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Unter der Nummer 1.7 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) finden sich folgende Anforderungen an Türen:"(1) Die Lage, Anzahl, Abmessungen und Ausführung insbesondere hinsichtlich der verwendeten Werkstoffe von Türen und Toren müssen sich nach der Art und Nutzung der Räume oder Bereiche richten.(2) Durchsichtige Türen müssen in Augenhöhe gekennzeichnet sein.(3) Pendeltüren und -tore ...
Stand: 17.07.2024
Dialog: 5739
für Fußgänger ein ausreichender Sicherheitsabstand gewahrt werden.(4) Verkehrswege für Fahrzeuge müssen an Türen und Toren, Durchgängen, Fußgängerwegen und Treppenaustritten in ausreichendem Abstand vorbeiführen.(5) Soweit Nutzung und Einrichtung der Räume es zum Schutz der Beschäftigten erfordern, müssen die Begrenzungen der Verkehrswege gekennzeichnet sein.(6) Besondere Anforderungen gelten für Fluchtwege ...
Stand: 10.04.2025
Dialog: 42697
Grundlegende Anforderungen an die Einrichtung von Arbeitsstätten finden sich in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und Ihrem Anhang. Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR). In der ASR A1.7 "Türen und Tore" lässt sich unter dem Abschnitt 10.1 Absatz 3 Folgendes nachlesen:"Der Kraftaufwand für das Öffnen oder Schließen von Hand ...
Stand: 15.09.2023
Dialog: 43655
In der ASR A1.7 "Türen und Tore" ist in Punkt 4 Planung von Türen und Toren in Absatz 6 Folgendes nachzulesen:"Die Durchgangsbreite und -höhe von Türen und Toren richtet sich nach den Mindestmaßen von Fluchtwegen (siehe ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge“). Türen und Tore in Zugängen, die nur der Bedienung, Überwachung und Instandhaltung dienen, sollen 0,60 m in der lichten Durchgangsbreite ...
Stand: 06.02.2025
Dialog: 44054
müssen sich nach außen öffnen lassen. In Notausgängen, die ausschließlich für den Notfall konzipiert und ausschließlich im Notfall benutzt werden, sind Karussell- und Schiebetüren nicht zulässig."Diese Anforderung wird in der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" unter Abschnitt 7 "Anforderungen an Türen und Tore im Verlauf von Fluchtwegen" konkretisiert. So schreibt Absatz 1 vor:"Türen und Tore im Verlauf ...
Stand: 04.06.2024
Dialog: 11725
Die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und der Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) sind zu beachten.Zu der Prüfung von Türen und Toren ist in der ASR A1.7 "Türen und Tore" unter dem Punkt 10 Folgendes nachzulesen:"(1) Die Betriebs-, Instandhaltungs- und Prüfanleitungen des Herstellers sind zu beachten und müssen in der Arbeitsstätte verfügbar sein. Türen und Tore ...
Stand: 19.09.2023
Dialog: 43819
Zu der Prüfung von Türen ist in der ASR A1.7 "Türen und Tore" unter dem Punkt 10 Folgendes nachzulesen:"(1) Die Betriebs-, Instandhaltungs- und Prüfanleitungen des Herstellers sind zu beachten und müssen in der Arbeitsstätte verfügbar sein. Türen und Tore unterliegen durch betriebliche Veränderungen (insbesondere Nutzungsänderungen, Nachrüstungen und Umbauten) Einflüssen, die im Hinblick ...
Stand: 24.10.2024
Dialog: 42243
und wird in der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" konkretisiert.So sind konkret die Forderungen des Abschnitts 7 "Anforderungen an Türen und Tore im Verlauf von Fluchtwegen" der ASR A2.3 zu berücksichtigen: "(1) Türen und Tore im Verlauf von Fluchtwegen sowie Notausstiege müssen sich leicht und ohne besondere Hilfsmittel öffnen lassen, solange Personen auf die Nutzung der Fluchtwege angewiesen sind.Leicht ...
Stand: 16.01.2025
Dialog: 14125
Grundsätzlich müssen hier zwei verschiedene Rechtsbereiche betrachtet werden, zum einen das Arbeitsschutzrecht (ArbStättV) und zum anderen das Baurecht. Zu der Thematik des Baurechts bieten wir keine Beratung an. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen, weitere Einzelheiten mit dem zuständigen Bauamt abzustimmen.Zu der Prüfung von Türen ist in der ASR A1.7 "Türen und Tore" unter dem Punkt 10 ...
Stand: 25.06.2024
Dialog: 43963
Für kraftbetriebene Tore sind Anforderungen an die Prüfung in der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A 1.7 "Türen und Tore" unter Nr. 10.2 "Sicherheitstechnische Prüfung" getroffen:"(1) Kraftbetätigte Türen und Tore müssen nach den Vorgaben des Herstellers vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen sowie wiederkehrend sachgerecht auf ihren sicheren Zustand geprüft ...
Stand: 30.12.2023
Dialog: 16117
Die Anfrage, ob Schrankenanlagen mit kraftbetätigten Toren und Türen und den daraus resultierenden Konsequenzen gleichzusetzen sind, wird in der Fachwelt kontrovers diskutiert. Eine einfache "Ja-" oder "Nein-Antwort" zu geben, ist uns daher nicht möglich. Gleichwohl geben wir folgende informationen, die bei der Problemlösung hilfreich sein könnten:In der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR ...
Stand: 14.08.2018
Dialog: 20241
Nach Nr. 10.2 "Sicherheitstechnische Prüfung" der ASR A 1.7 "Türen und Tore" gilt:(1) Kraftbetätigte Türen und Tore müssen nach den Vorgaben des Herstellers vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen sowie wiederkehrend sachgerecht auf ihren sicheren Zustand geprüft werden. Die wiederkehrende Prüfung sollte mindestens einmal jährlich erfolgen. Die Ergebnisse ...
Stand: 14.03.2022
Dialog: 13135
"Türen und Tore" werden unter Ziffer 10.2 Vorgaben zur sicherheitstechnischen Prüfung gemacht. Danach sollte die wiederkehrende Prüfung kraftbetätigter Türen und Tore mindestens einmal jährlich erfolgen. Die DGUV-Information 208-022 "Türen und Tore" (zu finden über http://publikationen.dguv.de/dguv) befasst sich im Abschnitt 10.2 mit sicherheitstechnischen Prüfungen. In Bezug auf die in der ASR A 1.7 ...
Stand: 18.04.2017
Dialog: 6682
Ja. Nach Nummer 1.7 Absatz 7 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gilt folgendes:"Kraftbetätigte Türen und Tore müssen sicher benutzbar sein. Dazu gehört, dass siea) ohne Gefährdung der Beschäftigten bewegt werden oder zum Stillstand kommen können,b) mit selbsttätig wirkenden Sicherungen ausgestattet sind,c) auch von Hand zu öffnen sind, sofern sie sich bei Stromausfall ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 12514
bei Gefahr sich unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können."Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier insbesondere die ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge". Dort ist unter dem Punkt 7 u. a. ausgeführt:"7 Anforderungen an Türen und Tore im Verlauf von Fluchtwegen (1) Türen und Tore im Verlauf von Fluchtwegen ...
Stand: 09.03.2023
Dialog: 28704
und Tore".Unter dem Punkt 6 finden sich Anforderungen für die Sicherung gegen mechanische Gefährdungen.Weitere Informationen finden sich in dem berufsgenossenschaftlichen Regelwerk (z. B. DGUV Information 208-014 "Glastüren, Glaswände", DGUV Information 208-022 Türen und Tore")Unter Punkt 10 der DGUV Information 208-014 ist Folgendes nachzulesen:"Die Quetsch- und Scherstellen an der Nebenschließkante ...
Stand: 17.07.2024
Dialog: 6334
), hier insbesondere die ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge". Dort ist unter der Abschnitt 7 u. a. Folgendes nachzulesen:"(1) Türen und Tore im Verlauf von Fluchtwegen sowie Notausstiege müssen sich leicht und ohne besondere Hilfsmittel öffnen lassen, solange Personen auf die Nutzung der Fluchtwege angewiesen sind. Leicht zu öffnen bedeutet, dass die Öffnungselemente ergonomisch gestaltet, gut erkennbar ...
Stand: 19.03.2025
Dialog: 42782
in explosionsgefärdeten Bereichen). Gemäß der Technischen Regeln für Arbeitsstätten "Türen und Tore", ASR A 1.7 Nr.10 Abs. 1 sind die Betriebs-, Instandhaltungs- und Prüfanleitungen des Herstellers zu berücksichtigen; diese müssen in der Arbeitsstätte verfügbar sein. Nach Nr. 10.2 Abs.1 der ASR A 1.7 müssen kraftbetätigte Türen und Tore nach den Vorgaben des Herstellers u.a. wiederkehrend sachgerecht auf ihren sicheren ...
Stand: 30.05.2016
Dialog: 17329
Ein optisches oder akustisches Warnsignal ist nicht erforderlich. Dennoch hätte es zu dem geschilderten Vorfall nicht kommen dürfen, da gemäß Ziffer 1.7 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung in Verbindung mit der ASR A1.7 Türen und Tore an kraftbetätigten Toren die Quetsch- und Scherstellen bis zu einer Höhe von 2,50 m so gesichert sein müssen, dass die Bewegung der Türen und Tore ...
Stand: 28.06.2016
Dialog: 2544
von Arbeitsplätzen, Sanitär-, Pausen- und Bereitschaftsräumen, Kantinen, Erste-Hilfe-Räumen und Unterkünften sowie den zugehörigen Türen, Verkehrswegen, Fluchtwegen, Notausgängen, Treppen und Orientierungssystemen, die von den Beschäftigten mit Behinderungen benutzt werden."Die Forderungen des § 3a ArbStättV werden konkretisiert in der ASR V3.a2 "Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten". Im Anwendungsbereich ...
Stand: 05.06.2024
Dialog: 42717