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Unter Bereitstellung auf dem Markt ist jede entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe eines Produktes zu verstehen.Auch beim Verschenken oder Verkaufen von Maschinen an Mitarbeiter handelt es sich somit um ein Bereitstellen am Markt.An unterschiedlichen Beispielen wird dieses Thema auch in den LASI-Leitlinien zum Produktsicherheitsgesetz (LV 46) umfassend dargestellt. ...
Stand: 27.02.2018
Dialog: 23230
Abgabe von Werbegeschenken ist eine Geschäftstätigkeit mit der Absicht der Gewinnerzielung). Diese Geschäftstätigkeit können wir nach Ihrer Schilderung nicht erkennen. Auch der private Handel (tauschen, schenken, verkaufen) fällt nicht unter das ProdSG.Gleichwohl sind wir auch der Auffassung, dass die neuen Besitzer der Alltagsgegenstände (insbes. Elektrogeräte) auf die Zweckmäßigkeit einer geeigneten ...
Stand: 03.12.2012
Dialog: 17469
Für alle Arbeitsmittel, also auch für gebrauchte, die nach einem Verkauf erneut bereitgestellt werden, müssen in jedem Fall die Anforderungen nach der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV - erfüllt sein. Hierfür ist dann der (neue) Arbeitgeber verantwortlich. Der Arbeitgeber ist auch verantwortlich für die Gefährdungsbeurteilung nach § 3 BetrSichV, die daraus resultierender ...
Stand: 21.07.2021
Dialog: 8683
Lösung könnte darin bestehen, nur den Lampenfuß zu verkaufen. Die Beschaffung der weiteren Teile und der Zusammenbau wäre dann Sache der jeweiligen Endverbraucher. ...
Stand: 24.01.2016
Dialog: 25089
Nein. Eine Konformitätserklärung darf grundsätzlich nicht vordatiert werden. Der Hersteller muss Sie vor dem Inverkehrbringen des Produktes ausstellen - auch bei Serienprodukten.Eine neue Konformitätserklärung muss immer dann ausgestellt werden, wenn sich z. B. Rechtsgrundlagen ändern, neue Versionen von Normen veröffentlicht werden, die der Hersteller zur Konformitätsbewertung nutzt oder der Hers ...
Stand: 30.01.2024
Dialog: 43892
Für die Bereitstellung von Leuchten auf dem Markt im Rahmen einer Geschäftstätigkeit (Verkauf, Vermieten, Verschenken, etc.) ist das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) sowie die erste Verordnung zum ProdSG (1. ProdSV) anzuwenden. Die 1. ProdSV dient zur Umsetzung der Niederspannungsrichtlinie (RL 2014/35/EU) in nationales Recht. Diese Vorschriften befassen sich mit der Sicherheit von Produkten ...
Stand: 04.06.2024
Dialog: 43265
Für eine schriftliche Anfrage und eine erschöpfende Antwort ist Ihr Themenbereich viel zu komplex. Trotzdem hier eine Antwort auf Ihre Frage als Anregung für Ihre weitere Vorgehensweise.Wenn Sie Einzelteile einkaufen (Computerteile, Gehäuse, etc.) und daraus ein fertiges Produkt erstellen, sind Sie Hersteller dieses kompletten Produktes. Von Ihrer Frage ausgehend, sollen dann von Ihnen im Rahmen e ...
Stand: 21.06.2013
Dialog: 18799
Auch IT-Geräte sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV. Anforderungen hinsichtlich der Beschaffenheit von Arbeitsmitteln finden sich im Produktsicherheitsgesetz - ProdSG. Der Begriff Arbeitsmittel ist hier allerdings nicht zu finden. Arbeitsmittel im Sinne des ProdSG werden unter dem Begriff "Produkte" behandelt. Je nachdem, um was für ein Produkt es sich handelt, ...
Stand: 11.04.2018
Dialog: 18303
eine Teilnahme am Wirtschaftsverkehr stattfindet. Die Absicht einer Gewinnerzielung ist hierbei nicht erforderlich!Diese Voraussetzungen liegen hier vor, so dass für den Verkauf der aufgeführten Produkte die Anforderungen des ProdSG zu berücksichtigen sind.Für diese Produkte, sofern es sich nicht um Spielzeug handelt, bestehen keine besonderen EG-Vorschriften. Demnach ist eine CE-Kennzeichnung ...
Stand: 05.12.2014
Dialog: 22082
, dass die Messeinheit für eine eigene Maschine vorgesehen ist, d. h. dass keine Abgabe (z. B. Verkauf) stattfindet. Dies bedeutet, dass die Regularien der 9.ProdSV hier aufgrund der v. g. Erläuterungen gar nicht erst zur Anwendung kommen. Jedoch bedeutet der Einbau in die vorhandene Maschine eine Veränderung eben dieser Maschine. Hier ist zu beurteilen, ob es sich um eine sog. „wesentliche Veränderung“ handelt ...
Stand: 17.12.2015
Dialog: 25576
werden, ist auch die Geschäftstätigkeit eindeutig vorhanden. Schließlich ist der Verkauf dieser Kunstwerke ein "Bereitstellen auf dem Markt", da entsprechend § 2 Nr. 4 ProdSG "die Bereitstellung auf dem Markt jede entgeldliche oder untentgeldliche Abgabe eines Produktes (...) im Rahmen einer Geschäftstätigkeit" ist.Da auch in den Ausnahmen nach § 1 Abs. 3 ProdSG keine Regelung vorhanden ist, die Kunstwerke vom Anwendungsbereich ...
Stand: 13.09.2016
Dialog: 18463
nicht gefährdet werden, muss der Hersteller geeignete Maßnahmen ergreifen. Da es mittlerweile fast überall in Europa ausdrücklich verboten ist, Feuerzeuge in Spielzeugform zu verkaufen, weil eine einfache Kindersicherung für solche Produkte nicht genügt, wird der Nachweis über ausreichende Maßnahmen gegen die vorhersehbare Fehlanwendung im Einzelfall schwierig sein.EN 13869 und DIN EN ISO 9994In der Norm EN ...
Stand: 13.07.2018
Dialog: 6762
Das Produktsicherheitsgesetzes - ProdSG - gilt, wenn gemäß § 1 Abs. 1 "Anwendungsbereich" im Rahmen einer Geschäftstätigkeit Produkte auf dem Markt bereitgestellt, ausgestellt oder erstmals verwendet werden. Nach den allgemeinen gewerblichen Grundsätzen ist unter "im Rahmen einer Geschäftstätigkeit Produkte auf dem Markt bereitstellen" jedes von einer natürlichen oder juristischen Person vorgenomm ...
Stand: 17.01.2020
Dialog: 19730
Das gesamte Produkt muss mit einer CE-Kennzeichnung versehen sein. Damit teilt der Hersteller des Produktes (hier Lampe) mit, dass dieses Produkt den Vorgaben der Niederspannungsrichtlinie entspricht. Dies gilt auch, wenn andere Baueinheiten für sich selbst eine CE-Kennzeichnung aufweisen. Für diese Baueinheiten übernehmen die jeweiligen Hersteller die Verantwortung. Für die gesamte Lampe übernehm ...
Stand: 11.04.2019
Dialog: 18296
1) Sicherheitsbauteile sind im Art. 2 c) der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG definiert.Hiernach ist der Schutzzaun ein Sicherheitsbauteil, wenn er der Gewährleistung der Sicherheit der Automationsanlage dient, gesondert in Verkehr gebracht wird, bei dessen Ausfall (Wegfall) Personen gefährdet werden und der Zaun für das Funktionieren der Automationsanlage nicht erforderlich ist.2) Für gesondert in ...
Stand: 09.02.2023
Dialog: 9855
Da in der Fragestellung eindeutig definiert wurde, dass das zu verkaufende Produkt als auswechselbare Ausrüstung anzusehen ist, sind die Verantwortlichkeiten der jeweiligen Akteure besonders wichtig:1. Pflichten als Hersteller einer auswechselbare AusrüstungWenn das hergestellte Produkt der Definition „auswechselbare Ausrüstung“ entspricht, dann ist die 9. ProdSV bzw. die RL 2006/42/EG eindeutig u ...
Stand: 08.02.2022
Dialog: 43634