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Gemäß Artikel 1 "Anwendungsbereich" der Richtlinie 2006/42/EG Maschinenrichtlinie gilt die Richtlinie auch für die folgenden Erzeugnisse:a. Maschinen;b. auswechselbare Ausrüstungen;c. Sicherheitsbauteile;d. Lastaufnahmemittel; e. Ketten, Seile und Gurte; Welche Lastaufnahmemittel in den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie fallen, werden in den Erläuterungen und FAQ der BAuA verdeutlicht ...
Stand: 17.03.2021
Dialog: 13458
Bei der Beantwortung der Frage wird von folgender Voraussetzung ausgegangen:Der Kran besteht aus einer Säule, die an der maschinellen Einrichtung angebracht wird. Am oberen Ende dieser Säule befindet sich ein Ausleger, der von Hand geschwenkt wird. Der Ausleger dient gleichzeitig als Führungsschiene für die Laufkatze. Die einzige kraftbetätigte Bewegung besteht in dem Heben und Senken ...
Stand: 15.08.2019
Dialog: 4601
NEIN. Die CE-Kennzeichnung muss nach Artikel 16, Anhang I Nummer 1.7.3 und Anhang III der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG auf der Maschine selbst angebracht sein.Für Ketten, Seile und Gurte sind die ergänzenden Anforderungen an die Informationen und Kennzeichnung in Anhang I Nummer 4.3.1 zu beachten.Der § 250 „Kennzeichnung der Maschinen“ des „Leitfadens für die Anwendung der Maschinenrichtlinie ...
Stand: 16.02.2023
Dialog: 823
Bei Wand- und Säulenschwenkkranen ist die statische Grundlage anders. Hier bezieht sich die Angabe der Last bzw. Tragfähigkeit auf die maximale Belastung an der Auslegerspitze. Diese Lastträger sind fest mit dem Gebäude verbunden und haben somit eine andere Standfestigkeit.Nach § 5 DGUV Vorschrift 52 "Krane" müssen an jedem Kran dauerhaft und leicht erkennbar die Angaben über die höchstzulässigen ...
Stand: 13.03.2020
Dialog: 11409
von der Genehmigungsinhaberin in der Genehmigung verlangt. Der Inhaber der Genehmigung sorgt für die Erfüllung der im HSE-Konzept festgelegten Maßnahmen. Dem HSE-Konzept liegen wieder die üblichen Arbeitsschutzmaßnahmen zugrunde. Wenn der Hersteller des Krans, der sich auf einer Offshoreanlage befindet, den Personentransport als bestimmungsgemäße Verwendung vorsieht, ist vor Einsatz des Personenaufnahmemittels ...
Stand: 24.09.2013
Dialog: 19441
Die Definition einer Maschine ist insbesondere die nach § 2 Nr. 2 a) der Maschinenverordnung (9. ProdSV) bzw. Art. 2a der Maschinenrichtlinie (RL 2006/42/EG). Sowohl der Kran als auch das Tragwerk isteine Gesamteinheit aus mehreren Teilen,davon mindestens eine beweglich undes hat eine bestimmte Anwendung.Nun ist noch zu klären, ob es ein„anderes Antriebssystem als der unmittelbar eingesetzten ...
Stand: 03.08.2020
Dialog: 43240
Gemäß Artikel 1 "Anwendungsbereich" der Richtlinie 2006/42/EG Maschinenrichtlinie gilt die Richtlinie auch für die folgenden Erzeugnisse: a. Maschinen; b. auswechselbare Ausrüstungen; c. Sicherheitsbauteile; d. Lastaufnahmemittel; e. Ketten, Seile und Gurte; Weitergehende Erläuterungen, welche Lastaufnahmemittel in den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie fallen, werden bei der BAuA ...
Stand: 11.03.2015
Dialog: 23305
ist, dass der Tritt feste seitliche Aussteifungsstreben haben muss, die die Kräfte aufnehmen können. Eine Doppelstufenstehleiter hat hingegen nur Bänder oder Ketten weil die Belastung bei ordnungsgemäßer Anwendung nicht so groß ist. Ein weitere gravierender Unterschied ist, dass der Tritt nur 1m wird ein Handlauf benötigt. Eine Doppelstufenstehleiter unterliegt dieser Grenze nicht. Vermutlich ist die Auskunft ...
Stand: 20.04.2017
Dialog: 10973
Gemäß Art. 2 Buchstabe b) der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie - MaschRL) bezeichnet der Ausdruck „auswechselbare Ausrüstung“ eine "Vorrichtung, die der Bediener einer Maschine oder Zugmaschine [hier: Gabelstapler] nach deren Inbetriebnahme selbst an ihr anbringt, um ihre Funktion zu ändern oder zu erweitern, sofern diese Ausrüstung kein Werkzeug ist". Es ist also zu prüfen, ob durch das ...
Stand: 10.09.2016
Dialog: 27431
Unter Artikel 1 der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) ist der Anwendungsbereich der Richtlinie definiert:"(1) Diese Richtlinie gilt für die folgenden Erzeugnisse: a) Maschinen; b) auswechselbare Ausrüstungen; c) Sicherheitsbauteile; d) Lastaufnahmemittel; e) Ketten, Seile und Gurte; f) abnehmbare Gelenkwellen; g) unvollständige Maschinen."Als "Maschine" ist nach Artikel 2 definiert ...
Stand: 26.02.2024
Dialog: 10614
, dass manuell angetriebene Maschinen, die für das Heben von Lasten vorgesehen sind, und zwar unabhängig davon, ob Güter oder Personen oder beides der Maschinenrichtlinie unterliegen. Beispiele für derartige Maschinen sind manuell angetriebene Flaschen- und Kettenzüge und Krane, Wagenheber, Hubtische, Palettenhubwagen und Stapler sowie fahrbare Hubarbeitsbühnen (Leitfaden für die Anwendung ...
Stand: 10.11.2021
Dialog: 17655
Lastaufnahmemittel fallen gemäß § 2 in den Geltungsbereich der Maschinenverordnung (9. Verordnung zum Geräte und Produktsicherheitsgesetz - 9. ProdSV). Die Maschinenrichtlinie schließt auch für den Eigengebrauch hergestellte Produkte ein (9. ProdSV, § 2 Ziff.10). Somit muss für die genannten Lastaufnahmemittel entsprechend § 3 der Maschinenverordnung eine Konformitätserklärung ausgestellt und ein ...
Stand: 18.10.2023
Dialog: 14264
bleiben davon jedoch unberührt. In diesem Zusammenhang wird insbesondere auf das Produkthaftungsrecht in Verbindung mit einer unzureichenden Gebrauchsanleitung hingewiesen. Zusammenfassend ist festzustellen, daß der von Ihnen angedachte Weg eine ganze Kette von Verantwortungen schafft. Ob diese Verantwortung von den Personen getragen werden kann, kann von hier aus nicht beurteilt werden. Eine mögliche ...
Stand: 24.01.2016
Dialog: 25089
Die von Ihnen beschriebenen Transportboxen/-gestelle benötigen keine Konformitätserklärung. Nachweise über ausreichende Dimensionierung, z.B. von Anschlagpunkten, der Konstruktion als Ganzes, der Flaschenhalterungen sowie sonstiger Halterungen, außerdem der Schweißnähte, Qualifikation des Schweißers, die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung nach Betriebssicherheitsverordnung und ggf. Betriebsan ...
Stand: 22.12.2024
Dialog: 28160