog: 21933
ist folgender Absatz relevant:"(1) Pausenräume können außerhalb der festgelegten Pausenzeiten für andere Zwecke, z. B. Besprechungen, Schulungen, genutzt werden, wenn diese die in der ASR A1.2 „Raumabmessungen und Bewegungsflächen“ enthaltenen Raumabmessungen erfüllen. Die Räume müssen vor der Nutzung als Pausenraum gelüftet und gereinigt sein."Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 08.08.2018
Dialog: 42394
) Die Arbeitsmittel dürfen nicht zu einer erhöhten, gesundheitlich unzuträglichen Wärmebelastung am Arbeitsplatz führen."Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A1.2 "Raumabmessungen und Bewegungsflächen".Weitere Informationen können der DGUV Information 215-410 "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze - Leitfaden ...
Stand: 14.08.2018
Dialog: 42406
Gemäß Ziffer 5.1.5 Abs. 2 der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.2 "Raumabmessungen und Bewegungsflächen" dürfen sich die Bewegungsfläche am Arbeitsplatz und die Funktionsfläche selbst genutzter Einbauten überlagern. Die zum Öffnen von Schranktüren nötige Funktionsfläche darf also in die geforderte Bewegungsfläche des selben Nutzers hineinragen. Die DGUV Information 215-441 (bisher: BGI ...
Stand: 07.09.2016
Dialog: 22491
ungehindert bewegen können. Konkretisiert werden die Anfoderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A1.2 "Raumabmessungen und Bewegungsflächen". In § 9 (1) Nr. 5 BetrSichV hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Arbeitsmittel unter Berücksichtigung der zu erwartenden Betriebsbedingungen so verwendet werden, dass Beschäftigte gegen vorhersehbare ...
Stand: 07.09.2016
Dialog: 13296
-- Raumabmessungen und Bewegungsflächen herangezogen werden.Da hier sowohl Belange des Schutzes der Beschäftigten als auch der Schülerinnen und Schüler betroffen sind, empfehlen wir, die Frage der Mindestraumhöhe mit den zuständigen Arbeitsschutz-, Schul- und Baubehörden sowie dem Unfallversicherungsträger/Unfallkasse, www.dguv.de zu klären.Auf die Seite www.sichere-schule.de möchten wir hinweisen. ...
Stand: 13.09.2024
Dialog: 8480
eines Pausenraums wird unter Punkt 4.1 Absatz 9 ausgeführt:"In Pausenräumen und Pausenbereichen muss für Beschäftigte, die den Raum oder Bereich gleichzeitig benutzen sollen, eine Grundfläche von jeweils mindestens 1,00 m² einschließlich Sitzgelegenheit und Tisch vorhanden sein. Flächen für weitere Einrichtungsgegenstände, Zugänge und Verkehrswege sind hinzuzurechnen (siehe ASR A1.2 „Raumabmessungen ...
Stand: 27.01.2025
Dialog: 27294
"Raumabmessungen und Bewegungsflächen" und die ASR A3.6 "Lüftung".In der ASR A1.2 finden sich die Anforderung an die lichte Höhe von Arbeitsräumen unter dem Punkt 6. Dort sind insbesondere die Absätze 4 und 5 mit den möglichen Abweichungen für Ihre Fragestellung relevant."4) Unabhängig von Absatz 3 kann in Arbeitsräumen bis zu 50 m2 Grundfläche, in denen überwiegend leichte oder sitzende Tätigkeit ausgeübt ...
Stand: 18.09.2020
Dialog: 24457
für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A1.2 "Raumabmessungen und Bewegungsflächen". Hier finden sich grundlegende Vorgaben zu den Grundflächen von Arbeitsräumen.Unter der Punkt 4 Absatz 4 ist jedoch folgende Einschränkung nachzulesen:"Für bestimmte Arbeitsplätze, z. B. Kassenarbeitsplätze, Schulungs- und Besprechungsarbeitsplätze, Arbeitsplätze in Operationsbereichen, können auf Grund ihrer ...
Stand: 04.10.2017
Dialog: 30433
Festlegungen bezüglich des nötigen Raum- und Platzbedarfes für einen Büroarbeitsplatz sind in der Arbeitsstättenverordnung/ArbStättV und speziell für Bildschirmarbeitsplätze in Kap. 6 des Anhangs zur ArbStättV der getroffen.Die Anforderungen an Platzbedarf/Bewegungsflächen werden in der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.2 - Raumabmessungen und Bewegungsflächen konkretisiert ...
Stand: 19.04.2023
Dialog: 7629