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oder einem mittelgroßen Gebinden besteht. Hier ist ein offener Umgang mit Diesel nicht ausgeschlossen. Daher ist eine Betriebsanweisung zu erstellen und der Diesel ist im Gefahrstoffverzeichnis aufzuführen. Die Abführung der Dieselmotoremissionen sollte geregelt sein. . Hinweis: Dieselaggregate haben auf Dächern und in Staffelgeschossen nichts zu suchen. In Bauanträgen wird in Hamburg die folgende Passage eingefügt ...
Stand: 18.03.2016
Dialog: 26205
wird a) auf Asbestzementprodukte und b) Dächer (außen am Gebäude) und asbestzementhaltige Wandverkleidungen (außen und innen) begrenzt. Damit sollte verhindert werden, dass zu einem späteren Zeitpunkt aufgrund der Tatsache, dass die asbesthaltigen Bauteile überdeckt sind (und damit nicht sichtbar) durch andere Tätigkeiten As-bestfasern freigesetzt werden. Diese Problematik trifft nach heutigem Wissensstand faktisch für alle ...
Stand: 18.03.2023
Dialog: 43790
nicht an die novellierte GefStoffV angepasst. Bitte beachten Sie das Abweichungen möglich sind.Für ein Asbestzementdach gibt es kein Sanierungsgebot. Ist das Dach unbeschädigt und werden keine Arbeiten oder sonstige Veränderungen (dazu zählen auch Auf- und Anbringen von Trägern etc.) daran vorgenommen, muss das Asbest nicht saniert werden.Die Asbestrichtlinie gilt für schwach gebundene Asbestprodukte und findet ...
Stand: 16.07.2020
Dialog: 43219
insofern nicht, da ja nicht das asbesthaltige Geländer saniert oder instandgehalten wird, sondern ein nichtasbesthaltiger Bereich des Daches/des Gebäudes. Das Anschließen eines asbesthaltigen Gebäudeteils an ein nichtasbesthaltiges Gebäudeteil ist eine Arbeit an asbesthaltigen Teilen von Gebäuden und somit verboten. ...
Stand: 07.09.2017
Dialog: 30221
einer Explosion Maßnahmen des tertiären (konstruktiven) Explosionsschutzes vorzusehen. U. a. sind ausreichend Druckentlastungsflächen vorzusehen (z. B. Dach in Leichtbauweise). ..." Unter der Nummer 6.3.4 ist u. a. folgendes nachzulesen:"... (6) Die gefährlichen Abfälle sind nur im Lagerbereich von Zwischenlagern zu lagern. Und zwar im 1. Lagerabschnitt I: Toxische Abfälle (Gifte), Chemikalien u. ä. , 2 ...
Stand: 02.03.2017
Dialog: 28698
für den Arbeitgeber führen, wenn er hierfür nicht über die nötige Sach- und Fachkenntnisse verfügt. Es gibt auch Messstellen, die über eine Akkreditierung anderer Organisationen verfügen, z.B. DACH oder DAR. Auch beim Vorliegen solcher Akkreditierungen bleibt der Arbeitgeber in der Verpflichtung, den Messbericht zu überprüfen. Eine Liste der Messstellen, die für bestimmte Stoffe bzw. Stoffgruppen bei der ZLS ...
Stand: 18.08.2022
Dialog: 3055
nicht an die novellierte GefStoffV angepasst. Bitte beachten Sie das Abweichungen möglich sind.Anhang II Absatz 1 der GefStoffV definiert die ASI-Arbeiten und nennt die Ausnahmen sowie die Abfallbehandlung.Nein!Hintergrund: Als Überdeckung von Asbestzement an Dächern und Fassaden zählt das Anbringen einer Photovoltaikanlage oder eine andere vor die originale Wand- oder Dachverkleidung aus Asbestzement gehängte ...
Stand: 12.03.2014
Dialog: 20620
In der TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" lässt sich unter dem Abschnitt 4.2 Absatz 5 nachlesen:"Gefahrstoffe dürfen nicht an solchen Orten aufbewahrt oder gelagert werden, die zu einer Gefährdung der Beschäftigten oder anderer Personen führen können. Dazu gehören insbesondere1. Verkehrswege; zu Verkehrswegen zählen u.a. Treppenräume, Flucht- und Rettungswege ...
Stand: 05.07.2024
Dialog: 43604
Nein, dies ist nicht möglich.In der TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" lässt sich unter dem Abschnitt 4.2 Absatz 5 nachlesen:"Gefahrstoffe dürfen nicht an solchen Orten aufbewahrt oder gelagert werden, die zu einer Gefährdung der Beschäftigten oder anderer Personen führen können. Dazu gehören insbesondere1. Verkehrswege; zu Verkehrswegen zählen u.a. Treppenräume ...
Stand: 14.03.2025
Dialog: 44090
- und Entlüftung eines Raumes z. B. mittels Ventilatoren oder einer Klimaanlage statt. Bei einer Absauganlage werden die Schadstoffe direkt an der Entstehungsstelle (Auspuff der Fahrzeuge) erfasst und schadlos (z. B. über Dach) abgeführt. Informationen zu Lüftungsanlagen und Luftführungen sind in der DGUV Regel 109-002 "Arbeitsplatzlüftung – Lufttechnische Maßnahmen" aufgeführt.Stand der Technik bei abgestellten ...
Stand: 26.03.2019
Dialog: 3725
können. Dazu gehören insbesondere1. Verkehrswege; zu Verkehrswegen zählen u.a. Treppenräume, Flucht- und Rettungswege, Durchgänge, Durchfahrten und enge Höfe, 2. Pausen-, Bereitschafts-, Sanitär-, Sanitätsräume oder Tagesunterkünfte.Nummer 2 gilt nicht für haushaltsübliche Mengen, die zur dortigen Verwendung vorgesehen sind." Die Definition von Arbeitsplatz und Arbeitsraum finden Sie in § 2 ...
Stand: 23.05.2019
Dialog: 28113
Sachverhalt bedeutet dies Folgendes:Die Lagerung von Gefahrstoffen darf nach Abschnitt 4.2 Nr. 5 der TRGS 510 nicht an Verkehrswegen bzw. solchen Orten erfolgen, die zu einer Gefährdung der Beschäftigten oder anderer Personen führen können. Da bei der Lagerung von entzündbaren Flüssigkeiten in Sicherheitsschränken nach Anhang 1 alle sicherheitstechnischen Anforderungen des Abschnitts 4 einschließlich 4.2 Nr ...
Stand: 09.05.2022
Dialog: 29209
der Beschäftigten oder anderer Personen führen können (z. B. Verkehrswege, Treppenräume).Außerhalb von „Lagern“ (z. B. im Arbeitsraum), dürfen Gefahrstoffe nur in bestimmten Mengen gelagert werden. Der Tabelle 1 der TRGS 510 ist zu entnehmen, bis zu welcher Mengenschwelle die Lagerung außerhalb von Lagern, jedoch grundsätzlich unter Einhaltung der Maßnahmen nach Abschnitt 4 der TRGS 510, zulässig ...
Stand: 25.12.2021
Dialog: 43618
Reinigen sind:1. Verwendung fest installierter Staubsauganlagen, Staub beseitigender Maschinen oder Geräte,2. feuchtes Wischen oder Nassreinigen,3. Kehren mit ausreichender Vermischung des Kehrgutes mit Bindemittel (wieWasser, Calcium-Magnesium-Acetat oder Magnesiumchlorid) oder4. Kehren befestigter Verkehrswege mit Kehrsaugmaschinen und Filterung der Prozessluft.(3) Geeignet sind für den industriellen ...
Stand: 02.10.2020
Dialog: 23122
Zu Frage 1:Grundsätzlich sind bei der Lagerung „Anderer als gefährlich eingestufte Stoffe“ im Sinne der Tabelle 1 der TRGS 510 die zusätzlichen Maßnahmen nach Abschnitt 5 bis 13 erst bei Überschreitung der dort genannten Mengenschwelle von 1.000 kg zu ergreifen. Die Mengen gelten pro Brand(bekämpfungs)abschnitt/Gebäude oder baurechtlicher Nutzungseinheit. Die Gesamtmenge aller Gefahrstoffe, die im ...
Stand: 23.06.2021
Dialog: 43549