Ergebnisse 1 bis 15 von 15 Treffern
enthalten war und mit der Arbeitsstätten-verordnung 2004 entfallen ist, wieder auf.Die Forderung nach einer Sichtverbindung nach außen (z. B. Fenster) ist jedoch nie vollständig entfallen, da die Forderung im Bauordnungsrecht der Länder für Aufenthaltsräume ohnehin existiert. Aufenthaltsräume sind gemäß Musterbauordnung „Räume, die zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt ...
Stand: 01.09.2023
Dialog: 26240
Generell sind Fluchtwege mit einer Sicherheitsbeleuchtung auszurüsten, wenn bei Ausfall der allgemeinen Beleuchtung das gefahrlose Verlassen der Arbeitsstätte nicht gewährleistet ist. Dies hat der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu prüfen und zu bewerten. Hierbei soll er sich von seiner Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsärztin/ dem Betriebsarzt beraten lassen. Abschn ...
Stand: 27.03.2025
Dialog: 30238
Tageslichtquotienten von D = 4 % besitzen. Dazu ist als Richtwert ein Anteil von 8 % der Dachfläche lichtdurchlässig zu gestalten." Gemäß Landesbauordnungen muss in Aufenthaltsräumen das Rohbaumaß senkrecht stehender Fenster mindestens 1/8 der Grundfläche betragen. Es kann im Allgemeinen von einem ausreichenden o. g. Tageslichtquotienten bei mittleren Sehaufgaben ausgegangen werden, wenn dieses Maß eingehalten ...
Stand: 03.04.2017
Dialog: 19563
Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht ist es nicht grundsätzlich ausgeschlossen, einen Raum kombiniert als Arbeits-/Büroraum und Aufenthaltsraum/Pantry einzurichten. Aber dieses Vorhaben ist sehr sorgfältig (durch den Arbeitgeber) im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu betrachten:Die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) (beispielsweise Verkehrswege, Lärm, Lüftung, Ergonomie ...
Stand: 30.10.2018
Dialog: 42481
In der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" wird unter Abschnitt 6.2 "Abweichende Anforderungen an Nebenfluchtwege, die nicht über Hauptfluchtwege führen" Folgendes ausgeführt:"(6) Notausstiege sind so einzurichten, dass diese für die darauf angewiesenen Personen möglichst schnell und ungehindert nutzbar sind. Türen und Notausstiege in Wandöffnungen sollen in Fluchtrichtung aufschlagen. Schiebeva ...
Stand: 31.03.2023
Dialog: 11677
Zuluftführung aus Arbeitsbereichen in andere Aufenthaltsräume ist nur beim Umgang mit besonders gefährlichen Stoffen wie Asbest und anderen krebserzeugenden Substanzen ausdrücklich verboten [entsprechend § 10 "Besondere Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und fruchtbarkeitsgefährdenden Gefahrstoffen" der Gefahrstoffverordnung (GefstoffV)]. In allen anderen ...
Stand: 11.12.2018
Dialog: 4583
typischen Geruch aufweisen, zu odorieren. Bei anderen Löschgasen kann eine Odorierung im Einzelfall sinnvoll sein.HinweisMit einer Gefährdung von Personen durch Austreten und Ansammeln von Löschgas in gefährlicher Konzentration muss insbesondere in tiefer gelegenen oder schlecht belüfteten Räumen sowie in Gruben von Pressen und Walzstraßen oder Kellern von hydraulischen Anlagen gerechnet werden.Der ...
Stand: 23.02.2021
Dialog: 43090
- wird u. a. dazu ausgeführt: "Für die Arbeitsräume sind deshalb alle Möglichkeiten zu prüfen, wie in diese ausreichend Tageslicht gelangen kann. Dies kann mit Tageslichtleitsystemen, Oberlichtern und/oder Fenstern erreicht werden. Fenster sind dabei auch wegen der Forderungen für Aufenthaltsräume im Baurecht die gängigste und zumeist auch günstigste Lösung." (H 3.4 - 1 - Sichtverbindung nach außen ...
Stand: 25.10.2019
Dialog: 6566
ist zwar grundsätzlich möglich, jedoch nicht bei der von Ihnen genannten Höhe von 1,94 m bzw. 2,05 m. Hinweis:Zu prüfen wäre, ob diese Räume Aufenthaltsräume im Sinne des Bauordnungsrecht sind. Wenn dies zu bejahen ist (siehe Baugenehmigung), dann sind die entsprechenden Anforderungen aus dem Baurecht (z. B. Fensterflächen, Lüftung, Rettungswege) relevant. ...
Stand: 18.09.2020
Dialog: 24457
es zu keiner Beeinträchtigung der Sicherheit, der Gesundheit oder des Wohlbefindens der Beschäftigten kommen. (6) Sollen Räume mit Schrägdecken als Arbeitsräume genutzt werden, müssen die Anforderungen an Aufenthaltsräume mit Schrägdecken nach Landesbaurecht erfüllt sein. Über den Arbeitsplätzen und freien Bewegungsflächen sind die Anforderungen des Absätze 2 bis 5 einzuhalten. Für die Anforderungen ...
Stand: 07.12.2016
Dialog: 4835
Der Begriff "Teeküche" wird in der für die Gestaltung von Arbeitsstätten maßgeblichen Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) nicht verwandt.Die ArbStättV fordert bei mehr als zehn Beschäftigten, oder wenn Sicherheits- oder Gesundheitsgründe dies erfordern, dass den Beschäftigten ein Pausenraum oder ein entsprechender Pausenbereich zur Verfügung zu stellen ist. Dies gilt nicht, wenn die Beschäftigten ...
Stand: 14.06.2018
Dialog: 18656
sollen Arbeitsräume einen mittleren Tageslichtquotienten von D = 1…10 % bei seitlicher Befensterung aufweisen. Räume mit Oberlichtern sollen einen mittleren Tageslichtquotienten von D = 4 % besitzen. Dazu ist als Richtwert ein Anteil von 8 % der Dachfläche lichtdurchlässig zu gestalten. Gemäß Landesbauordnungen muss in Aufenthaltsräumen das Rohbaumaß senkrecht stehender Fenster mindestens 1/8 der Grundfläche ...
Stand: 30.12.2016
Dialog: 12594
: andere spezifischen Regelungen zu Rettungswegen ergeben sich insbesondere aus den Anforderungen des Baurechts.. So wird in der Bauordnung NRW – BauO NW) unter § 33 Erster und zweiter Fluchtweg ausgeführt:"(1) Für Nutzungseinheiten mit mindestens einem Aufenthaltsraum wie Wohnungen, Praxen, selbstständige Betriebsstätten müssen in jedem Geschoss mindestens zwei voneinander unabhängige Rettungswege ins ...
Stand: 20.06.2023
Dialog: 12450
Grundsätzliche Anforderungen an Bereitschaftsräume ergeben sich aus der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang.Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesonders die ASR A4.2 "Pausen- und Bereitschaftsräume".zu 1.Wie von Ihnen richtig angeführt wird, fordert die ASR A4.2 unter Punkt 5 u.a. wenn Liegen zur Ver ...
Stand: 14.06.2018
Dialog: 19194
Schimmel an den Wänden von Innenräumen kann Befindlichkeits- und Gesundheitsstörungen, u.a. Geruchsbelästigung, Schleimhautreizungen, tränende Augen, Atembeschwerden, Kopf- und Gliederschmerzen, aber auch massive Erkrankungen, u.a. Mykosen und allergische Reaktionen wie Rhinitis, Asthma, Alveolitis hervorrufen. Ursachen dafür sind fast immer bauliche Mängel, z.B. Konstruktionsfehler, unsachgemäße ...
Stand: 14.12.2018
Dialog: 978