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Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG verlangt vom Maschinenhersteller die Angabe folgender Geräuschemissionswerte: · den A-bewerteten Emissionsschalldruckpegel LpA an den Arbeitsplätzen, sofern er 70 dB(A) übersteigt; ist dieser Pegel kleiner oder gleich 70 dB(A), so ist dies anzugeben; · den Höchstwert des momentanen C-bewerteten Emissionsschalldruckpegels LpC peak an den Arbeitsplätzen, sofern er ...
Stand: 17.05.2013
Dialog: 18538
Die Zuständigkeit im Bereich der Strahlenschutzverordnung ist in jedem Bundesland in eigenen Zuständigkeitsverordnungen geregelt. Gemeinsam ist den Bundesländern, dass die zuständige Behörde zum Bereich Arbeitsschutz gehört. Hier können allerdings sowohl obere, mittlere als auch untere Landesbehörden zuständig sein.Eine Übersicht über die Arbeitsschutz-Dienststellen der Bundesländer wird vom LASI ...
Stand: 17.09.2020
Dialog: 1065
In § 11 Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) ist folgendes nachzulesen:"(1) Können bei Exposition durch Lärm die unteren Auslösewerte nach § 6 Satz 1 Nr. 2 oder bei Exposition durch Vibrationen die Auslösewerte nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 oder § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 erreicht oder überschritten werden, stellt der Arbeitgeber sicher, dass die betroffenen ...
Stand: 20.02.2020
Dialog: 43046
), der untere Auslösewert für den Tages-Lärmexpositionspegel beträgt 80 dB(A) und für den Spitzenschalldruckpegel 135 dB(C). Wird der obere Auslösewert überschritten, hat der Arbeitgeber gemäß § 7 Abs. 5 der LärmVibrations-ArbeitsschutzV ein Programm mit technischen und organisatorischen Maßnahmen zu Verringerung der Lärmexposition auszuarbeiten und durchzuführen und dabei die Maßnahmen gemäß § 7 ...
Stand: 20.02.2017
Dialog: 6202
: L (tief) EX,8h = 85 dB(A) beziehungsweise L (tief) pC,peak = 137 dB(C),2. Untere Auslösewerte: L (tief) EX,8h = 80 dB(A) beziehungsweise L (tief) pC,peak = 135 dB(C).Bei der Anwendung der Auslösewerte wird die dämmende Wirkung eines persönlichen Gehörschutzes der Beschäftigten nicht berücksichtigt.Werden die unteren Auslösewerte nicht eingehalten, hat der Arbeitgeber geeigneten persönlichen ...
Stand: 17.08.2019
Dialog: 8551
durch sehr laute kurzzeitige Schallereignisse verursacht wird.In der LärmVibrationsArbSchV sind zur Begrenzung gehörgefährdender Wirkungen durch Lärm folgende Auslöseschwellen festgelegt :Untere Auslöseschwelle: LEX,8h = 80 dB(A) bzw. LpC.peak = 135 dB(C)Oberer Auslöseschwelle: LEX,8h = 85 dB(A) bzw. LpC.peak = 137 dB(C)Typische Lärmpegel in Diskotheken-Bereichen liegen allerdings bei ca. 100 dB ...
Stand: 25.02.2018
Dialog: 26032
Die unteren Auslösewerte, ab der der Arbeitgeber den Beschäftigten einen geeigneten persönlichen Gehörschutz zur Verfügung zu stellen hat, sind: LEX,8h = 80 dB(A) beziehungsweise LpC,peak = 135 dB(C) (§ 8 Absatz 1 i.V.m. § 6 Satz 1 Nr. 2 der LärmVibrationsArbSchV). Das heißt, werden diese Werte unterschritten, braucht kein persönlicher Gehörschutz zur Verfügung gestellt werden. Hinweis ...
Stand: 04.05.2016
Dialog: 6485
oberhalb des Tisches, die den Operateur bestmöglich abschirmen. Im Regelfall wird durch die Untertischanordnung (Röhre von unten) ein besserer Strahlenschutz, als Röhre von oben, gewährleistet. Da dann aber die Dosis auf Grund des Abstandquadratgesetzes unter dem Tisch höher ist und auch Streustrahlung oder Reflexionen im unteren Bereich auftreten, ist der Untertischschutz bzw. Unterkörperschutz ...
Stand: 08.03.2017
Dialog: 28667
den Kran/ Flurförderzeug bedient.Es ist zu entscheiden, ob die Person im Fahrkorb angeschnallt sein muß. I.d.R. können Personen im Fahrkorb nicht nach Unten durchfallen, bei Rangierbewegungen besteht aber die Möglichkeit, daß der Fahrkorb in Schwingungen gerät und die Person im Fahrkorn über die Brüstung herausfallen kann.Bei der Verwendung von Flurförderzeugen muss vor dem Zurücksetzen ...
Stand: 13.01.2020
Dialog: 14626
von Beschäftigten durch Lärmeinwirkung werden in der LärmVibrationsArbSchV genannt. Die Unteren Auslösewerte in Bezug auf den Tages-Lärmexpositionspegel und den Spitzenschalldruckpegel betragen für LEX,8h = 80 dB(A) und für LpC,peak = 135 dB(C). Die Oberen Auslösewerte betragen für LEX,8h = 85 dB(A) und für LpC,peak = 137 .Die VDI-Richtlinie 2058 Blatt 3 "Beurteilung von Lärm am Arbeitsplatz ...
Stand: 24.06.2019
Dialog: 12860
eine Unterweisung entsprechend der Vorgaben des § 8 der OStrV (siehe unten) durchführen zu können, ist es erforderlich, dass die unterweisende Person über die entsprechenden Fachkenntnisse verfügt. Daher ist es häufig der LSB selbst, dem die Pflicht der Unterweisung übertragen wird."§ 8 Unterweisung der Beschäftigten(1) Bei Gefährdungen der Beschäftigten durch künstliche optische Strahlung am Arbeitsplatz stellt ...
Stand: 28.12.2021
Dialog: 23306
und Sicherheit von Beschäftigten durch Lärmeinwirkung werden in der LärmVibrationsArbSchV genannt. Die Unteren Auslösewerte in Bezug auf den Tages-Lärmexpositionspegel und den Spitzenschalldruckpegel betragen für LEX,8h = 80 dB(A) und für LpC,peak = 135 dB(C). Die Oberen Auslösewerte betragen für LEX,8h = 85 dB(A) und für LpC,peak = 137 .Wie bei allen Maßnahmen des Arbeitsschutzes, steht ...
Stand: 12.06.2018
Dialog: 13834
. Kennzeichnungspflichtig werden dann Bereiche ab 85 dB(A). Die in der GUV-V B3 derzeit enthaltenen höheren Werte müssen dann entsprechend angepasst werden.Nach Artikel 6 der Richtlinie 2003/10/EG „Persönlicher Schutz“ muss der Arbeitgeber, wenn der Tages-Lärmexpositionspegel gegenüber Lärm die unteren Auslösewerte von 80 dB(A) überschreitet, den Arbeitnehmern persönlichen Gehörschutz zur Verfügung zu stellen ...
Stand: 04.08.2017
Dialog: 3830
Für die Beurteilung der Hand-Arm-Vibration ist die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) in Verbindung mit den Technischen Regeln zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (TRLV), in Ihrem Fall die TRLV Vibration, maßgebend.Nach § 3 LärmVibrationsArbSchV gilt, dass bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes der Arbeitgeber zu ...
Stand: 18.10.2022
Dialog: 43635