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Unserer Einschätzung nach fällt diese Gasflasche sowohl unter die Bestimmungen der Ortsbeweglichen-Druckgeräte-Verordnung (ODV) als auch unter die Bestimmungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).Im § 1 Abs. 1 der ODV heißt es, dass die ODV u.a. für die Prüfung, wiederkehrende und außerordentliche Prüfung, die Zwischenprüfung sowie den Betrieb und die Verwendung der in Anlage 1 der ODV ...
Stand: 14.07.2017
Dialog: 29774
ArbSchG zu dokumentieren.Bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung wird der Arbeitgeber durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt unterstützt.Neben der grundsätzlich zu berücksichtigenden TRBS 1111 "Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung" sind bei der Lagerung von Gasflaschen die entsprechenden Anforderungen der technischen Regeln wir die TRGS 510 "Lagerung ...
Stand: 06.01.2019
Dialog: 18062
und werden ortsbewegliche Druckgeräte im Sinne der Richtlinie 2010/35/EU mit Druckgasen zur Abgabe an Andere befüllt, besteht eine Erlaubnispflicht (§ 18 Abs. 1 Nr. 2 BetrSichV). Gasflaschen für Atemschutzgeräte gelten jedoch nicht als ortsbewegliche Druckgeräte im Sinne der Richtlinie 2010/35/EU.Werden in der Füllanlage ausschließlich Gasflaschen für Atemschutzgeräte befüllt, gelten somit die Prüfbestimmungen ...
Stand: 11.02.2023
Dialog: 43770
Gemäß Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) wird nur für Kraftomnibusse das Mitführen eines Feuerlöschers vorgeschrieben (§ 35g StVZO).Auch die DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" erhebt keine Forderung zum Mitführen eines Feuerlöschers auf Flurförderzeugen (Gabelstaplern) .Eine generelle Mitführpflicht für Feuerlöscher auf Gabelstapler ist uns nicht bekannt. Aus Gründen des vorbeugenden Bra ...
Stand: 03.09.2020
Dialog: 6640
Die Abgabe von Flüssiggas an Flüssiggastankstellen in wiederbetankbaren Gasflaschen (Druckgasflaschen) ist nicht zulässig.Entsprechend § 18 Abs. 1 Nr. 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind Flüssiggastankstellen erlaubnispflichtige Anlagen zum Befüllen von Fahrzeugen mit Flüssiggas zur Verwendung als Treib- oder Brennstoff (Gasfüllanlage). Nur diese Betriebsweise wird von der Erlaubnis ...
Stand: 02.12.2020
Dialog: 43352
sowie Wanddurchbrüche. Die Kennzeichnung kann durch Angabe der Fließrichtung ergänzt werden.(3) Auf die Verwendung des Piktogramms GHS04 „Gasflasche“ sollte verzichtet werden.(4) Die Kennzeichnung der Durchflussstoffe kann zusätzlich farblich differenziert werden, z.B. durch Verwendung unterschiedlicher Farben der Schilder, Etiketten oder der Leitung selbst (siehe Anhang 3).(5) Kennzeichnungspflichten nach anderen ...
Stand: 28.03.2019
Dialog: 42646
nur die TRBS 3145/TRGS 745 - Ortsbewegliche Druckgasbehälter - Füllen, Bereithalten, innerbetriebliche Beförderung, Entleeren (Kap. 4.4.2) sowie die DGUV Regel 107-001 "Betrieb von Bädern" (bisher BGR/GUV-R 108, Anhang 1 Nr. 1) bekannt, die eine Kennzeichnung mit dem Warnzeichen W029 „Warnung vor Gasflaschen“ explizit fordert. ...
Stand: 06.01.2017
Dialog: 11724
Aus Druckgasflaschen, deren Prüffrist abgelaufen ist, darf weiterhin Gas entnommen werden. Die Verwendung der Gase aus noch nicht ganz entleerten Druckgasflaschen mit abgelaufener Prüffrist ist im allgemeinen ohne Qualitätsminderung möglich. Die Zeit des Weiterbetriebes ist durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) nicht genau begrenzt. Der Arbeitgeber hat aber den zulässigen Zeitraum im ...
Stand: 20.12.2019
Dialog: 42970
In der TRGS 745 „Ortsbewegliche Druckgasbehälter - Füllen, Bereithalten, innerbetriebliche Beförderung, Entleeren“ werden in Kapitel 4.4 „Aufstellung von ortsbeweglichen Druckgasbehältern“ die Maßnahmen und Anforderung zum Aufstellen und Bereithalten/ Entleeren in Räumen festgelegt.Je nach Gebrauch der Gasflaschen werden diese nicht nur verwendet, sondern auch gelagert.Im Anwendungsbereich ...
Stand: 22.01.2024
Dialog: 43877
auf Betriebssicherheit auch als durchgeführt, wenn durch eine vom Hersteller vorgeschriebene und von einer qualifizierten Fachwerkstatt durchgeführten Inspektion ein Nachweis des verkehrssicheren Zustandes vorliegt, welcher auch die Prüfung auf arbeitssicheren Zustand (z. B. der Einrichtungen zur Ladungssicherung) ausweist.Betriebsabhängige Inspektionsabstände nach Vorgabe von Bordcomputersystemen entbinden ...
Stand: 06.03.2023
Dialog: 10210
Die Frage ist berechtigt, und die Antwort ist nicht einfach. Es ist zumindest gängige Praxis, dass in den nicht frei zugänglichen Bereichen - eingezäunt, nur nach Passieren des überwachten Eingangs - die üblichen 5-kg- und 11-kg-Flaschen vom Kunden aus dem Regal - meist Stahlgitterkörben im Freien - entnommen werden können. Damit ist eine gewisse Kontrolle des Betreibers gegeben. Dieser kann im Ei ...
Stand: 05.01.2017
Dialog: 18041
Im Interesse der Sicherheit, einer wirksamen Brandbekämpfung und der sachgerechten Instandsetzung ist eine deutliche Kennzeichnung von Rohrleitungen nach dem Durchflussstoff unerlässlich.Diesem Sicherheitsgedanken trägt auch § 8 Abs. 2 der Gefahrstoffverordnung - GefStoffV - Rechnung, indem er bestimmt, dass der Arbeitgeber unter anderem sicherzustellen hat, dass Apparaturen und Rohrleitungen (hie ...
Stand: 28.05.2019
Dialog: 22723
Arbeiten an elektrischen Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen erfordern über die Ausbildung als Elektrofachkraft hinaus grundsätzlich keine besondere formale Qualifikation. Wie bei allen Tätigkeiten muss die entsprechende Person selbstverständlich ausreichend in der Lage sein, die Arbeit fachgerecht auszuführen. Der Wechsel eines Klemmkastens stellt aufgrund der voraussichtlich angewendeten ...
Stand: 24.03.2021
Dialog: 43492
:"(...) Für Personenkraftwaen und Krafträder gilt eine Sachkundigenprüfung als durchgeführt, wenn über eine vom Hersteller vorgeschriebene und ordnungsgemäß durchgeführte Inspektion ein mängelfreies Ergebnis einer autorisierten Fachwerkstatt vorliegt, das auch die Prüfung auf arbeitssicheren Zustand (zum Beispiel in Bezug auf Vorhandensein und Zustand der Warnkleidung sowie der Einrichtungen zur Ladungssicherung) ausweist (...)". ...
Stand: 28.06.2015
Dialog: 24174
Zunächst einmal hat der Arbeitgeber im Rahmen der von ihm durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie § 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zu ermitteln, ob sich durch die Tätigkeiten mit Gasen und die Aufstellung von Druckgasflaschen im Arbeitsraum Gefährdungen für die Beschäftigten oder andere Personen er ...
Stand: 17.07.2020
Dialog: 26908
Die Kombination von Gasheizung, Gasschlauch, Gasleitung und Gasflasche, welche vom Arbeitgeber bereitgestellt und von Beschäftigten genutzt werden, ist als Anlage im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV anzusehen. Hiernach setzen sich Anlagen aus mehreren Funktionseinheiten zusammen, die zueinander in Wechselwirkung stehen und deren sicherer Betrieb wesentlich von diesen ...
Stand: 18.11.2016
Dialog: 10829