Ergebnisse 1 bis 15 von 15 Treffern
Der in Schwimmbädern häufig anzutreffende "Chlorgeruch" ist auf Nebenprodukte bei der Reaktion von Chlor/Chlorverbindungen mit den Verunreinigungen im Wasser zurückzuführen. Ausführlich hat sich das Umweltbundesamt mit dieser Thematik befaßt (http://www.umweltbundesamt.de/wasser/themen/badebeckenwasser/index.htm). Chloramine wie Trichloramin (Stickstofftrichlorid) sind unerwünschte Nebenprodukte b ...
Stand: 25.08.2015
Dialog: 15782
Laut §2 Abs. 5 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zählt zu den Tätigkeiten mit Gefahrstoffen jede Arbeit mit Stoffen, Gemischen, Ge- und Verbrauch, Lagerung, Aufbewahrung, Be- und Verarbeitung, Ab- und Umfüllung, Entfernung, Entsorgung, Vernichtung sowie die innerbetriebliche Beförderung und Bedien- und Überwachungsarbeiten.Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber festzustellen ...
Stand: 30.09.2022
Dialog: 43703
Zur Beantwortung Ihrer Frage ist die TRGS 510 heranzuziehen. zu Frage 1) Für die Lagerung von Aerosolpackungen (gekennzeichnet mit H229) mit einer Lagermenge >20 kg sind grundsätzlich die im Abschnitt 4 (inkl. der zusätzlichen Schutzmaßnahmen nach Nr. 4.3) der TRGS 510 beschriebenen Schutzmaßahmen zu berücksichtigen. Als besondere Schutzmaßnahme wird unter Punkt 4.2 Absatz 6 aufgeführt, dass gefü ...
Stand: 16.11.2020
Dialog: 43338
sind abhängig von den jeweiligen Bearbeitungsverfahren. Wir empfehlen die Anschaffung eines holzstaubgeprüften Industriesaugers.Weitere Hinweise:Eichenholzstaub ist als krebserzeugend eingestuft. Eine ausführliche Begründung zur Einstufung finden Sie in der TRGS 901, Teil II, Ziffer 20. Schutzmaßnahmen für die Be- und Verarbeitung von Holz, soweit dabei Holzstaub entsteht, werden in der Technischen Regel ...
Stand: 04.08.2018
Dialog: 3261
Ja. Nach Artikel 31 Absatz 5 Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) gilt folgendes:"Das Sicherheitsdatenblatt wird in einer Amtssprache des Mitgliedstaates/der Mitgliedstaaten vorgelegt, in dem der Stoff oder die Zubereitung in Verkehr gebracht wird, es sei denn, der betreffende Mitgliedstaat be-stimmt/die betreffenden Mitgliedstaaten bestimmen etwas anderes."In der TRGS 220 "Nationale Aspekte ...
Stand: 04.03.2021
Dialog: 43233
bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen. Weiterhin sind die Absätze 5 und 6 der GefStoffV relevant. Hier heißt es: "(5) Eine Tätigkeit ist jede Arbeit mit Stoffen, Gemischen oder Erzeugnissen, einschließlich Herstellung, Mischung, Ge- und Verbrauch, Lagerung, Aufbewahrung, Be- und Verarbeitung, Ab- und Umfüllung, Entfernung, Entsorgung und Vernichtung. Zu den Tätigkeiten zählen auch das innerbetriebliche Befördern ...
Stand: 06.05.2017
Dialog: 29218
für den Handgebrauch nur in Behältnissen von höchstens 1 l Nennvolumen aufbe-wahrt werden. Die Anzahl der Behältnisse ist auf das unbedingt nötige Maß zu be-schränken. Für Laboratorien, in denen ständig größere Mengen brennbarer Flüssigkeiten benötigt werden, ist das Bereithalten in nicht bruchsicheren Behält-nissen bis zu 5 l bzw. in sonstigen Behältnissen bis zu 10 l Nennvolumen an ge-schützter Stelle zulässig ...
Stand: 29.04.2019
Dialog: 30875
oder Erzeugnissen, einschließlich Herstellung, Mischung, Ge- und Verbrauch, Lagerung, Aufbewahrung, Be- und Verarbeitung, Ab- und Umfüllung, Entfernung, Entsorgung und Vernichtung. Zu den Tätigkeiten zählen auch das innerbetriebliche Befördern sowie Bedien- und Überwachungsarbeiten. (6) Lagern ist das Aufbewahren zur späteren Verwendung sowie zur Abgabe an andere. Es schließt die Bereitstellung zur Beförderung ...
Stand: 08.11.2019
Dialog: 42897
- und Verwendungsverbot für bestimmte Stoffe, die in Anhang IV der GefStoffV genannt sind. Hierzu zählt auch Asbest. Gemäß § 3 des Chemikaliengesetzes sind unter dem Begriff „Verwendung“ die Tätigkeiten „Gebrauch, Verbrauch, Lagern, Aufbewahren, Be- und Verarbeiten, Abfüllen, Umfüllen, Mischen, Entfernen, Vernichten und der innerbetriebliche Transport“ zusammengefasst.Sind also die asbesthaltigen Produkte z.B ...
Stand: 15.11.2012
Dialog: 11415
vermeiden.- Für gute Be- und Entlüftung am Arbeitsplatz sorgen. Lokale Absaugung benutzen.- Notbrause und Augenwascheinrichtung sollten im Arbeitsbereich leicht zugänglich sein.- Funkensicheres Werkzeug verwenden.- Eindringen in Erdreich, Gewässer oder Kanalisation verhindern.Organisatorische Maßnahmen: - Bereithalten eines aktuellen Sicherheitsdatenblattes.- Erstellen einer tätigkeitsbezogenen ...
Stand: 04.01.2019
Dialog: 13922
untergebracht sind und an Feuerwehrfahrzeugen auch Schulungen durchgeführt werden. Es kommt daher auf die Beurteilung des Einzelfalls an, ob tatsächlich ein reiner Abstellbereich vorliegt oder die Fahrzeughalle als Arbeitsbereich anzusehen ist. Weitere Informationen dazu bietet der Punkt 2 der DGUV Information 205-008 "Sicherheit im Feuerwehrhaus" an.Bei einer technischen Lüftung findet eine gezielte Be ...
Stand: 26.03.2019
Dialog: 3725
Prüfergebnisse gegebenenfalls abstützen.(4) Ergänzend können sich nachfolgende Kontrollen bzw. Verfahren anbieten:1. Arbeitstägliche Funktionskontrollen, u.a. in Form vona) Sichtkontrollen, z.B. hinsichtlich des unbeschadeten Zustandes von Öffnungen zur Be- und Entlüftung, persönliche Schutzausrüstungen, etc.,b) Hörkontrollen, z.B. hinsichtlich der bekannten Lärmquellen von technischen Arbeitsmitteln ...
Stand: 30.01.2024
Dialog: 42693
600 "Substitution".Wenn sich aber dadurch die Gefährdung nicht beseitigen lässt, müssen kollektive Schutzmaßnahmen technischer Art an der Gefahrenquelle, wie angemessene Be- und Entlüftung (z. B. Absaugung), und geeignete organisatorische Maßnahmen angewandt werden. Hinweis:Eine Absaugung kann auch aus anderen Gründen an einem Arbeitsplatz installiert werden. Dies können beispielsweise Brand ...
Stand: 16.12.2020
Dialog: 42215
durch Verlagerung der Be- und Entladung im Außenbereich, wie von Ihnen beschrieben, wäre also eine geeignete Maßnahme zum Schutz der Beschäftigten.Alternativ sind technische Maßnahmen, wie Abgasabsauganlagen oder technische Lüftung durchzuführen.Das Lüften über Hallentore ist als organisatorische Maßnahme stark verhaltensabhängig und daher nachrangig anzuwenden. ...
Stand: 09.08.2024
Dialog: 43985
, wie angemessene Be- und Entlüftung, und Anwendung geeigneter organisatorischer Maßnahmen, 3. sofern eine Gefährdung nicht durch Maßnahmen nach den Nummern 1 und 2 verhütet werden kann, Anwendung von individuellen Schutzmaßnahmen, die auch die Bereitstellung und Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung umfassen. (5) Beschäftigte müssen die bereitgestellte persönliche Schutzausrüstung verwenden, solange ...
Stand: 03.05.2021
Dialog: 5488