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Die Rechtslage ist hier eindeutig: Auch Lehrerinnen und Lehrer fallen unter den Schutzrahmen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) sowie der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). In den Begriffsbestimmungen des § 2 ArbSchG werden Beamtinnen und Beamte als Beschäftigte im Sinne des Gesetzes definiert. Damit einher geht die Anforderung, dass auch die psychischen Belastungen (§ 3 Absatz 1 ArbStättV ...
Stand: 24.03.2017
Dialog: 1170
wird oder mehrere Beschäftigte nacheinander diesen Bereich zur Verrichtung ihrer Arbeitsaufgabe aufsuchen müssen. So stellen z. B. die Klassenräume in Schulen Räume mit Arbeitsplätzen für die Lehrer dar, auch wenn sich einzelne Lehrer nur jeweils für eine Unterrichtstunde an diesen Arbeitsplätzen aufhalten müssen. (...)"Dies bedeutet, dass seit Dezember 2016 der zeitliche Rahmen wegfällt und die Regelungen ...
Stand: 30.12.2022
Dialog: 1871
Zur Qualifikation für Personen, die nach § 10 Abs. 2 des Arbeitsschutzgesetzes für Aufgaben der Brandbekämpfung und/oder Evakuierung benannt sind, existieren keine erläuternden Arbeitsschutzvorschriften. Extern angebotene Schulungen, die ein ausreichendes Wissen vermitteln, dauern in der Regel weniger als einen Tag. Die Qualifikation kann jedoch auch durch eine interne Unterweisung, die z. B. der ...
Stand: 10.09.2019
Dialog: 2365
Für Beschäftigte in Arbeitsstätten gilt die Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV-. Wer Beschäftigter i.S. § 1 ArbStättV ist, wird in § 2 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- erläutert (z. B. Arbeitnehmer, Soldaten, Beamte, Auszubildende etc.). D. h. Lehrer, ob verbeamtet oder angestellt, gelten als Beschäftigte im Sinne des ArbSchG.Schulen und Schulgebäude stellen ebenfalls Arbeitsstätten dar ...
Stand: 13.09.2024
Dialog: 8480
In dem für die Gestaltung und Erfassung der täglichen Arbeitszeit maßgeblichen Arbeitszeitgesetz – ArbZG ist vorgeschrieben, dass der Arbeitgeber die über die werktägliche Arbeitszeit des § 3 Satz 1 ArbZG hinausgehende Arbeitszeit (8 Stunden werktäglich) der Arbeitnehmer aufzuzeichnen und ein Verzeichnis der Arbeitnehmer zu führen hat, die in eine Verlängerung der Arbeitszeit gemäß § 7 Abs. 7 ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 11159
Die Zeiten, die der Arbeitnehmer aufwendet, um von seiner Wohnung zum Betrieb und zurück zu gelangen, sind in der Regel keine Arbeitszeiten im Sinne des Arbeitszeitgesetzes; sie sind der privaten Lebensführung zuzurechnen.Sollte der Arbeitsplatzwechsel aber aus betrieblichem Anlass unternommen werden, kann dies auch anders vereinbart werden. Hier spielen unter Umständen tarifliche ...
Stand: 26.03.2021
Dialog: 9220
oder Pausenbereich ist zur Verfügung zu stellen, wenn mehr als zehn Beschäftigte einschließlich Zeitarbeitnehmern gleichzeitig in der Arbeitsstätte tätig sind. Nicht zu berücksichtigen sind Beschäftigte, die - aufgrund des Arbeitszeitgesetzes keinen Anspruch auf Ruhepausen haben (z. B. Teilzeitkräfte mit bis zu sechs Stunden täglicher Arbeitszeit) oder - überwiegend außerhalb der Arbeitsstätte tätig sind (z. B ...
Stand: 19.04.2018
Dialog: 30410
ist, dass weder Luftgeschwindigkeit, Luftfeuchte noch Nässe berücksichtigt werden. Eine konkrete Begrenzung der Arbeitszeit ist in den Vorschriften nicht vorgesehen und war auch in der inzwischen aufgehobenen Winterarbeitsschutzverordnung nicht vorgegeben. Die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes sind natürlich zu berücksichtigen. Zur Auswahl der geeigneten Maßnahmen sollte der Arbeitgeber die Unterstützung ...
Stand: 09.10.2015
Dialog: 7115
Grundsätzlich gibt es genügend erprobte technische Einrichtungen, die die automatische Öffnung von schweren Türen ermöglichen.Eine Erleichterung könnten Türöffner auf Knie- oder Hüfthöhe sein. Das würde Ihre Gelenke nicht weiter strapazieren und belasten.Der Türöffner auf Kniehöhe hätte den Vorteil, dass auch Rollstuhlfahrer und Kleinwüchsige die Automatik-Türen bedienen könnten. Die Bewegung, den ...
Stand: 20.09.2018
Dialog: 3596
Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmern die Zeit für die gesetzlich geforderte Pause einräumen (§ 4 Arbeitszeitgesetz). An diese Pausenzeit sind die nachfolgend genannten Kriterien zu knüpfen.Eine Ruhepause wird durch folgende Begriffsmerkmale geprägt:- Unterbrechung der Arbeit einschließlich etwaiger Arbeitsbereitschaft- im voraus feststehende Arbeitsunterbrechung- vorgeschriebene Dauer ...
Stand: 24.05.2022
Dialog: 11156
als eine Sonderform auch das vielfach als „Homeoffice“ bezeichnete zeitweilige Arbeiten in der Wohnung des Beschäftigten ohne Einrichtung eines Telearbeitsplatzes) unterliegt nicht der Arbeitsstättenverordnung und ist bislang weder in einem Gesetz noch in einer Verordnung ausdrücklich geregelt. Gleichwohl hat der Arbeitgeber die Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes und Arbeitszeitgesetzes zu beachten ...
Stand: 10.09.2024
Dialog: 44015
der Arbeitgeber die Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes und Arbeitszeitgesetzes zu beachten, soweit er Beschäftigte verpflichtet, beauftragt oder es ihnen ermöglicht, bestimmte Aufgaben „mobil“ zu erledigen. Der Arbeitgeber hat dann technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen wie das Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung (z. B. Arbeitsmittel, physische und psychische Belastungen, Arbeitszeit ...
Stand: 03.03.2021
Dialog: 43459
der Arbeitgeber die Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes und Arbeitszeitgesetzes zu beachten, soweit er Beschäftigte verpflichtet, beauftragt oder es ihnen ermöglicht, bestimmte Aufgaben „mobil“ zu erledigen. Der Arbeitgeber hat dann technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen wie das Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung (z. B. Arbeitsmittel, physische und psychische Belastungen, Arbeitszeit ...
Stand: 19.08.2021
Dialog: 43172
ist."Merkmal des mobilen Arbeitens hingegen ist die zeitliche und örtliche Flexibilität. Vom Grundsatz her erfolgt mobile Arbeit außerhalb von definierten und geregelten Arbeitsumgebungen. Sie ist daher auch nicht Gegenstand der Arbeitsstättenverordnung. Für beide gilt allerdings das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und auch das Arbeitszeitgesetz. Daher ist eine Betriebsvereinbarung sinnvoll ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 29501
eine erstmalige Gefährdungsbeurteilung nach § 3 ArbStättV durchgeführt werden. Die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz gilt immer.Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten anhand der Gefährdungsbeurteilung entsprechend den Vorgaben des § 6 ArbStättV zu unterweisen.Das Arbeitsschutzgesetz und das Arbeitszeitgesetz gelten auch an Telearbeitsplätzen im häuslichen Umfeld der Beschäftigten.Bei ...
Stand: 10.02.2020
Dialog: 43357
vor und nach der Arbeit grundsätzlich keine Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG). Umkleide- und Waschzeiten sind dann zur Arbeitszeit im Sinne des ArbZG zu zählen, wenn sie aus gesundheitlichen oder hygienischen Gründen ausdrücklich im Arbeitsschutzrecht vorgeschrieben werden, z. B. beim Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen. Dieses müsste in der vom Arbeitgeber mit Unterstützung der Fachkraft ...
Stand: 15.09.2017
Dialog: 14489