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Arbeitsschutzrechtlich sind Regelungen zur Arbeitszeit, zu Ruhepausen und Ruhezeiten im Arbeitszeitgesetz - ArbZG getroffen. Nach dem ArbZG darf die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich ...
Stand: 11.01.2019
Dialog: 12656
dieser Bestimmung ist eine derartige ununterbrochene Folge von Arbeitstagen nicht zulässig.Für Nacht- und Schichtarbeitnehmer gelten zusätzlich die besonderen Vorschriften des § 6 Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Danach ist die Arbeitszeit der Nacht- und Schichtarbeitnehmer nach den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit festzulegen. Aufgrund der gesicherten ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 1691
Bei der Berufung in den Wahlvorstand handelt es sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit, zu deren Übernahme jeder Wahlberechtigte verpflichtet ist.Bei dieser Tätigkeit handelt es sich nicht um Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes.Die Gewährung von Ersatzfreizeit für den Sonntag ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern liegt im Ermessen des Arbeitgebers. ...
Stand: 13.05.2019
Dialog: 42710
Die Uhrzeit aller digitalen Kontollgeräte ist auf UTC-Zeit (Koordinierte Weltzeit) eingestellt und darf maximal um 20 Minuten abweichen. Sie kann aufgrund der Manipulationssicherheit nur um +/- eine Minute pro Woche korrigiert werden, ansonsten muss eine Werkstatt aufgesucht werden.Die angezeigte "Ortszeit" ist beim digitalen Kontrollgerät nur eine Komfort-Funktion, die der Fahrer nutzen ...
Stand: 28.03.2019
Dialog: 12577
Arbeitszeit (die unter den in § 3 ArbZG beschriebenen Bedingungen zulässig ist) sollte der Arbeitgeber die Lage und jeweilige Dauer der Pause mit dem Betriebsarzt und, sofern vorhanden, dem Betriebsrat, unter Berücksichtigung der Interessen der Beschäftigten festlegen. Z.B. könnte eine Mittagspause von 30 Minuten und eine weitere Pause von 15 Minuten Dauer vereinbart werden.Freitags muss ...
Stand: 10.01.2019
Dialog: 4193
Ja, es ist zulässig. Das Arbeitszeitgesetz sagt nichts zur Lage der Pause innerhalb der Arbeitszeit / Schichtzeit. Es darf lediglich nicht länger als 6 Stunden ohne Unterbrechung durch eine Pause oder Ruhezeit gearbeitet werden. Sinnvoll ist es aber, die Pause so zu legen, dass es nicht zur Überlastung kommt. Dann ist sicherlich auch die Arbeitseffizienz größer. ...
Stand: 10.01.2019
Dialog: 3030
Als Werktage gelten sämtliche Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind (siehe auch § 3 Abs. 2 Bundesurlaubsgesetz).Auch nach dem Arbeitszeitgesetz zählt der (vielfach arbeitsfreie) Samstag gleichwohl zu den Werktagen. Dieses ist z.B. für die Ermittlung der durchschnittlichen werktäglichen Arbeitszeit (§ 3 Arbeitszeitgesetz) von Bedeutung.Neben den bundeseinheitlichen ...
Stand: 25.01.2024
Dialog: 5136
Ruhepausen dienen der Erholung bei der täglichen Arbeitszeit. Nach arbeitsmedizinischen Erkenntnissen ist der Erholungswert dann am Höchsten, wenn den Arbeitnehmern der Zeitpunkt der Ruhepause rechtzeitig bekannt ist, da sie sich dann darauf einstellen können. Ruhepausen sollten daher möglichst langfristig und präzise im Voraus festgelegt werden.Grundsätzlich ist es aber zulässig ...
Stand: 12.02.2019
Dialog: 4317
Als Lenkzeit gelten alle Zeiten, die mit der Fahrtätigkeit in Zusammenhang stehen (vgl. VO EG 561/2006, Art. 4 ff.)Dazu rechnen u.a. Aufenthalte an Ampeln, Bahnübergängen oder bei Staus, auch wenn diese Zeiten im Kontrollgerät als Arbeitszeit dokumentiert werden.Siehe hierzu die Leitlinie 4 der EU zur VO EG Nr.561/2006. ...
Stand: 04.05.2022
Dialog: 13083
Regelungen zur Arbeitszeit und zur Arbeitszeitgestaltung sind im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) getroffen. Für Sonn- und Feiertagsarbeit ist der dritte Abschnitt relevant.Nach dem ArbZG besteht ein grundsätzliches Verbot der Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen siehe § 9 Abs. 1 ArbZG "Arbeitnehmer dürfen an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr ...
Stand: 22.05.2025
Dialog: 4291
Eine Belastungsanalyse nach TVÖD soll die für den Bereitschaftsdienst typischen Belastungen betrachten, also vor allem die Belastungen, die durch die Länge der Arbeitszeit, die Lage und Länge des Bereitschaftsdienstes (Nachtarbeit? Schichtarbeit? Wochenende? Schichtlänge?), die Häufigkeit des Bereitschaftsdienstes usw. auftreten. Dazu gehört auch eine Stellungnahme, warum von den tariflich ...
Stand: 02.05.2022
Dialog: 3639
Ein außergewöhnlicher Fall im Sinne des § 14 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz - ArbZG ist ein besonderes, nicht vorhersehbares Ereignis, welches unabhängig vom Willen des Betroffenen eingetreten ist und dessen Folgen nicht auf andere Weise als durch Abweichung von den regulären Arbeitszeitvorschriften zu beseitigen ist.Treten jedoch die Umstände, die eine Abweichung erfordern, mit einer gewissen Regelmäßi ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 12330
Die Fahrten fallen unter § 1 Abs. 6 der Fahrpersonalverordnung/FPersV und somit müssen die Fahrer die Lenk- und Ruhezeiten nachweisen. Das Nachweisen der Lenk- und Ruhezeiten durch GPS-Aufzeichnungen ist nicht gesetzeskonform. Der freiwillige Einbau von EG-Kontrollgeräten wäre eine Lösungsvariante, denn durch den Einbau von EG-Kontrollgeräten wäre eine rechtskonforme Aufzeichnung der einzelnen Tät ...
Stand: 08.05.2012
Dialog: 16169
Die Rufbereitschaft wird durch den Arbeitszeitrahmen des § 3 Arbeitszeitgesetz - ArbZG - nicht beschränkt, da dieser Dienst keine Arbeitszeit ist (§ 2 ArbGZ). Während der Rufbereitschaft selbst ist der Arbeitnehmer verpflichtet, sich in der eigenen Wohnung oder einem anderen, dem Arbeitgeber anzuzeigenden Ort aufzuhalten, um auf Abruf die Arbeit aufnehmen zu können. (Anzinger/Koberski, 2014 ...
Stand: 22.02.2019
Dialog: 21331
Das Arbeitszeitgesetz-ArbZG verpflichtet Arbeitgeber zu gewährleisten, dass die Arbeit durch im Voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt ...
Stand: 03.03.2023
Dialog: 11836
ist jedoch als selbstfahrende Arbeitsmaschine der Geltungsbereich des Arbeitsgesetzes relevant. Somit sind die Bereitschaftszeiten als Arbeitszeiten zu werten.Nochmal das Grundverständnis zu selbstfahrenden Arbeitsmaschinen:Selbstfahrende Arbeitsmaschinen unterliegen grundsätzlich nicht den Sozialvorschriften im Straßenverkehr, weil sie nicht zur Personen- oder Güterbeförderung bestimmt sind (vgl ...
Stand: 09.04.2024
Dialog: 43924
Die Sonn- und Feiertagsarbeit ist im dritten Abschnitt des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) geregelt. Fitnessstudios sind nach § 10 Abs.1 Nr.7 ArbZG vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit ausgenommen. Gemäß § 11 Abs.3 ArbZG ist für einen Feiertag, der auf einen Werktag fällt, innerhalb eines Zeitraums von acht Wochen ein Ersatzruhetag zu gewähren.Von dieser Regelung kann allerdings aufgrund eines Tar ...
Stand: 31.10.2023
Dialog: 4557
Die an Sonn- oder Feiertagen gearbeiteten Stunden werden genau so verrechnet wie die an Werktagen gearbeiteten Stunden, so dass die durchschnittliche Arbeitszeit von 48 Stunden pro Woche im Durchschnitt von 6 Monaten einzuhalten ist. (§ 11 Abs. 2 Arbeitszeitgesetz - ArbZG)Für die Sonn- oder Feiertagsarbeit ist gemäß § 11 Abs. 3 Arbeitszeitgesetz ein Ersatzruhetag zu gewähren:"Werden Arbeitnehmer ...
Stand: 22.02.2019
Dialog: 18964
der Ersatzruhetag zu, falls dies nicht anders lt. Betriebsvereinbarung geregelt wurde. Entscheidend ist dann auch die vertraglich geregelte Arbeitszeit und die Pausenregelung. Die Beantwortung ist daher nicht einfach. Da es sich hierbei ferner um eine rechtliche Fragestellung handelt, sollten Sie einen Arbeitsrechtler fragen bzw. den Betriebsrat informieren. ...
Stand: 26.11.2024
Dialog: 2912
Arbeitnehmergruppe wurde in das Gesetz aufgenommen, weil die Tätigkeit eine durch das öffentlich-rechtliche Arbeitszeitrecht zwingend vorgeschriebene Unterscheidung zwischen Freizeit und Arbeitszeit nicht zulässt. Die Nichtanwendung des ArbZG ist auch gerechtfertigt, da ansonsten bewährte pädagogische Zielsetzungen, die auf einer familiennahen Lebens- und Erziehungsform aufbauen (z.B. im Bereich der SOS ...
Stand: 07.11.2023
Dialog: 2276