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Die Anforderungen des Abschnitt 13 der TRGS 510 gelten dann, wenn die Lagerung im „Lager“ gemäß Abschnitt 5 erforderlich ist und zusätzlich die Gesamtmenge aller Gefahrstoffe 200 kg überschreitet (Abschnitt 13.1 Absätze 1 und 2 der TRGS 510). Die Menge von 200 kg gilt in Bezug auf Abschnitt 5.1 Absatz 1 der TRGS 510 grundsätzlich pro „Brand(bekämpfungs)abschnitt“ (zur Definition siehe Abschnitt 2 ...
Stand: 06.02.2023
Dialog: 43760
Gemäß § 2 Absatz 2 Chemikaliengesetz (ChemG) gelten die Vorgaben über Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (Abschnitt 3 des ChemG) sowie Mitteilungspflichten (Abschnitt 4 des ChemG) nicht für Lebensmittel im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB). Lebensmittel sind nicht als gefährliche Stoffe oder Zubereitung eingestuft. Somit gelten auch nicht die Anforderungen ...
Stand: 17.12.2015
Dialog: 25574
, Begriffsbestimmungen steht:(1) Stäube, einschließlich Rauche, sind disperse Verteilungen fester Stoffe in der Luft, die insbesondere durch mechanische, thermische oder chemische Prozesse oder durch Aufwirbelung entstehen.(2) Einatembar ist derjenige Anteil von Stäuben im Atembereich von Beschäftigten, der über die Atemwege aufgenommen werden kann. Alveolengängig ist derjenige Anteil von einatembaren Stäuben ...
Stand: 13.05.2020
Dialog: 43150
zu 1): Nach Artikel 17 Absatz 2 CLP sind sämtliche für das Kennzeichnungsetikett ausgewählte Produktidentifikatoren in der/den Amtssprache(n) des Mitgliedstaates/der Mitgliedsstaaten zu beschriften, in dem/in denen der Stoff oder das Gemisch in Verkehr gebracht wird, es sei denn, der betreffende Mitgliedstaat oder die betreffenden Mitgliedstaaten bestimmten etwas anderes. Eine vergleichbare ...
Stand: 14.09.2016
Dialog: 27463
werden kann. Sie dürfen nur übersichtlich geordnet und nicht in unmittelbarer Nähe von Arznei-, Lebens- oder Futtermitteln, einschließlich deren Zusatzstoffe, aufbewahrt oder gelagert werden. Bei der Aufbewahrung zur Abgabe oder zur sofortigen Verwendung muss eine Kennzeichnung nach Absatz 2 deutlich sichtbar und lesbar angebracht sein. (6) Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass Gefahrstoffe, die nicht mehr benötigt ...
Stand: 09.03.2018
Dialog: 26121
Häufig treten arbeitsbedingte Erkrankungen oder Berufskrankheiten erst einige Zeit nach der beruflichen Belastung auf. Krebserzeugende Stoffe führen in der Regel nicht sofort zu Gesundheitsstörungen, sondern in vielen Fällen vergeht eine lange Latenzzeit zwischen Exposition und Manifestation einer Krankheit. Auch Staublungenerkrankungen machen sich häufig erst bemerkbar, lange nachdem die Arbeit ...
Stand: 13.03.2025
Dialog: 44093
explosionsfähigen Atmosphäre im Inneren des Schrankes.(2) Die Abluft ist an eine ungefährdete Stelle zu führen. Dies erfolgt in der Regel durch den Anschluss an eine Abluftanlage, die ins Freie führt.A.1.3.2 Sicherheitsschränke ohne technische Lüftung(1) Sicherheitsschränke ohne technische Lüftung sollen das Lagergut im Brandfall vor unzulässiger Erwärmung sowie vor der Entzündung ggf. auftretender ...
Stand: 29.04.2025
Dialog: 43768
, Durchgänge, Durchfahrten und enge Höfe,2. Pausen-, Bereitschafts-, Sanitär-, Sanitätsräume oder Tagesunterkünfte.Nummer 2 gilt nicht für haushaltsübliche Mengen, die zur dortigen Verwendung vorgesehen sind." ...
Stand: 05.07.2024
Dialog: 43604
Auch in der TRGS 509 wird das Zusammenlagerungsverbot geregelt. Unter Nr. 12 der TRGS 509 ist festgehalten, dass Lagergüter nicht zusammengelagert werden dürfen, wenn dies zu einer wesentlichen Gefährdungserhöhung führen kann. Dies ist gegeben, wenn im SDB dies ausdrücklich erwähnt wird.Was unter Zusammenlagerung nach der TRGS 509 verstanden wird, ist unter Nr. 2 Abs. 14 "Begriffsbestimmungen ...
Stand: 23.05.2019
Dialog: 23860
, ist dieser an der Austrittsstelle gefahrlos abzusaugen. Geeignete Werkstoffe: Stahl, Edelstahl, Aluminium. Ungeeignete Werkstoffe: Glas, Keramik, Kunststoff.2. Sachgerechter Umgang: Auf Sauberkeit und Trockenheit am Arbeitsplatz achten. Keine Vorräte am Arbeitsplatz halten. Gefäße nicht offen stehenlassen. Zutritt von Luft und Feuchtigkeit verhindern. Für das Ab- und Umfüllen möglichst dichtschließende Anlagen mit Absaugung ...
Stand: 17.08.2019
Dialog: 8778
am Arbeitsplatz gerechnet werden muss, ist der Einsatz von Absaugeinrichtungen zum direkten örtlichen Erfassen der entstehenden Schadstoffe die wirksamste Schutzmaßnahme."Immer wenn die notwendige Lüftung, zum Beispiel die Absaugung, nicht ausreichend wirksam oder im Einzelfall nicht möglich ist, muss persönlicher Atemschutz benutzt werden. Das gilt auch für Arbeiten mit offener Flamme an verzinkten, verbleiten ...
Stand: 20.07.2021
Dialog: 12486
Sobald Sie in der Gefährdungsbeurteilung zu dem Ergebnis kommen, dass die Gesundheit oder die Sicherheit durch die CMR- Stoffe gefährdet wird, ist ein Verzeichnis nach § 14 (3) Nr. 3 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zu führen.In der GefStoffV ist unter dem § 2 Absatz 3 Folgendes nachzulesen:"Krebserzeugend, keimzellmutagen oder reproduktionstoxisch sind1.Stoffe, die in Anhang VI der Verordnung ...
Stand: 02.08.2022
Dialog: 43568
des Arbeitsplatzgrenzwertes kann mittels gleichwertiger Nachweismethoden belegt werden. Im Rahmen dieses Teils der Gefährdungsbeurteilung sollte sich die Eignung des Apothekerabzugs für o. g. Arbeiten klären lassen.Besondere Schutzmaßnahmen gegen Brand- und Explosionsgefahren sind dem § 11 "Besondere Schutzmaßnahmen gegen physikalisch-chemische Einwirkungen, insbesondere gegen Brand- und Explosionsgefährdungen ...
Stand: 17.11.2020
Dialog: 3767
und zum Schutz der anderen Beschäftigten am Arbeitsplatz zu beachten hat, sind zu beschreiben. Sie sollten untergliedert werden in: 1.Technische Schutzmaßnahmen zur Verhütung einer Exposition, 2.Organisatorische Schutzmaßnahmen, 3.Hygienevorschriften und notwendige Arbeitskleidung, 4.Persönliche Schutzausrüstung (Art, Typ und Benutzungshinweise). (2) Es wird empfohlen, auch auf Beschäftigungsbeschränkungen ...
Stand: 03.08.2016
Dialog: 27190
der ECHA wird die sachkundige Person nach AnhangII der REACH-Verordnung definiert und es werden Hinweise zur Schulung und kontinuierlichen Weiterbildung gegeben.(2) In der Gefahrstoffverordnung wird anstelle von „sachkundig“ der Begriff „fachkundig“ verwendet. Nach §2 Absatz 16 der Gefahrstoffverordnung ist fachkundig, wer zur Ausübung einer in der Verordnung bestimmten Aufgabe über die erforderlichen ...
Stand: 31.10.2019
Dialog: 42899
Für den beschriebenen Fall braucht kein Expositionsverzeichnis geführt werden.Begründung:In der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist unter dem § 2 Absatz 3 folgendes nachzulesen:"Krebserzeugend, keimzellmutagen oder reproduktionstoxisch sind1.Stoffe, die in Anhang VI der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 in der jeweils geltenden Fassung als karzinogen, keimzellmutagen oder reproduktionstoxisch ...
Stand: 29.05.2019
Dialog: 42738
Die TRGS 509 gilt hier nicht.In dem Anwendungsbereich der TRGS 509 "Lagern von flüssigen und festen Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern sowie Füll- und Entleerstellen für ortsbewegliche Behälter" ist unter Nummer 1 Absatz 2 Ziffer 7 nachzulesen, dass diese TRGS nicht für das Umfüllen von Gefahrstoffen von einem ortsbeweglichen Behälter in einen anderen gilt.In den Begriffsbestimmungen ...
Stand: 19.11.2020
Dialog: 43300
Der Arbeitgeber hat die getroffenen Maßnahmen des Arbeitsschutzes „auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen“ (§ 3 Abs. 1 Satz 2 Arbeitsschutzgesetz).Zu diesen sich ändernden Gegebenheiten, die eine Anpassung der Schutzmaßnahmen erforderlich machen, gehören insbesondere Fortschritte der in § 4 Satz 1 Nummer 3 Arbeitsschutzgesetz erwähnten ...
Stand: 22.02.2021
Dialog: 43477
In der TRGS 201 "Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen" ist dazu unter dem Punkt 4.3 Kennzeichnung folgendes nachzulesen:"(1) Bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen sind die Kennzeichnungsvorschriften der Abschnitte 2 und 3 der GefStoffV anzuwenden.(2) Vorzugsweise ist dabei eine Kennzeichnung zu wählen, die der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) entspricht.(3 ...
Stand: 11.02.2020
Dialog: 43034
Gemäß Artikel 37 Absatz 2 der REACH-Verordnung gilt:"Jeder nachgeschaltete Anwender hat das Recht, dem Hersteller, Importeur, nachgeschalteten Anwender oder Händler, der ihm einen Stoff als solchen oder in einem Gemisch liefert, schriftlich (auf Papier oder elektronisch) eine Verwendung zumindest in Form der kurzen, allgemeinen Angaben zur Verwendung bekannt zu geben, damit diese ...
Stand: 10.10.2018
Dialog: 42478