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Gemäß Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sind Fluchtwege und Notausgänge sowie Türen im Verlauf von Fluchtwegen oder Türen von Notausgängen in angemessener Form und dauerhaft zu kennzeichnen (Nummer 2.3 Anhang zur Arbeitsstättenverordnung).In der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" wird dazu unter Abschnitt 8.1 "Allgemeine Anforderungen an die Kennzeichnung und Erkennbarkeit" ausgeführt:"(1 ...
Stand: 10.07.2024
Dialog: 29738
Gemäß Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sind Fluchtwege und Notausgänge sowie Türen im Verlauf von Fluchtwegen oder Türen von Notausgängen in angemessener Form und dauerhaft gekennzeichnet sein (vgl. Nummer 2.3 Anhang zur Arbeitsstättenverordnung).Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A2.3 ...
Stand: 03.04.2024
Dialog: 2220
Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht muss sichergestellt sein, dass sich Türen im Verlauf von Fluchtwegen oder Türen von Notausgängen leicht und ohne besondere Hilfsmittel von innen öffnen lassen, solange sich Beschäftigte in der Arbeitsstätte befinden. Eine entsprechende Forderung wird unter Nummer 2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" des Anhangs zur Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gestellt ...
Stand: 16.01.2025
Dialog: 14125
gearbeitet wird, findet die TRGS 526 "Laboratorien" Anwendung. Unter dem Punkt 6.2.2 ist folgendes nachzulesen:"In Laboratorien müssen unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten, der verwendeten Stoffe und Arbeitsverfahren Rettungswege und Ausgänge in ausreichender Zahl vorhanden sein. Fluchtwege dürfen nur dann über einen benachbarten Raum führen, wenn dieser Raum auch im Gefahrfall während ...
Stand: 14.05.2024
Dialog: 11295
A1.3 - Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung und der ASR A 2.3 - Fluchtwege und Notausgänge.In der ASR A2.3 wird in Kapitel 8.1 Allgemeine Anforderungen an die Kennzeichnung und Erkennbarkeit Folgendes ausgeführt:"(...)(2) Die Kennzeichnung der Fluchtwege, Notausgänge, Notausstiege und Türen im Verlauf von Fluchtwegen sowie der Sammelstelle muss entsprechend der ASR A1.3 „Sicherheits ...
Stand: 01.08.2023
Dialog: 18728
der Arbeitsstätte für die Beschäftigten, insbesondere bei Ausfall der allgemeinen Beleuchtung, nicht gewährleistet ist.(2) Türen im Verlauf von Fluchtwegen oder Türen von Notausgängen müssena) sich von innen ohne besondere Hilfsmittel jederzeit leicht öffnen lassen, solange sich Beschäftigte in der Arbeitsstätte befinden,b) in angemessener Form und dauerhaft gekennzeichnet sein.Türen von Notausgängen ...
Stand: 16.10.2024
Dialog: 43864
Die als „Brandschutztüren“ bezeichneten Türen sind Türen mit einem definiertem Feuerwiderstand oder mit Rauchschutzfunktion. Sie sind sogenannte Feuerschutzabschlüsse.Da Katastrophen, wie Feuer, oft unvorhergesehen ausbrechen, stellen diese Mechanismen, die das Ausbreiten von Rauch und/oder Feuer verhindern, einen wichtigen Teil des vorbeugenden Brandschutzes dar. Wenn Feuerschutzabschlüsse ...
Stand: 22.12.2024
Dialog: 44061
Freie oder in einen gesicherten Bereich führen."Unter Abschnitt 8.1 "Allgemeine Anforderungen an die Kennzeichnung und Erkennbarkeit" ist u. a. nachzulesen:"(1) Fluchtwege, Notausgänge, Notausstiege und Türen im Verlauf von Fluchtwegen müssen, Sammelstellen sollen deutlich erkennbar und dauerhaft gekennzeichnet werden. (2) Die Kennzeichnung der Fluchtwege, Notausgänge, Notausstiege und Türen ...
Stand: 08.02.2024
Dialog: 43881
Nach der Nummer 2.3 Absatz 2 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gilt Folgendes:"Türen im Verlauf von Fluchtwegen oder Türen von Notausgängen müssena) sich von innen ohne besondere Hilfsmittel jederzeit leicht öffnen lassen, solange sich Beschäftigte in der Arbeitsstätte befinden,b) in angemessener Form und dauerhaft gekennzeichnet sein.Türen von Notausgängen ...
Stand: 04.06.2024
Dialog: 11725
Gemäß Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) müssen Fluchtwege und Notausgänge in angemessener Form und dauerhaft gekennzeichnet sein (Nummer 2.3 Anhang zur Arbeitsstättenverordnung).In der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" wird dazu unter Abschnitt 8.2 "Allgemeine Anforderung an die Kennzeichnung und Erkennbarkeit" ausgeführt:"1) Fluchtwege, Notausgänge, Notausstiege und Türen im Verlauf ...
Stand: 26.05.2025
Dialog: 14875
nicht überschreiten. Für kraftbetätigte Tore darf in begründeten Fällen der maximale Kraftaufwand um 50 Prozent überschritten werden. Da eine Kraft von 220 N und mehr nicht von jeder Person aufgebracht werden kann, sollte der Kraftaufwand soweit wie möglichst reduziert werden." Darüber hinaus gilt für Türen im Verlauf von Fluchtwegen gemäß Nrummer 7 Absatz 1 der ASR A2.3 Fluchtwege und Notausgänge "Anforderungen ...
Stand: 15.09.2023
Dialog: 43655
nicht unterschreiten. Die lichte Höhe von Durchgängen und Türen im Verlauf von Verkehrswegen soll 2,10 m betragen und darf 1,95 m nicht unterschreiten. Dieses gilt auch bei der Verwendung von Funktionselementen, z. B. Obentürschließern. Bei wesentlichen Erweiterungen oder wesentlichen Umbauten von Bereichen durch die Verkehrswege führen, ist zu prüfen, ob die lichte Mindesthöhe von 2,10 m umgesetzt ...
Stand: 24.10.2024
Dialog: 43533
Nein, dies ist nicht zulässig.Nach der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) müssen Fluchtwege und Notausgänge sowie Türen im Verlauf von Fluchtwegen oder Türen von Notausgängen in angemessener Form und dauerhaft gekennzeichnet sein (Nummer 2.3 des Anhangs der ArbStättV).Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere ...
Stand: 19.05.2025
Dialog: 44040
Ja, dies ist möglich.Grundlegende Anforderungen an die Einrichtung von Arbeitsstätten finden sich in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und ihrem Anhang. Unter der Nummer 2.3 ist Folgendes nachzulesen:"(2) Türen im Verlauf von Fluchtwegen oder Türen von Notausgängen müssena) sich von innen ohne besondere Hilfsmittel jederzeit leicht öffnen lassen, solange sich Beschäftigte ...
Stand: 19.03.2025
Dialog: 42782
(Nummer 1.8 Anhang ArbStättV).Fluchtwege und Notausgänge müssen sich in Anzahl, Anordnung und Abmessung ebenfalls nach der Nutzung, der Einrichtung und den Abmessungen der Arbeitsstätte sowie nach der höchstmöglichen Anzahl der dort anwesenden Personen richten (Nummer 2.3 Anhang ArbStättV). In der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" sind unter Abschnitt 5 Absatz 6 lichte Mindestbreiten für Türen ...
Stand: 10.06.2025
Dialog: 4853
bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können."Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge". Dort ist unter dem Punkt 7 u. a. ausgeführt:"7 Anforderungen an Türen und Tore im Verlauf von Fluchtwegen (1) Türen und Tore im Verlauf von Fluchtwegen ...
Stand: 09.03.2023
Dialog: 28704
) sind insbesondere die zur Flucht erforderlichen Verkehrswege, die nach dem Bauordnungsrecht notwendigen Flure und Treppenräume für notwendige Treppen sowie die Notausgänge.2. Nebenfluchtwege (bisher zweite Fluchtwege) sind zusätzliche Fluchtwege, die ebenfalls ins Freie oder in einen gesicherten Bereich führen."Die Anforderungen an Türen und Tore im Verlauf von Fluchtwegen finden sich in Abschnitt 7. Besonders ...
Stand: 21.01.2025
Dialog: 43747
) sind zusätzliche Fluchtwege, die ebenfalls ins Freie oder in einen gesicherten Bereich führen."Unter dem Punkt 4 Absatz 4 ist nachzulesen, dass Haupt- und Nebenfluchtwege über denselben Flur zu verschiedenen Ausgängen führen dürfen, sofern der Flur die Anforderungen an einen Hauptfluchtweg erfüllt.Fazit:Der Haupt- und Nebenfluchtweg können an derselben Tür beginnen, entscheidend ist, dass diese ...
Stand: 07.09.2023
Dialog: 30839
der ArbStättV unter Nummer 2.3 Absatz 2, dass sich Türen im Verlauf von Fluchtwegen oder Türen von Notausgängen jederzeit von innen ohne besondere Hilfsmittel leicht öffnen lassen müssen, solange sich Beschäftigte in der Arbeitsstätte befinden.Weiter konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge". Dort wird unter Abschnitt 7 Absatz 4 Folgendes ausgeführt ...
Stand: 16.07.2024
Dialog: 42190
In der ASR A1.7 "Türen und Tore" ist in Punkt 4 Planung von Türen und Toren in Absatz 6 Folgendes nachzulesen:"Die Durchgangsbreite und -höhe von Türen und Toren richtet sich nach den Mindestmaßen von Fluchtwegen (siehe ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge“). Türen und Tore in Zugängen, die nur der Bedienung, Überwachung und Instandhaltung dienen, sollen 0,60 m in der lichten Durchgangsbreite ...
Stand: 06.02.2025
Dialog: 44054