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wie Betriebsanweisung und Unterweisung bis zu arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Besondere Vorschriften nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz sind vom Arbeitgeber zu beachten, wenn ein Auszubildender noch jugendlich ist. ...
Stand: 26.04.2016
Dialog: 3494
nicht notwendig ist, kann eine vereinfachte Kennzeichnung angewendet werden. In der Betriebsanweisung und der Unterweisung sind aber auf alle an den Arbeitsplätzen auftretenden Gefährdungen und die notwendigen Schutzmaßnahmen einzugehen.(6) Die vereinfachte Kennzeichnung bei Tätigkeiten beinhaltet mindestens die Bezeichnung des Stoffes bzw. Gemischs sowie ausgewählte Gefahrenpiktogramm(e) unter Berücksichtigung ...
Stand: 07.11.2018
Dialog: 42488
wird (bspw. für Forschungszwecke) und somit keine Abgabe an Dritte erfolgt, ist die Erstellung eines Sicherheitsdatenblattes in deutscher Sprache nicht erforderlich (fehlender Abnehmer des Gemisches).Dennoch müssen die Informationen, die dem englischsprachigen Sicherheitsdatenblatt des norwegischen Unternehmens zu entnehmen sind, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung sowie für die Unterweisung ...
Stand: 06.12.2023
Dialog: 43861
unberührt."Unter der Nummer 4.5 Absatz 5 und 6 ist folgendes nachzulesen:"(5) Ergibt die Gefährdungsbeurteilung, dass eine vollständige Kennzeichnung bei Tätigkeiten nicht notwendig ist, kann eine vereinfachte Kennzeichnung angewendet werden. In der Betriebsanweisung und der Unterweisung sind aber auf alle an den Arbeitsplätzen auftretenden Gefährdungen und die notwendigen Schutzmaßnahmen einzugehen.(6 ...
Stand: 29.01.2020
Dialog: 43029
, ein entsprechend qualifiziertes Labor oder bei vorhandener Fachkunde auch durch den Arbeitgeber selbst mithilfe von Normverfahren erfolgen.5. Für bestimmte Arbeitssituationen kann nicht auf die Informationen eines SDB zurückgegriffen werden. Solche Arbeitssituationen können sein:Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen gemäß TRGS 524 „Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen“ (z. B ...
Stand: 28.08.2025
Dialog: 44178
Betriebsanweisung.- Unterweisung der Mitarbeiter.- Erstellung eines Gefahrstoffverzeichnisses.- Erstellung eines Verzeichnisses der Beschäftigten, die die Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen ausführen.- Erstellung einer aktuellen Gefährdungsbeurteilung.- Ermittlung der Exposition.- Durchführen von arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen.- Bei der Arbeit nicht essen, trinken oder rauchen ...
Stand: 04.01.2019
Dialog: 13922
- durch Warnzeichen, optische und akustische Warnsignale auf die Gefährdung hinweisen- Unterweisung, Schulung durchführen- Verhaltensregeln in der Betriebsanweisung festlegen Personen- und verhaltensbezogene Schutzmaßnahmen: Körperschutz- persönliche Schutzausrüstungen verwenden (z. B. Hitzeschutzhandschuhe)“Anmerkung:In bestimmten Umgebungen, wie zum Beispiel bei Rohrleitungen, muss gemäß TRGS 201 ...
Stand: 12.02.2024
Dialog: 43900
Gefährlichkeitsmerkmale, 2. einer geringen verwendeten Stoffmenge, 3. einer nach Höhe und Dauer niedrigen Exposition und 4. der Arbeitsbedingungen insgesamt eine nur geringe Gefährdung der Beschäftigten und reichen die nach § 8 zu ergreifenden Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten aus, so müssen keine weiteren Maßnahmen des Abschnitts 4 ergriffen werden.". Daher ist auch der § 14 "Unterrichtung und Unterweisung ...
Stand: 31.03.2016
Dialog: 9260
Die Beurteilung der (Gesundheits-)Gefährdung am Arbeitsplatz, auch beim Umgang mit Gefahrstoffen, für die Beschäftigten obliegt dem Arbeitgeber. Dabei hat dieser u.a. die Vorgaben der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) umzusetzen.Die GefStoffV stellt gefährliche Eigenschaften eines Stoffes/Gemisches nicht nur, aber auch auf die Kriterien der CLP-VO ab.Die CLP-VO sieht für die Berücksichtigung eines ...
Stand: 10.04.2024
Dialog: 43926
der Schutzmaßnahmen zu beachten:Substitution: Prüfung, ob Gefahrstoffe durch weniger kritische Substanzen ersetzt werden könnenTechnische Schutzmaßnahmen: z. B. Kapselung von Maschinen, technische Lüftung, AbsaugungOrganisatorische Maßnahmen: möglichst vollständige Beseitigung verbleibender Restgefährdungen (z. B. durch Unterweisung, Festlegung von Arbeitsverfahren mit geringer Gefährdung, Hautschutz ...
Stand: 15.11.2024
Dialog: 44037
und über angemessenen Vorsichtsmaßregeln und Maßnahmen zum eigenen Schutz zu informieren. Im Rahmen der mündlich anhand dieser Betriebsanweisung durchzuführenden Unterweisung der Beschäftigten ist nochmals auf die Gefährdung und die entsprechenden Maßnahmen hinzuweisen. Zusätzlich ist bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen eine allgemeine arbeitsmedizinisch-toxikologische Beratung durchzuführen ...
Stand: 22.03.2019
Dialog: 6620
wird explizit in § 15 GefStoffV darauf hingewiesen, dass auch bei Zusammenarbeit verschiedener Firmen eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden muss (im Zweifel ist hierbei das deutsche Unternehmen relevant, da dies den deutschen Rechtsvorschriften unterliegt und ggf. eine Gefährdungsbeurteilung bzw. eine entsprechende Unterweisung dokumentiert haben muss). Weitere Informationen über Entsendung ...
Stand: 28.05.2013
Dialog: 18625
Informationen.Ergibt die Gefährdungsbeurteilung, dass eine vollständige Kennzeichnung bei Tätigkeiten nicht notwendig ist, kann eine vereinfachte Kennzeichnung angewendet werden. Vereinfachungen, d.h. Abweichungen von der vollständigen Kennzeichnung setzen eine entsprechende Betriebsanweisung mit der zugehörigen Unterweisung der Beschäftigten über die an den Arbeitsplätzen auftretenden Gefahren und die Beachtung ...
Stand: 03.05.2023
Dialog: 16278
Arbeitsschutzmängel vorliegen, so dass durch den Arbeitgeber eine neue Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung nach § 7 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) durchzuführen und wirksame Schutzmaßnahmen insbesondere nach den §§ 8 bis 11 GefStoffV festzulegen sind. An den Ermittlungen und Beurteilungen, bei der Festlegung der Schutzmaßnahmen, bei der Unterrichtung und Unterweisung ...
Stand: 10.07.2019
Dialog: 4842
, Betriebsanweisungen, Bestätigung der erfolgten Unterweisung. (3) Diese Dokumentation muss mindestens folgende Angaben enthalten: 1. Zeitpunkt und Personen, die die Gefährdungsbeurteilung durchgeführt haben oder daran beteiligt waren, 2. Arbeitsbereiche und die Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, 3. am Arbeitsplatz auftretende inhalative, dermale oder physikalisch-chemische Gefährdungen, 4. Häufigkeit der Tätigkeiten ...
Stand: 25.04.2025
Dialog: 3894